Wenn man eine straftat begehn hat und bewährung bekommen hat, ist der strafeintrag in führungszeugnis nach dem bewährungsdauer von 5 jahren wieder sauber?

1 Antwort

Nein. Zwar beginnt die Löschungsfrist mit dem Tag des ersten Urteils zu laufen, allerdings wird der Ablauf gehemmt, solange die Vollstreckung der Strafe noch nicht erledigt ist (§ 37 Abs. 2 BZRG). Grob gesagt: erst ab dem Ende der Bewährung fängt die Frist an zu laufen. Du musst also in Abhängigkeit von deiner Straftat noch einige Jahre warten.