Führungszeugnis?
Ich 15 Jahre alt bin heute mit einem E-Roller von Voi gefahren, dann wurde ich von der Fahrradpolizei angehalten, weil ich nicht befugt bin diesen Roller zu fahren, da man ja bei Voi angeben muss, dass ich 18 Jahre alt bin was ich auch gemacht habe. Bald bekomme ich Post von der Polizei, das ist eine Straftat und laut der Polizei wird das Verfahren eingestellt, aber es wird in das Führungszeugnis eingetragen.
Ich bin noch nie Polizeilich aufgefallen.
wie lange bleibt der Eintrag ungefähr im Führungszeugnis? Kann man ihn Frühzeitig löschen? Kann ich trotzdem in 2 Jahren meinen Führerschein anfangen, obwohl ich nicht befugt war dieses Fahrzeug zu führen?
Das ist der Brief
6 Antworten
Kann ich trotzdem in 2 Jahren meinen Führerschein anfangen, obwohl ich nicht befugt war dieses Fahrzeug zu führen?
Das entscheidet die Führerscheinstelle wenn du den Antrag stellst. Eventuell bekommst du eine Sperre.
Das Führungszeugnis ist der Führerscheinstelle wurscht, sie hat die Delikte in ihrer Datei, die ihr von der Polizei gemeldet werden.
Die haben dich auf den Arm genommen oder du hast was falsch verstanden. Sowas kommt nicht ins Führungszeugnis.
und laut der Polizei wird das Verfahren eingestellt,
Blödsinn. Die Polizei stellt gar nichts ein, das macht der Staatsanwalt.
aber es wird in das Führungszeugnis eingetragen.
Blödsinn. Ins Führungszeugnis kommen nur Straftaten über 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Gefängnis (wenn es nicht schon frühere Verurteilungen gibt).
Wenn das Verfahren eingestellt würde, dann gibt es auch keinen Eintrag, weil kein Urteil.
Das einzige korrekte in deinem Text ist, dass du eine Fahrt ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unternommen hast. Das kann dann in 2 Jahren noch mal spannend werden, wenn du dich zur Fahrschule anmeldest. Bis dahin ist nichts aus dem Führungszeugnis gelöscht (wenn das da auftauchen sollte), oder aus dem BZR.
Im Führungszeugnis stehen Verurteilungen und keine eingestellten Verfahren.
Die Beamten haben gesagt auch wenn das Verfahren eingestellt wird ist es eine Straftat und das wird in deinem Führungszeugnis stehen
Nur weil die das gesagt haben, stimmt es noch lange nicht ;)
In diesem Register vermerkt das Bundesamt für Justiz unter anderem alle Strafen, die Gerichte in den letzten Jahren gegen den Betroffenen verhängt haben. Kommt es zu keiner Verurteilung, gibt es auch keinen Eintrag.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-steht-im-Fuehrungszeugnis-article15200176.html
auch wenn das Verfahren eingestellt wird ist es eine Straftat und das wird in deinem Führungszeugnis stehen
Das ist definitiv falsch, weil nur Straftaten mit Urteil eingetragen werden.
Bagatelldelikt wir nicht in das Führungszeugnis eingetragen, § 32 Abs. 2 BZRG
Wenn es zu einer Verurteilung kommen würde, unter Umständen schon. Wir kennen die strafrechtliche Vorgeschichte des Bürschchens nicht.
Will die Führerscheinstelle ein Führungszeugnis?