Regelungen bei Falschlieferung (Versandkosten & Rückerstattung?

4 Antworten

 § 439 Absatz 2 BGB 

müsste hier zu finden sein

§ 439 BGB Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Wenn sie dir falsche Ware geliefert haben, müssen sie auch den Rücktransport bezahlen. Stelle ihnen das Zeug "zur Abholung" zur Verfügung. Etwas das du gar nicht bestellt hats, musst du auch nicht zurück senden. Schon gar nicht, auf deine eigenen Kosten.