Polizei Vorstrafe?
Sehr geehrte Hilfesteller,
Ich habe vor 7 Jahren, leider einen fatalan Fehler begangen.
Bis dato hatte ich mir nichts zu schulden kommen lassen.
Ich habe in einem Fall Warenbetrug und im anderen gewerbsmäßigen Betrug begangen weswegen ich eine Geld und Bewährungsstrafe erhielt.
Dies tat ich um meiner damaligen Freundin mit ihrer Leukämie Krankheit zu helfen
( Sie lebte und lebt im außereuropäischem Raum ) .
Ich habe den Schaden sofort wiedergutgemacht. Ich war damals 24.
Ich bereue es zutiefst und verspüre gegenüber meiner Person, ekel und Hass.
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Ich spreche 6 Sprachen fließend und habe erweiterte Fähigkeiten und Kenntnisse in vielen Bereichen . Habe ebenfalls studiert und diesen auch erfolgreich abgeschlossen.
Ich möchte sehr gerne POL- Beamter werden oder auch genauso gerne, beim Zoll.
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Hätte eine Bewerbung Sinn oder sobald das Register wieder frei ist ? Oder soll ich es einfach vergessen. Ich meine, ich würde es verstehen, sind ja massive Vorbelastungen, die ich mittrage. Lieben Gruß an alle.
4 Antworten
Keine Chance!
Sind genug Anwärter mit weisser Weste da, somit kann man auf Leute mit deinem kriminellen Hintergrund verzichten!
So lange deine Vorstrafe noch im Strafregister eingetragen ist, hätte so eine Bewerbung keinen Sinn. Außerdem lass´dir bitte bei Bewerbungen generell helfen (sei es bei der Arbeitsagentur oder notfalls auch hier), denn so wie Du das geschrieben hast, darf man Bewerbungen nicht formulieren, wenn man eine Chance haben will.
Art. 33 II GG bestimmt die Eignung als Zugangskriterium zu öffentlichen Ämtern. Rechtskräftig ergangene Strafurteile wegen Betruges können die charakterliche Eignung gefährden, ein Eintrag im Führungszeugnis für Behörden steht allgemein einer Einstellung entgegen. Die Bezeichnung als unbestraft ist unter den Voraussetzungen des § 53 BZRG zulässig. Eine Tilgung darf gemäß § 51 BZRG nicht mehr zum Nachteil verwertet werden.
Solange ein Eintrag also noch gelistet ist, dürfte eine Einstellung in das Beamtenverhältnis an der persönlichen Eignung scheitern. Eine getilgte oder zu tilgende Eintragung scheint kein Hindernis zu sein.
Eine handfeste Aussage kann dir allerdings am ehesten ein zuständiger Personalsachbearbeiter geben. Anrufen kostet nichts.
Erstens müssen die langen Löschfristen berücksichtigt werden. Die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre plus Strafhhöhe, wenn es unter 1 Jahr war, sonst 15 Jahre plus Strafhöhe. Sicherheitsüberprüfungen dürften mindestens 20 volle Kalenderjahre sein und wenn dann noch eine Kleinigkeit dazukommt kommen noch mal 10 volle Kalenderjahre drauf. Solche Kleinigkeiten können ein Verkehrsunfall oder eine Aufnahme der Personalien im Stadion oder auf einer Demo sein.