Staubsaugerrohr gebrochen kein Monat alt, greift die gewährleistung?

4 Antworten

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Eine Gantie ist immer eine frewillige über das Maß der gesetzlichen Gewährleistung hinausgehende Leistung. Da du nicht weißt, ob du eine Garantie hast, hast du wohl auch keine. Schau doch aber mal in der Verpackung. Oft genug ist irgendwo abgedruckt oder ein Papierstück dabei auf dem eine Herstellergantaie vermerkt ist.

Ansonsten greift hier natürlich so oder so auch die Gewährleistung, zu der sich was im BGB in § 438 und auch 439 lesen lässt.

Im übrigen ist es so, dass bei Gewährleistung in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen muss, dass der Mangel bei Kauf noch nicht da war. Danach kehrt sich die Beweislast um, der Käufer muss dann den Mangel beweisen.

In deinem Fall ist es aber ganz einfach. Du brauchst weder das BGB lesen sonst noch was. Meld dich beim Verkäufer und fordere Ersatz oder Reparatur. Geht beides nicht, fordere entweder Schadensersatz, Rabatt oder trete vom Kaufvertrag zurück.

Sollte es eine Garantie geben, wurde der Verkäufer wohl darauf verweisen, dass du dich beim Hersteller meldet um das zu klären.

GS2000  24.10.2022, 16:09

"Im übrigen ist es so, dass bei Gewährleistung in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen muss, dass der Mangel bei Kauf noch nicht da war. Danach kehrt sich die Beweislast um, der Käufer muss dann den Mangel beweisen."

Da hast du aber ein altes BGB...

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Callidus89  24.10.2022, 18:11
@GS2000

Fehler aufdecken finde ich gut. Andere damit nicht einfach im Dunkeln stehen zu lassen, finde ich noch besser. Erhelle mich/uns doch gerne.

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GS2000  25.10.2022, 10:31
@Callidus89

Der Grund dafür liegt darin, dass das vorangegangene Gesetz von einigen Verkäufern dahin gehend interpretiert wurde, dass Sachmängel nur bis zur Beweisumkehr vorliegen und danach der Verbraucher eh keinerlei Möglichkeit haben wird, das Gegenteil zu belegen.

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Hier greift die Gewährleistung. Die Rohre sollten so stabil sein, dass man diese mit einer normalen Kraftaufwendung nicht kaputt bekommt. Das scheint da ein Materialfehler zu sein.

In diesem Fall gilt natürlich die gesetzliche Sachmängelhaftung. Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung.

So lange du den nicht dazu benutz hast mit der Hebelwirkung deine Couch zu verschieben, dürfte der nicht brechen. Das ist ein Gewährleistungsfall. Hoffentlich hast du den Kassenzettel noch.