Richteramt trotz Vorstrafe?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lediglich eine Verurteilung von einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr würde ausreichen um zu verhindern, dass du bei sonstiger Qualifikation als ungeeignet betrachtet werden würdest.

Das Führungszeugnis ist dabei unerheblich, das Justizministerium hat Einsicht auf deinen Zentralregisterauszug und dieser ist hier relevant.

Auf die Zulassung für das Studium haben Vorstrafen keinen Einfluss.


aleale9 
Fragesteller
 04.10.2018, 15:52

Sehr nett dass wenigstens ein Paar Leute den sinn von gutefrage.net verstanden haben und angemessen antworten und nicht gleich in einen herablassenden Tonfall verfallen

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Entscheidend ist ja als ersten ein Prädikatsexamen. Die Gefahr scheint bei Dir nicht zu bestehen.

Woher ich das weiß:Recherche

aleale9 
Fragesteller
 04.10.2018, 15:55

Danke für die Antwort obwohl sie meinem Kollegen der gestern beim stehlen erwischt wurde in keiner hinsicht weiterhilft, da du anstatt einer klaren sachlichen antwort lieber auf meine intelligenz abstellst, welche im übrigen nichts damit zu tun hat.👍🏻 sehr nette Community bei gutefrage.net

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Throner  04.10.2018, 16:41
@aleale9

Ich helfe Dir doch gerne ( z.B in Deiner Sachverhaltsdarstellung muss es heißen: … einen Diebstahl begangen....)

Bitte, gern geschehen

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