Habecks Heizungspläne/EU-Pläne: Austausch Gasheizung durch Fernwärme evtl. ausreichend?
Hallo!
Ich hoffe, ihr könnt mir die folgenden Fragen beantworten, vielen Dank vorab!!! Ich versuche hier meine Mutter zu unterstützen, aber wir blicken da ehrlich gesagt beide nicht mehr so recht durch :-(.
Kurz die Situation: meine Mutter (75), in Rente, wohnt in einem Mehrfamilienhaus, welches eine zentrale Gasheizung hat. Das Gebäude hat zwar eine Fassadendämmung, die wurde aber im Jahr 1979 installiert - damals waren die Isolierungsmethoden vermutlich nicht so effektiv, leider keine Ahnung. Das Haus hat jedenfalls nur die Energieklasse E (Berechnung aufgrund Verbrauch der Jahre 2016-2018). Meine Mutter wohnt allein in einer kleinen Wohnung, die ihr gehört. Es sind insgesamt 12 Parteien im Haus. Ich habe den größten Energieanbieter für die Stadt geprüft, das Haus ist zumindest laut Fernwärme-Netzplan im Anschlußbereich. Die Gasheizung ist nicht die Neueste, Baujahr 1987 - was ich eigentlich komisch finde, da ich jetzt in der ganzen Heizungspläne-Diskussion verstanden habe, dass eigentlich nach 30 Jahren ausgetauscht werden muss. Jedenfalls kann man davon ausgehen, dass die Heizung bald ersetzt werden muss, selbst wenn die mal general-überholt wurde.
Ferner habe ich die Heizungspläne so verstanden, wenn sie denn so beschlossen werden, wie aktuell diskutiert wird: ab 2024 darf ich die Gasheizung nicht mehr gegen eine andere Gasheizung oder einem anderen fossilen Brennofen austauschen (es sei denn Wärme kommt >= 65% von erneuerbar). Alternativ wäre der Austausch Gas durch Gas erlaubt, wenn einer der Bewohner mind. 80 Jahre alt ist (trifft hier nicht zu, weder bei meiner Mutter noch bei einem anderen Bewohner im Haus).
Außerdem ist kürzlich noch was vom europäischen Parlament beschlossen (?) worden, dass alle Gebäude mit Energieklasse > Klasse D (also E, F, G und H) bis 2033 mind. Klasse D erreichen müssen. Sofern das schon Beschluss war (?), muss das dann vermutlich noch durch die einzelne Länderparlamente durch, aber das ist dann vermutlich nur noch Formsache.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann würde das Austauschen der Gasheizung (muss natürlich über die Eigentümergemeinschaft veranlasst werden - vermutlich muss noch ein Energieberater hinzugezogen werden - wollte nur die Möglichkeiten in Erfahrung bringen, um nicht total blank in die Austauschdiskussion zu gehen) durch einen Fernwärmeanschluss ausreichen, um im Rahmen des Habeck-Plans zu bleiben?
Wenn das so ist, müssen dann auch Heizkörper in den einzelnen Wohnungen ausgetauscht werden?
Und noch eine Frage zur Energieklasse: welche Rolle spielt die Art der Heizung bei der Berechnung der Energeieffizienz eines Gebäudes? Würde das Haus evtl. in die Energieklasse D rutschen, wenn Gas- durch Fernwärme-Anschluss ersetzt wurde? Oder ist die Heizungsart egal, unter der Annahme, dass der Heizbedarf/-verbrauch der gleiche ist, unabhängig von der Heizungsart? Die Energieeffizienz wurde mit 135 angesetzt (Bereich für E ist 130 bis 160), ist also ganz knapp an der Grenze zu Klasse D.
Ist das eine Eigentumswohnung oder gehört deiner Mutter das ganze Haus?
Meiner Mutter gehört nur die Wohnung, in der sie lebt. Die anderen 11 Wohnungen gehören auch 11 verschiedenen Parteien.
6 Antworten
Fernwäre erfült per Definition die Bedigungen um als nachhaltig einsgestuft zu werden. Wenn Fernwäre für die Anlage mit der Wohnung deiner Muttter verfügbar ist, dann ist das eine gute Lösung.
Der Anschluss an das Fernwärmenetz wird aller dings die Energieeffizients der Wohnanlage nicht wesentlcih verbessern. Daher muss sich deine Mutter darauf einstellen, dass Sonderumlagen auf sie zukommen um das ganze Haus zu sanieren.
Bei der Umstellung von Gas auf Fernwärme müssen die Heizkörper in der Wohnung in der Regel nicht ausgetauscht werden.
keine Ahnung, wie Herr Habeck seine Pläne in Hinsicht auf Wohngemeinschaften gestalten will
eines ist jetzt schon klar: in jeder Wohngemeinschaft gibt es Wohnungseigentümer mit ausreichend Geld und andere, die weniger oder so gut wie gar kein Geld übrig haben und die gebildeten Rücklagen werden vermutlich nicht ausreichen, um derartige, ehrgeizige Projekte der Regierung auszuführen - außerdem werden für andere Reparaturen und Instandsetzungen auch Rücklagen benötigt. So gesehen wird die Regierung mit ihren Gesetzen einen tiefen Riss in den Wohngemeinschaften verursachen, den man eigentlich nicht haben will. Den einen ist das was durchgeführt wird, zu wenig, den anderen ist es zu viel, weil sie das Geld nicht aufbringen können.
der Anschluss an die Fernheizung ist in dieser allgemeinen miserablen Situation eine praktikable Lösung - die Gemeinschaft, die dies vornehmen lassen kann, ist zu beneiden. Leider steht nicht allen diese günstige Lösung zur Verfügung.
ich würde aber erst mal abwarten, was in Hinsicht Wärmedämmung abverlangt wird - ein Wohnhaus zu dämmen, das kostet eine Menge Geld - letzten Endes kann man sich finanziell nicht total blank stellen - das kann keinem zugemutet werden
Erst mal die Füße still halten.
Bislang gibt es nur mehr oder minder durchdachte Referentenentwürfe.
Erst mit Gesetzverabschiedung sollte man sich nähere Gedanken machen.
Wenn das Objekt im Versorgungsbereich für Fernwärme sich befindet, ist nach den bisher bekannten Referentenentwürfen doch alles in Butter.
In dem Moment, wo die alte Anlage den Geist aufgibt und die Fernwärme anschließbar ist, kann man relativ geräuschlos auf Fernwärme umsatteln.
Es kommt nun auf den konkreten Fall an, wie die derzeitige Technik installiert ist, was genau alles gemacht werden muss.
Das sind schwierige Fragen, die sich so pauschal gar nicht beantworten lassen. Bei Eigentumswohnungen kann deine Mutter das eh erstmal nicht alleine entscheiden. Fernwärme nur in die Wohnung legen zu lassen macht keinen Sinn und ist höchstwahrscheinlich auch nicht möglich. Es macht aber durchaus Sinn, sich in der Eigentümergemeinschaft sich jetzt schon darüber Gedanken zu machen und mit den erforderlichen Investitionen auch zeitnah zu beginnen. Dann muss man nicht alles auf einmal stemmen. Fernwärme kann durchaus eine Möglichkeit sein. Man muss allerdings bedenken, dass die Fernwärmekosten aufgrund der hohen Verluste vieler Fernwärmenetze (ist nicht pauschal so, hängt von der Größe des Netzes ab) höher sind. Fernwärme genügt zwar per se den Voraussetzungen der zukünftigen Änderungen des GEG (wenn die denn so kommen), aber auch hier müssen die Netzbetreiber in den kommenden Jahren viel investieren, was sich auf den Preis niederschlagen wird. Ich rate jetzt aber nicht generell davon ab. Es gibt auch Gebäude, da ist der Umstieg Mittel- als auch Langfristig sogar sinnvoll. Aber es kann bei dem Gebäude auch ganz anders aussehen. Die beste Empfehlung für eure Eigentümergemeinschaft ist, euch einen Energieberater zu holen, der die Möglichkeiten aufzeigt und ausrechnet, wie groß die Investitionen jeweils sind und die zu erwartenden Betriebskosten jeweils sind. Das eine muss man gegen das andere abwägen. Natürlich muss man die Investitionskosten stemmen können, aber auch die Betriebskosten müssen in Zukunft bezahlbar bleiben bzw. dafür sogen, dass sie es bleiben.
Fernwärme ist nicht überall möglich leider.