Regelungen bei Falschlieferung (Versandkosten & Rückerstattung?
Hallo zusammen,
und zwar handelt es sich hier um eine falsch gelieferte Ware.
Ich hab dann auch die Verkäufer kontaktiert und um die Zusendung der korrekten Ware gebeten.
Die gewünschte Ware war nicht mehr vorhanden, weshalb die meinten, dass die mir den Betrag zurückerstatten werden.
Die falschgelieferte Ware muss ich aber zurückschicken. Jedoch übernehmen die dafür nicht die Versandkosten.
Wie kann ich da vorangehen? Ich weiß, dass ich ein recht drauf hab, da es ein Sachmangel ist. Die Versandkosten sollten auch eigentlich die Verkäufer übernehmen.
Der Verkäufer weigert sich. Wo ist das im BGB verfasst? Der Verkäufer ist keine Privatperson!
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
ich denke mal ein dezenter Hinweis auf §439 Absatz 2 BGB sollte ihm auf die Sprünge helfen
https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/lieferung-einer-falschen-sache/
https://www.ra-rehfeldt.de/2016/01/19/transport-und-versandkosten-bei-m%C3%A4ngeln-wer-muss-zahlen/
§ 439 Absatz 2 BGB
müsste hier zu finden sein
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Wenn sie dir falsche Ware geliefert haben, müssen sie auch den Rücktransport bezahlen. Stelle ihnen das Zeug "zur Abholung" zur Verfügung. Etwas das du gar nicht bestellt hats, musst du auch nicht zurück senden. Schon gar nicht, auf deine eigenen Kosten.