Frage zum polizeilichen Führungszeugnis?

Dachtichsmir  04.11.2021, 09:51

Hast Du oder haben Deine Eltern damals eine Benachrichtigung von der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens wegen Strafunmündigkeit erhalten?

Detrikskwlwk 
Fragesteller
 04.11.2021, 10:12

Ich hab von der Staatsanwaltschaft nix bekommen ich sollte nur mit meinem Vater für ungefähr 10min zur Polizei gehen die mich aber überraschenderweise ermutigt haben

9 Antworten

Nach Deiner Antwort auf meine Nachfrage darf ich erläutern, dass seinerzeit kein Ermittlungsverfahren gegen Dich eingeleitet worden ist. Die Polizei hat lediglich präventiv zur Vermeidung von Wiederholungen eine Ansprache geführt. Das steht nirgendwo, weder im Jugendregister, erst recht nicht im Führungszeugnis. Wenn damals ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet worden wäre, wärst Du verpflichtet, das in Deinem Bewerbungsbogen anzugeben. Dabei geht es der Auswahlkommission gar nicht um die Tatsache, dass da mal was war. Die überprüfen nur die Ehrlichkeit des/der Bewerbers/Bewerberin. In Deinem Fall brauchst Du die Frage aber nicht zu bejahen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
Detrikskwlwk 
Fragesteller
 04.11.2021, 10:23

Also wenn ein Strafverfahren gelaufen wäre ich denke das wäre ein etwas längerer Prozess gewesen aber wie gesagt ich sollte nur 2 Wochen nach der Tat zur Polizei gehen dann Kamen hallt nur so fragen wie habt ihr die Tat schon vorher geplant oder so mehr aber auch nicht das Gespräch ging wie gesagt 10/15 min und dann musste ich auch dort nie wieder mehr hin LG

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Dachtichsmir  04.11.2021, 10:26
@Detrikskwlwk

Eben, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden wäre, hättest Du ein Schreiben von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit Aktenzeichen erhalten. Ich vermute einmal, dass die Polizei seinerzeit nur geprüft hat, ob sie das Jugendamt einschalten muss und hat diese Frage verneint.

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Im einfachen FZ steht das nicht mehr drin, wenn Du Dich bei einer Behörde bewirbst, können die das ggf.schon einsehen.

Bekannte von mir bewarb Dich mal mit fast 35 auf Schreibjob bei Polizei.. hatte mit 13 oder 14 was im Laden geklaut.. den Job hat die tatsächlich deswegen nicht gekriegt.

Im einfachen stünde es gar nicht drin und wenn's nicht grad die Polizei selber gewesen wäre..

Detrikskwlwk 
Fragesteller
 04.11.2021, 09:38

wenn es mit 14 war dann ist man meines Wissen auch schon strafmündig

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Mohn2021  04.11.2021, 09:39
@Detrikskwlwk

Ich wollte klar machen, dass es unterschiedliche Arten des FZ gibt und gewisse Stellen immer mehr einsehen können als andere.

Darum geht's.

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Detrikskwlwk 
Fragesteller
 04.11.2021, 09:43
@Mohn2021

ja da hast du aber auch recht das Ding war ich habe laden Diebstahl im Wert von 19.99€ begangen wie ein idiot

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Hallo,

im Führungszeugnis steht dazu nichts drin. Da stehen nur VERURTEILUNGEN drinnen (beim 1. Mal ab mehr als 90 Tagessätzen oder dann ab der 2. Verurteilung (Danke @PissedOfGengar für die Korrektur:-) )).

Auch im Bundeszentralregister taucht der Diebstahl nicht auf. ... soweit die guten Nachrichten...

Jetzt zu den schlechten:

Für die Polizei ist aber weder das Führungszeugnis noch das Bundeszentralregister wichtig, da hier auf die eigenen polizeilichen Datenbanken zugegriffen wird. Und da tauchst du selbstredend nach wie vor als Betroffener (nicht Beschuldigter, da Kind) auf.

Bei uns in Bayern KÖNNTE das bereits ein Ausschlusskriterium sein (persönliche Uneignung).

Jetzt aber wieder eine positive Nachricht: Auch bei unseren Datenbanken werden die persönlichen Daten irgendwann gelöscht. Meines Wissens zwar erst nach 10 Jahren, aber kann sein, dass es bei Kindern früher der Fall ist.

Daher: Einfach mal wenn es soweit ist, dass eine Bewerbung ansteht mit dem zuständigen Einstellungsberater reden (z.B. googlen nach "Polizei Einstellungsberater Passau" dann kämst du auf diese Seite mit-sicherheit-anders.de/deine-bewerbung/) und den Fragen, ob eine Bewerbung möglich ist. Die Kollegen sind da fit und können dir die für dich individuell passende Antwort geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Detrikskwlwk 
Fragesteller
 04.11.2021, 10:20

Ich habe mich mal grad informiert dieser Eintrag kann je nach Straftat 2/5/oder 10 Jahre drinn stehen ich hoffe das es bei mir 2/5 Jahre waren da ich glaube ich 11 bei der Straftat war jetzt bin ich 16 und ich möchte mich nächstes Jahr im Winter für das Jahr 2023 bewerben

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PissedOfGengar  04.11.2021, 10:56
Kleine Korrektur:
beim 1. Mal ab mindestens 90 Tagessätzen oder dann ab der 2. Verurteilung

Bei ÜBER 90 Tagessätzen Geldstrafe oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe (§ 32 Absart 2 Nr. 5 BZRG).

Das ist auch der Grund, warum viele Urteile genau auf 90 Tagessätze Geldstrafe oder genau 3 Monate Freiheitsstrafe lauten, da dies die Höchststrafen für Ersttäter sind ohne das eine Eintragung ins Führungszeugnis erfolgt.

Richtig wäre also: beim 1. Mal ab mindestens 91 Tagessätzen. ;)

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  1. Es gibt kein "Polizeiliches" Führungszeugnis.
  2. Stehen in einem Führungszeugnis nur Verurteilungen, die in deinem Fall nicht gewesen sein können.

Vergiss es. Das dürfte keine Seele interessieren und in dem Alter sind solche Dinge nicht ungewöhnlich. Bewirb Dich einfach und lass Dich überraschen. Du kannst ja nur gewinnen und hast nix zu verlieren.