Ab wann liegt Nachstellung per Email vor?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Verhalten muss geeignet sein, dass leben des Opfers zu beeinflussen.

Daher kommt es auch auf den Inhalt und die Rahmenumstände an.

Da können 5 reichen und 100 nicht.

tsama 
Fragesteller
 27.04.2024, 09:57

Wenn der Inhalt normale Dinge ist? Also normale Info.

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AnglerAut  27.04.2024, 09:59
@tsama

Hat der Betroffene den den Wunsch geäußert nicht belästigt zu werden? Eindeutig?

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tsama 
Fragesteller
 27.04.2024, 10:00
@AnglerAut

Wenn ja?

Wenn nein?

Und ist Wunsch nicht ausschlaggebend, wenn der Inhalt bedrohlich ist?

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AnglerAut  27.04.2024, 10:07
@tsama

Wenn ja, dann wird man sehr viel leichter eine Nachstellung annehmen können als ohne.
Bedrohliche E-Mails in hoher Zahl reichen sehr sicher unabhängig von der Antwort auf die Frage aus.

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tsama 
Fragesteller
 27.04.2024, 10:26
@AnglerAut

Reicht das laut deiner Erfahrung als Beweis aus?

Man fand auf dem PC des Betroffenen keine Spuren der anonymen Konten/Emails.

Jedoch fand man, dass er sich selbst eine Email Nachricht gesendet hat, die lautet: Kampagne gegen Betrieb X oder Frau X, um deren Ruf zu schädigen.

Er will sich verteidigen, dass er das von anderen auf Internet gesehen und kopiert hat und an sich versendet. Beweist aber keine Täterschaft.

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salome77  27.04.2024, 11:56
@tsama

Diese Verteidigung ist Nonsens. Das weißt Du auch. Steh endlich zu Deinen Taten!

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Ich frage mich gerade, ab wieviel Fragen zum immer gleichen Sachverhalt hier eigentlich eine Belästigung der anderen User vorliegt...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit über 20 Jahren in der Justiz tätig