Das Verhalten muss geeignet sein, dass leben des Opfers zu beeinflussen.
Daher kommt es auch auf den Inhalt und die Rahmenumstände an.
Da können 5 reichen und 100 nicht.
Das Verhalten muss geeignet sein, dass leben des Opfers zu beeinflussen.
Daher kommt es auch auf den Inhalt und die Rahmenumstände an.
Da können 5 reichen und 100 nicht.
Der Artikel ist zu 100% nicht anwendbar.
Voraussetzung ist, dass der Staat aktiv daran arbeitet die Demokratie zu unterwandern. Dazu reicht es nicht, zu behaupten, dass Einflüsse der Umwelt geeignet sind, die Demokratie zu gefährden.
Der Klimawandel hat schlicht und einfach nichts mit der Staatsform zu tun, er trifft alle gleich.
Fernwäre erfült per Definition die Bedigungen um als nachhaltig einsgestuft zu werden. Wenn Fernwäre für die Anlage mit der Wohnung deiner Muttter verfügbar ist, dann ist das eine gute Lösung.
Der Anschluss an das Fernwärmenetz wird aller dings die Energieeffizients der Wohnanlage nicht wesentlcih verbessern. Daher muss sich deine Mutter darauf einstellen, dass Sonderumlagen auf sie zukommen um das ganze Haus zu sanieren.
Bei der Umstellung von Gas auf Fernwärme müssen die Heizkörper in der Wohnung in der Regel nicht ausgetauscht werden.
Falscher Ansatz:
Wenn du einen Eingriff in die Selbstbestimmung der Leute vornimmst und körperlich Hygiene ist ein sehr persönlicher Bereich, dann brauchst du einen sehr wichtigen Grund. Den wirst du schlicht und einfach nicht finden, somit wäre das Gesetz schlicht und einfach verfassungsswidrig.
Darüber hinaus, wie willst du das kontrollieren? Überall Messstationen einbauen, die miteinanderVerbunden sind? Die Kosten dafür sind absolut unbezahlbar.
Durch Los?
Also Leute in einen Rat, die das ganze nicht machen wollen, mit einer zufälligen Zusammensetzung, so dass sie auch nciht in der LAge sind irgendwen zu repräsentieren?
Klingt für mich nach etwa der schlechtesten Idee, die ich mir vorstellen kann.
Du hast das Geld im Namen des "Vereins" zurück gezahlt, damit ist das Geld schonmal bei ihr.
Straftat hast du damit sehr sicher nicht begangen. Fraglich ist, ob du grob fahrlässig deine Kompetenz überschritten hast, dann müsstest du für das Geld haften. Aber hier sollte dich dein Minderjährigkeit schützen.
Alles in allem würde ich sagen, du solltest nichts zu befürchten haben.