Darf mir das bürgeramt die ausweis Ausgabe verweigern aufgrund des Eintrages "keine hauptwohnung in Deutschland"?

Vor ungefähr 1,5 Jahren ist mein Ausweis abgelaufen. Habe dann auf dem bürgeramt einen neuen machen lassen. Innerhalb der bearbeitungszeit bin ich aber spontan beruflich nach Spanien und mein Vermieter hat mich kurz darauf von der Wohnung abgemeldet. Seitdem ist auf dem Adressaufkleber "keine hauptwohnung in Deutschland". Aber durch diesen Vermerk verweigert das bürgeramt die Ausgabe des Ausweises. In Spanien ging dann viel schief, jetzt Pleite und sitze hier fest. Bin hier quasi obdachlos da ich von bekannten von Sofa zu Sofa ziehe und hier also auch keinen festen Wohnsitz habe. Meine Eltern waren auch schon dort und haben den auch mit Vollmacht nicht bekommen. Hier auf dem konsulat fehlt mir das nötige Geld und auch die fehlende meldenescheinigung um "wieder" einen neuen zu machen obwohl der bezahlte ja zur Abholung bereit liegt. Mich in Deutschland anzumelden wo ich gar nicht wohne ist wiederum strafbar. Das Amt hat mir wenigstens eine Kopie von dem Ausweis per Email zukommen lassen da ich einen Rückflug geschenkt bekommen habe. Wurde aber mit der Kopie nicht ins Flugzeug gelassen und sitze jetzt echt blöd ohne Geld nur mit Kopie auf Mallorca fest. Vor paar Monaten wurde mir dann leider auch der alte abgelaufe originalausweis gestohlen. Läuft ja Super ... Ist es nicht gegen das Gesetz keinen originalen Ausweis zu bestzen? Macht sich das Amt damit auch strafbar? Wie kann man das auf legalem Wege umgehen?

Ausweis, Behörden, Pass, Ausweispflicht, Bürgeramt
Ausweispflicht von nicht Polizisten?!

Hallo, Ich habe eine frage bezüglich der Ausweispflicht. [Es geht nur um die Theorie, das man soetwas nicht macht weiß ich selbst ;) Allerdings würd ich gern Klarheit, da man damit öfters mal in kleinen Grüppchen diskutiert, wo sich dann HobbyGesetzkenner drunter befinden) Wenn ich z.b.in der Bahn fahre, und meinen Fahrschein vergesse,muss ich den Kontrolleuren dann meinen Personalausweis vorlegen?(Ich Habe nämlich oft gehört, dass nur die Polizei und auch wirklich nur dann,wenn ein Verdachtsfall vorliegt) den Personalausweis anfordern darf. Wenn man nun davon ausgeht,dass ich den Ausweis den Kontrolleuren nicht zeigen muss, die von mir jedoch verlangen auf die Polizei zu warten,bzw mich mit zum Revier nehmen wollen.Die haben ja aber wenn man weiter geht, auch nicht das Recht jemanden festzuhalten, ohne seine Einwilligung, also dürfte man theoretisch gehen und man wäre im Recht? Sollten die Kontrolleure das Recht haben mich festzuhalten, dürfen sie mich jedoch nicht anfassen, dass hieße, wenn ich wolte könnte ich einfach weggehen und die dürfen mich nicht Berühren. Stimmt das so in etwa? Anderes beispiel kurz, Disco ->man gerät in Stress, weiß man hat nichts gemacht, hat keine Zeit und will einfach gehen, die Security will jedoch den Ausweis sehen, man verweigert und die sagen man solle auf die Polizei warten, da man es aber eilig hat, geht man ohne festgehallten wird

Rechte, Gesetz, Ausweispflicht