Ab wann liegt Nachstellung per Email vor?
Ab 100 Emails? 200? 1000?
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt
1.die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
2 Antworten
Das Verhalten muss geeignet sein, dass leben des Opfers zu beeinflussen.
Daher kommt es auch auf den Inhalt und die Rahmenumstände an.
Da können 5 reichen und 100 nicht.
Reicht das laut deiner Erfahrung als Beweis aus?
Man fand auf dem PC des Betroffenen keine Spuren der anonymen Konten/Emails.
Jedoch fand man, dass er sich selbst eine Email Nachricht gesendet hat, die lautet: Kampagne gegen Betrieb X oder Frau X, um deren Ruf zu schädigen.
Er will sich verteidigen, dass er das von anderen auf Internet gesehen und kopiert hat und an sich versendet. Beweist aber keine Täterschaft.
Ich frage mich gerade, ab wieviel Fragen zum immer gleichen Sachverhalt hier eigentlich eine Belästigung der anderen User vorliegt...
Wenn der Inhalt normale Dinge ist? Also normale Info.