Fahren unter Drogeneinfluss, Führungszeugnis?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ordnungswidrigkeiten waren beides nicht, sondern schon Straftaten. Dennoch landet beides nicht im Führungszeugnis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Gamer0100 
Fragesteller
 23.08.2021, 12:04

Das fahren unter Cannabis steht im Polizeischreiben als Ordnungswidrigkeit. Wieso sollte es dann eine Straftat sein?

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DerJoergi  23.08.2021, 12:06
@Gamer0100

du hast recht, war jetzt vorschnell bei dem Drogenbesitz, wenn es nur um das Fahren geht ist es eine Ordnungswidrigkeit. Eine Auflage im Jugendstrafverfahren setzt aber klar eine Straftat voraus.

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Gamer0100 
Fragesteller
 23.08.2021, 12:08
@DerJoergi

Ja das dies eine Straftat war ist mir bewusst. Also muss ich mir keine sorgen machen und in meinen behördlichen Führungszeugnis steht der wunderbare Satz "keine Eintragungen"?

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DerJoergi  23.08.2021, 12:14
@Gamer0100

Bei Jugendstrafsachen werden tatsächlich nur vollstreckte Haftstrafen ins Führungszeugnis aufgenommen, hat der Gesetzgeber extra so gestaltet um niemandem den beruflichen Einstieg zu erschweren.

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Gamer0100 
Fragesteller
 23.08.2021, 12:18
@DerJoergi

Ich hab gerade noch einmal nachgelesen. Verfahren wurde nach Paragraph 47 JGG vorläufig eingestellt und eine Geldauflage i.H.v. 500€ erteilt. Geldstrafe wurde gezahlt. Von daher ist alles erledigt.

Also ist das Führungszeugnis rein. Wunderbar. Du hast mir die Angst genommen.

Danke dir!!

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Im Jugendstrafrecht gibt es gar keine Geldstrafen. Buß- und Verwarngeld, aber keine Geldstrafe!

Gruß S.

Gamer0100 
Fragesteller
 23.08.2021, 12:38

Verfahren wurde nach Paragraph 47 JGG vorläufig eingestellt und eine Geldauflage i.H.v. 500€ erteilt.

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Gamer0100 
Fragesteller
 23.08.2021, 12:39

So steht es im Urteil vom Gericht.

Mir ist nur wichtig dass die beiden Sachen nicht im behördlichen Führungszeugnis stehen.

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Sirius66  23.08.2021, 16:41
@Gamer0100

Dann ist es eine Auflage, weil du Einkommen hast/hattest.

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Gamer0100 
Fragesteller
 23.08.2021, 18:54
@Sirius66

Also steht es nicht im behördlichen Führungszeugnis? Bin ich mit der Annahme richtig?

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Gamer0100 
Fragesteller
 23.08.2021, 19:48
@Sirius66

Weil ich ja die Auflage und das Fahren unter Cannabis Einfluss hatte. Deswegen stellt sich mir die Frage

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Sirius66  23.08.2021, 21:49
@Gamer0100

Im Führungszeugnis steht es nicht. Aber im Erziehungsregister. Auch Teil des BZR.

Ins Führungszeugnis kommen nur Strafen ab 91 Tagessätzen und + 3 Monaten Haft.

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Gamer0100 
Fragesteller
 24.08.2021, 01:22
@Sirius66

Ich habe mal gelesen sobald man 2 Eintragungen im BZR hat, dass diese ins Führungszeugnis eingetragen werden... Aber unabhängig davon ist doch die Fahrt unter Drogeneinfluss als Ordnungswidrigkeit deklariert worden. So müsste doch eigentlich alles gut sein, oder?

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Sirius66  24.08.2021, 11:59
@Gamer0100

Die 2. gleiche Straftat bewirkt, dass beide eingetragen werden, auch wenn die Strafe gering ist. Das Führungszeugnis ist ein Auszug des BZR.

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Gamer0100 
Fragesteller
 24.08.2021, 15:03
@Sirius66

Ist nun mein Führungszeugnis sauber oder stehen beide Sachen drin?

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Sirius66  24.08.2021, 18:55
@Gamer0100

Ob dein Führungszeugnis sauber ist, weiß ich nicht, denn du sagst hier ja nicht ganz die Wahrheit.

Ich musste nur die Strafe an die Polizei zahlen

Das ist Schwachsinn.

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Gamer0100 
Fragesteller
 24.08.2021, 19:31
@Sirius66

Hä? 😂 Ich hab Post von der Polizei mit den festgestellten Werten erhalten. Dort wurde es halt Ordnungswidrigkeit behandelt und 500€ Strafe oder Bußgeld oder oder auch immer du es nennen möchtest. Plus die Laborkosten etc. Also knapp 800€. Dann kam von der Staatsanwaltschaft dass das Verfahren nicht weiter untersucht und somit eingestellt wird. Und dann nur noch von der Führerscheinstelle, dass ich meinen lappen abgeben muss. Das wars. Mehr kam nicht

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Sirius66  24.08.2021, 22:07
@Gamer0100

Du hast das aber nicht an die POLIZEI gezahlt!

Und bei dem Betrag ist es kein Bußgeld! Ein Bußgeld wird gezahlt. Fertig. Oder ein Widerspruch ist erfolgreich, dann wird es nicht gezahlt. Basta. Da gibt's keine Einstellung gegen Auflagen!

Und wenn du 2 STRAFEN für gleiche Delikte hast, kommen beide ins Führungszeugnis. Unabhängig von der Höhe.

Deine Verfahren wurden ja nicht wegen Unschuld, geringer Schuld, Mangel an Beweisen oder fehlenden öffentlichen Interesse eingestellt, sondern weil die Sachlage keine Hauptverhandlung brauchte. Deine Schuld war klar. Da spät man sich Verhandlungen und Gerichtskosten.

Ein eingestelltes Verfahren bedeutet NICHT, die Sache ist vom Tisch.

Keine Ahnung, was das sein soll und die meisten Antworten kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Sie sind meiner Meinung nach auch falsch.

Frag einen Anwalt oder warte ab. Ich bin hier raus!

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