Polizei Vorstrafe?

4 Antworten

Keine Chance!

Sind genug Anwärter mit weisser Weste da, somit kann man auf Leute mit deinem kriminellen Hintergrund verzichten!

So lange deine Vorstrafe noch im Strafregister eingetragen ist, hätte so eine Bewerbung keinen Sinn. Außerdem lass´dir bitte bei Bewerbungen generell helfen (sei es bei der Arbeitsagentur oder notfalls auch hier), denn so wie Du das geschrieben hast, darf man Bewerbungen nicht formulieren, wenn man eine Chance haben will.

Art. 33 II GG bestimmt die Eignung als Zugangskriterium zu öffentlichen Ämtern. Rechtskräftig ergangene Strafurteile wegen Betruges können die charakterliche Eignung gefährden, ein Eintrag im Führungszeugnis für Behörden steht allgemein einer Einstellung entgegen. Die Bezeichnung als unbestraft ist unter den Voraussetzungen des § 53 BZRG zulässig. Eine Tilgung darf gemäß § 51 BZRG nicht mehr zum Nachteil verwertet werden.

Solange ein Eintrag also noch gelistet ist, dürfte eine Einstellung in das Beamtenverhältnis an der persönlichen Eignung scheitern. Eine getilgte oder zu tilgende Eintragung scheint kein Hindernis zu sein.

Eine handfeste Aussage kann dir allerdings am ehesten ein zuständiger Personalsachbearbeiter geben. Anrufen kostet nichts.

Erstens müssen die langen Löschfristen berücksichtigt werden. Die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre plus Strafhhöhe, wenn es unter 1 Jahr war, sonst 15 Jahre plus Strafhöhe. Sicherheitsüberprüfungen dürften mindestens 20 volle Kalenderjahre sein und wenn dann noch eine Kleinigkeit dazukommt kommen noch mal 10 volle Kalenderjahre drauf. Solche Kleinigkeiten können ein Verkehrsunfall oder eine Aufnahme der Personalien im Stadion oder auf einer Demo sein.