Inkassounternehmen schickt Briefe an alte Adresse?

Hallo,

ich habe einen sehr speziellen Fall.

Ich habe soeben eine Bestellung bei Otto tätigen wollen und als ich mich dann anmelden wollte, habe ich gesehen, dass mein Account geschlossen ist, weil ein offener Betrag nicht beglichen wurde und meine Daten jetzt bei einem Inkassounternehmen liegen.

Allerdings wusste ich nicht dass eine Rechnung fällig war, da ich keine Zahlungserinnerung noch sonstiges bekommen habe (ich habe per Rechnung bestellt und vergessen zu zahlen). Mir ist aber auch aufgefallen, dass die Rechnungsadresse noch eine ganz alte Adresse ist, wo auch keiner mehr wohnt.

3 Tage nach meiner ersten Bestellung habe ich auch nochmal etwas auf Rechnung bestellt und habe dann per E-Mail eine Zahlungserinnerung für die Rechnung bekommen, die ich dann auch direkt beglichen habe. Ich verstehe aber nicht, wieso ich denn bei meiner ersten Bestellung keine Zahlungserinnerung per Mail bekommen habe. Mir ist bewusst, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind für eine Zahlungserinnerung, aber trotzdem fand ich das merkwürdig.

Ich nehme nun an, dass das Inkassounternehmen einige Briefe an die alte Adresse geschickt hat. Das kann ich aber nicht bestätigen weil ich ja selbst keine an meine richtige Adresse bekommen habe, welche ja die Lieferadresse ist. Wie hoch die Rechnung ist, weiß ich nicht, da das ganze noch vor dem 01.10.2021 passiert ist. (Ende Juli 21)

Jetzt weiß ich nicht wie ich vorgehen soll. In den AGB habe ich jetzt nichts gefunden, dass man bei Adressänderungen o.ä. verpflichtet ist, diese auch sofort mit anzugeben.

Wie gehe ich am besten vor, kennt sich jemand etwas besser mit dem geltenden Recht aus? Dass ich die Rechnung begleichen möchte steht außer Frage, aber ich finde es jetzt blöd, dass ich davon keine Kenntnis hatte, dass ich noch etwas zu begleichen habe.

Danke euch.

E-Commerce, Online-Shop, Recht, AGB, BGB, HGB, Inkasso, E-commerce Recht
Fassade ohne Zustimmung aller Eigentümer gestrichen

Guten Morgen zusammen,

In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen dass die Fassade gestrichen wird. 4/4 Eigentümern stimmten zu. Ferner wurde besprochen, dass über die Farbe noch abgestimmt wird.

Vor einem Monat dann fand ich nach der Arbeit ein Baugerüst vor und die Fassade wurde gestrichen in einem sehr dunklen Anthrazitton.

Mir persönlich gefällt die Farbe gar nicht und ich habe der Farbe auch nicht zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Verwalter war angeblich die Malerfirma an einem Tag im Haus und hat Muster an die Wand gemalt. Alle Anwedenden wurden zu der Farbe befragt und haben dieser Zugestimmt.

Da ich an dem Tag nicht im Haus war, konnte ich an der "Abstimmung" nicht teilnehmen und meine Argumente gegen die Farbe nicht einbringen.

Die Firma behauptet nun sie habe richtig gehandelt, sie hätte Muster gezeigt und alle beteiligten hätten zugestimmt.

Meines Wissens ist eine Änderung der Farbe der Fassade eine Bauliche Veränderung und muss von ALLEN Parteien zugestimmt werden. Die Farbe der Fassade vorher war ein Blassgelb. Von Blassgelb auf Dunkelanthrazit ist halt schon ein extremer Unterschied.

Wer hat in dem Fall recht? Hat der Verwalter richtig gehandelt (bzw die Malerfirma) oder hätten 4/4 Parteien zustimmen müssen?

Wenn ich in Recht bin, welchen Anspruch habe ich? Darf ich einen neuanstrich zu lasten der Firma verlangen in einer Farbe der alle Parteien zustimmen?

Wohnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, BGB, Eigentumswohnung, Jura, Weg, Beschluss, Eigentümerrecht
Kita kündigen gemeinsames Sorgerecht?

Ich hätte da mal eine Frage zum gemeinsamen Sorgerecht und Kita kündigen.

Person A und Person B haben gemeinsames Sorgerecht für ein Kind. Beide melden ihr Kind in einem Kindergarten an und bestätigen dies durch ihre Unterschrift.

Person A und B trennen sich. Bei Person A hält sich von da an das Kind auf. Person A beschließt, das sie umziehen möchte und kündigt den Kitavertrag ohne das Person B davon etwas weis.

Person B erhält eine Mitteilung eines Kindergartens, das eine Anmeldung für das Kind vorliege.

Person B informiert sich beim alten Kindergarten, wie es denn zu der Kündigung gekommen sei, da Person B kein Einverständnis zur Aufhebung des Vertrages gegeben hat. Der alte Kindergarten informiert Person B, das eine Betreuung, durch den geplanten Umzug von Person A nicht mehr möglich sei. Da sich das Kind gewöhnlich bei Person A aufhalte, reiche es aus, wenn Person A den Vertrag kündigte. Dies sei auch dem Betreuungsvertrag zu entnehmen.

Jetzt habe ich schon ein bisschen geschaut und komme zu dem Schluss, das im BGB klar geregelt ist, das die An-und Abmeldung einer Kita von erheblicher Bedeutung ist.

Aus diesem Grund müssten beide Sorgeberechtigten, die An-und Abmeldung gemeinsam unterschreiben. Allerdings finde ich nichts dazu, wenn im Betreuungsvertrag etwas anderes steht, wie in diesem Fall. Reicht in dem geschilderten Fall, die Unterschrift zur Kündigung von Person A aus, weil dies so im Betreuungsvertrag festgehalten ist, oder verstößt der Betreuungsvertrag sogar gegen geltendes Recht, da die Regelung im BGB höher wiegt, als das was im Betreuungsvertrag steht?

Vielen Dank für eure Antworten

Sorgerecht, Recht, BGB, Kindertagesstätte
Muss ich Ableger in Nachbars Grundstück entfernen?

Ich besitze ein Grundstück an einem Weg der nicht erschlossen ist. Links von mir ist eine Pferdeweide und rechts ein kleineres Weizenfeld. Das Grundstück gehörte bis vor kurzem jemand anderem aus der Familie. An dem Grundstück wurde lange nichts gemacht, viele Sträucher und Bäume wachsen in die Nachbargrundstücke. Die Besitzerin der Pferdeweide hat mich angesprochen das ich die Sträucher und Bäume die zu Ihr rüberwachsen zu entfernen habe. Das Problem fängt schon damit an das nicht ersichtlich ist wo die Grundstücksgrenze verläuft da ich keinerlei Ahnung habe wo sich die Grenzsteine befinden. Vermutlich durch Ablagerung sogar schon unter der Erde. Das ist aber ein anderes Thema. Das zweite Problem das sich mir stellt, muss ich Sträucherwurzeln und sogar Baumwurzeln die in sein Grundstück verlaufen entfernen? In der Mitte von seiner Pferdeweide steht ein Ableger von einem meiner Bäume der schon in etwa 1 Meter hoch ist. Hab ich solche Dinge auch zu entfernen? Ich hab jetzt angefangen alle Sträucher die am Rand sind zu entwurzeln allerdings bekomme ich Baumwurzeln nicht entfernt. Eine der Bäume ist eine Tanne und um diese Wurzeln fachgerecht zu entfernen müsste ich eine spezielle Firma beschäftigen. Kann mir bitte jemand weiterhelfen ich bin ratlos inwiefern ich verantwortlich bin und was ich alles zu entfernen habe und bis wohin.

Garten, Recht, BGB, Grundstücksrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze
Privatverkauf - kaufvertrag - Kein Geld erhalten / Was nun?!

Hallo an Euch, es geht um folgendes: Habe am 9.9.11 Einen PC durch privatverkauf mit privatem Kaufvertrag verkauft. Hier der Vertragsinhalt : § 1 Vertragsgegenstand Folgende Hardware und Software wird veräußert: Computer :

-AMD Athlon 64 x2 Dual Core Processor 3800+ usw.

§ 2 Gewährleistung Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software. Sofern dem Verkäufer jedoch Gewährleistungsansprüche gegen den ursprünglichen Händler oder Hersteller der Hard- und Software zustehen sollten, tritt er diese bei Übergabe und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ab, welcher die Abtretung annimmt. Der Verkäufer Garantiert die funktionstüchtigkeit der in § 1 veräusserten Ware.

§ 3 Rechte Der Verkäufer sichert ausdrücklich zu, daß er der alleinige Eigentümer der Hard- und Software ist und keine Eigentumsvorbehaltsrechte Dritter hieran bestehen.

Der Verkäufer versichert, die Berechtigung zu haben, die Nutzungsrechte an der in § 1 bezeichneten Software auf den Käufer übertragen zu dürfen. Er versichert weiter, sämtliche Kopien der Software, welche dem Käufer nicht übergeben wurden (z.B. Backups oder Installation auf einem anderen System des Verkäufers) vollständig gelöscht zu haben.

§ 4 Kaufpreis , Ratenzahlung & Zahlungsmodalität Die Parteien vereinbaren einen Gesamtkaufpreis für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software in Höhe von 99,- € ... (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

Die Zahlung erfolgt durch Ratenzahlung und Überweisung auf folgendes Konto des Verkäufers:

Die erste Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 16.09.2011 fällig. Die zweite Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 01.10.2011 fällig.

§ 5 Übergabe Die Parteien vereinbaren eine der folgenden Übergabemodalitäten:

o Der Käufer erhielt vom Verkäufer die in § 1 bezeichnete Hard- und Software am 09.09.2011durch abholung.

§ 6 Sonstiges Darüber hinaus wird zwischen den Parteien folgendes vereinbart:

Der Verkäufer bleibt Eigentümer der in § 1 bezeichnete Hard- und Software (PC's) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bzw. bis zur zahlung der Schlussrate. Im Falle, das der Käufer mit mehr als einer Rate in Rückstand gerät, ist der Restbetrag in einer Summe zur Zahlung fällig. Der Verkäufer sichert die Funktionsfähigkeit des in § 1 bezeichnetenGegenstandes zu.

Gegenstand/Ware vollständig erhalten am :

Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer

Bisher habe ich aber kein Geld gesehen !!! Der Käufer schrieb per SMS er habe die erste Rate schon längst Überwiesen, jedoch ist kein Zahlungseingang bei mir zu verzeichnen. Desweiteren ist auch am 1.10 keine 2 Rate eingegangen. Er will die Tage rum kommen in Bar die zweite Rate dann wenigstens abgeben.

Wie schauts aus, wie gehe ich jetz richtig weiter vor ? Wo stehe ich rechtlich

verkaufen, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, BGB, Privatrecht
Reklamation unbezahlt ausführen?

Hallo, Zum Anfang der Geschichte. Habe von meinem Chef 2 Aufträge bekommen. Sollte bei einer 250km entfernten Baustelle eine Arbeit ausführen. Auf dem Rückweg dann nen 100km weiten Umweg zu einer weiteren Baustelle fahren und da laut Auftrag noch eine Tür lackieren.

Die erste Baustelle hatte ich witterrungsbedingt erst um 14 Uhr fertig. Dann meinen Chef angerufen ob ich nicht am nächsten Tag zu der anderen Baustelle fahren soll. Seine Aussage : "wer soll denn den Weg dahin bezahlen" 15:30 bin ich an der nächsten Baustelle angekommen. Auf dem Auftrag stand: " 1x Tür, Aufkleberreste entfernen und anschließend lackieren."

Es waren jedoch 2 große Lagertüren, davon eine Doppeltür. Da ich leider nur Terpentinersatz dabei hatte und keine Nitroverdünnung, habe ich die Aufkleber nicht richtig runter bekommen. Den Rest habe ich so gut wie es geht mit nem Cutter runter gekratzt und dann geschliffen. Da der laden um 18:30 Uhr zu macht musste ich natürlich dann schon den Primer auf die Türen streichen, da der auch noch trocknen musste für die Endbeschichtung. Nachdem ich die Türen dann lackiert hatte sah man natürlich noch Aufkleberreste. (eigentlich arbeite ich so nicht, aber es musste ja an dem Tag noch fertig werden) Dann konnte ich natürlich auch nichts weiteres machen und hab Feierabend gemacht. War dann um 21 Uhr zu Hause.

Das ist ca. 3 Wochen her. Heute bekomme ich nen Anruf von meinem Chef wegen den Türen. Die wurden natürlich wegen der Aufkleberreste reklamiert. Ich soll Montag hin fahren und das richtig machen. Der Haken an der Sache ist nur, dass ich das ganze auf meine Kappe nehmen soll und die Stunden für die Reklamation nicht bezahlt bekomme.

Jetzt die Frage :D Ist das rechtens? Kann ich dagegen vor gehen oder besteht da keine Chance?

MfG

Arbeit, Arbeitsrecht, BGB, Reklamation, bag