Straftat und trotzdem Ausbildung?
Hallo, ich habe mal eine generelle Frage. Wenn man eine Straftat (Trunkenheit im Straßenverkehr) begangen hat, einen Ausbildungsplatz unterschrieben hat und einige Wochen später der Eintrag ins Führungszeugnis kommt, darf man dann weitermachen? Auch schulisch gesehen, muss man zur Prüfung in der Ausbildung sein Führungszeugnis vorlegen. Wie verhält sich das, kennt sich jemand aus? Ausbildungsbetrieb und Schule haben das Zeugnis nur ohne Eintrag gesehen.
Danke für eure Rückmeldung
2 Antworten
Ein Führungszeugnis wird z.B. bei Berufen mit Banken und Versicherungen unvermeidbar. Auch wenn Mitarbeiter eine sonstige Tätigkeit ausüben, bei der sie mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger befasst sind oder bei der sie in einer vergleichbaren Weise Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen können, hat der Arbeitgeber das Recht, ein solches erweitertes Führungszeugnis zu fordern ...
Welche Arten und Zwecke von Führungszeugnissen gibt es?
Das Führungszeugnis kann entweder für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. Man unterscheidet dabei folgende Arten:
- Führungszeugnis für private Zwecke: enthält nur Verurteilungen, bei denen die Geldstrafe über 90 Tagessätze liegt bzw. eine Bewährungsstrafe von mehr als drei Monaten verhängt wurde (sofern keine weiteren Vorstrafen bestehen);
- Führungszeugnis für eine Behörde: erhalten ausschließlich Behörden (auf Verlangen), enthält deutlich mehr Informationen vermerkt als das Führungszeugnis für private Zwecke, z. B. auch die gerichtlich angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt;
- Europäisches Führungszeugnis: ist vor allem dann wichtig, wenn der Bewerber Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedsstaates ist und enthält Nachweise über Verurteilungen, die im Herkunftsland stattgefunden haben;
- Erweitertes Führungszeugnis: muss mit zusätzlichem Aufforderungsschreiben nachgewiesen werden und wird zur Prüfung der persönlichen Eignung von Menschen benötigt, die in ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Minderjährigen in Kontakt kommen.
Gruß siola55
Ein Führungszeugnis muss man wen man es vorlegen muss vor beginnen der ausbildung vorlegen!
Aber nicht der schule oder für die Abschlussprüfung!
Außerdem ist trunkenheit keine staftat sondern eine Ordnungswidrigkeit was anders ist es bei mehrer Promille über 1 óder 2!
Das Zeugnis lag vor Beginn der Ausbildung schon vor. Da es eine Straftat in dem Falle ist und diese erst jetzt passiert ist, war meine Frage, ob es trotzdem Schwierigkeiten geben könnte. Ich weiß, dass man zur Abschlussprüfung das Zeugnis noch einmal vorlegen muss.