Das Verhalten muss geeignet sein, dass leben des Opfers zu beeinflussen.

Daher kommt es auch auf den Inhalt und die Rahmenumstände an.

Da können 5 reichen und 100 nicht.

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Der Artikel ist zu 100% nicht anwendbar.

Voraussetzung ist, dass der Staat aktiv daran arbeitet die Demokratie zu unterwandern. Dazu reicht es nicht, zu behaupten, dass Einflüsse der Umwelt geeignet sind, die Demokratie zu gefährden.

Der Klimawandel hat schlicht und einfach nichts mit der Staatsform zu tun, er trifft alle gleich.

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Habecks Heizungspläne/EU-Pläne: Austausch Gasheizung durch Fernwärme evtl. ausreichend?

Hallo!

Ich hoffe, ihr könnt mir die folgenden Fragen beantworten, vielen Dank vorab!!! Ich versuche hier meine Mutter zu unterstützen, aber wir blicken da ehrlich gesagt beide nicht mehr so recht durch :-(.

Kurz die Situation: meine Mutter (75), in Rente, wohnt in einem Mehrfamilienhaus, welches eine zentrale Gasheizung hat. Das Gebäude hat zwar eine Fassadendämmung, die wurde aber im Jahr 1979 installiert - damals waren die Isolierungsmethoden vermutlich nicht so effektiv, leider keine Ahnung. Das Haus hat jedenfalls nur die Energieklasse E (Berechnung aufgrund Verbrauch der Jahre 2016-2018). Meine Mutter wohnt allein in einer kleinen Wohnung, die ihr gehört. Es sind insgesamt 12 Parteien im Haus. Ich habe den größten Energieanbieter für die Stadt geprüft, das Haus ist zumindest laut Fernwärme-Netzplan im Anschlußbereich. Die Gasheizung ist nicht die Neueste, Baujahr 1987 - was ich eigentlich komisch finde, da ich jetzt in der ganzen Heizungspläne-Diskussion verstanden habe, dass eigentlich nach 30 Jahren ausgetauscht werden muss. Jedenfalls kann man davon ausgehen, dass die Heizung bald ersetzt werden muss, selbst wenn die mal general-überholt wurde.

Ferner habe ich die Heizungspläne so verstanden, wenn sie denn so beschlossen werden, wie aktuell diskutiert wird: ab 2024 darf ich die Gasheizung nicht mehr gegen eine andere Gasheizung oder einem anderen fossilen Brennofen austauschen (es sei denn Wärme kommt >= 65% von erneuerbar). Alternativ wäre der Austausch Gas durch Gas erlaubt, wenn einer der Bewohner mind. 80 Jahre alt ist (trifft hier nicht zu, weder bei meiner Mutter noch bei einem anderen Bewohner im Haus).

Außerdem ist kürzlich noch was vom europäischen Parlament beschlossen (?) worden, dass alle Gebäude mit Energieklasse > Klasse D (also E, F, G und H) bis 2033 mind. Klasse D erreichen müssen. Sofern das schon Beschluss war (?), muss das dann vermutlich noch durch die einzelne Länderparlamente durch, aber das ist dann vermutlich nur noch Formsache.  

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann würde das Austauschen der Gasheizung (muss natürlich über die Eigentümergemeinschaft veranlasst werden - vermutlich muss noch ein Energieberater hinzugezogen werden - wollte nur die Möglichkeiten in Erfahrung bringen, um nicht total blank in die Austauschdiskussion zu gehen) durch einen Fernwärmeanschluss ausreichen, um im Rahmen des Habeck-Plans zu bleiben?

Wenn das so ist, müssen dann auch Heizkörper in den einzelnen Wohnungen ausgetauscht werden?

Und noch eine Frage zur Energieklasse: welche Rolle spielt die Art der Heizung bei der Berechnung der Energeieffizienz eines Gebäudes? Würde das Haus evtl. in die Energieklasse D rutschen, wenn Gas- durch Fernwärme-Anschluss ersetzt wurde? Oder ist die Heizungsart egal, unter der Annahme, dass der Heizbedarf/-verbrauch der gleiche ist, unabhängig von der Heizungsart? Die Energieeffizienz wurde mit 135 angesetzt (Bereich für E ist 130 bis 160), ist also ganz knapp an der Grenze zu Klasse D.

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Fernwäre erfült per Definition die Bedigungen um als nachhaltig einsgestuft zu werden. Wenn Fernwäre für die Anlage mit der Wohnung deiner Muttter verfügbar ist, dann ist das eine gute Lösung.

Der Anschluss an das Fernwärmenetz wird aller dings die Energieeffizients der Wohnanlage nicht wesentlcih verbessern. Daher muss sich deine Mutter darauf einstellen, dass Sonderumlagen auf sie zukommen um das ganze Haus zu sanieren.

Bei der Umstellung von Gas auf Fernwärme müssen die Heizkörper in der Wohnung in der Regel nicht ausgetauscht werden.

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Falscher Ansatz:

Wenn du einen Eingriff in die Selbstbestimmung der Leute vornimmst und körperlich Hygiene ist ein sehr persönlicher Bereich, dann brauchst du einen sehr wichtigen Grund. Den wirst du schlicht und einfach nicht finden, somit wäre das Gesetz schlicht und einfach verfassungsswidrig.

Darüber hinaus, wie willst du das kontrollieren? Überall Messstationen einbauen, die miteinanderVerbunden sind? Die Kosten dafür sind absolut unbezahlbar.

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Durch Los?

Also Leute in einen Rat, die das ganze nicht machen wollen, mit einer zufälligen Zusammensetzung, so dass sie auch nciht in der LAge sind irgendwen zu repräsentieren?

Klingt für mich nach etwa der schlechtesten Idee, die ich mir vorstellen kann.

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Du hast das Geld im Namen des "Vereins" zurück gezahlt, damit ist das Geld schonmal bei ihr.

Straftat hast du damit sehr sicher nicht begangen. Fraglich ist, ob du grob fahrlässig deine Kompetenz überschritten hast, dann müsstest du für das Geld haften. Aber hier sollte dich dein Minderjährigkeit schützen.

Alles in allem würde ich sagen, du solltest nichts zu befürchten haben.

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