Muss ich grundsätzlich einen Personalausweis bei mir tragen?

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§ 1 Personalausweisgesetz - Ausweispflicht; Ausweisrecht 

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

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Das Gesetz sagt also folgendes aus:

  1. Du bist 15 und musst noch nicht einmal einen Ausweis zu besitzen.
  2. Selbst wenn Du 16 wärst und einen Ausweis besitzen müsstest, so wärest Du nicht verpflichtet den Ausweis mit Dir zu führen.

Kommen wir zu dem was passiert, wenn Du den Ausweis nicht mit Dir führst und von der Polizei kontrolliert wirst.

In dem Fall, musst Du mündliche Angaben zu Deiner Person machen, sonst begehst Du eine Ordnungswidrigkeit nach folgender Rechtsgrundlage:

 § 111 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Falsche Namensangabe

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor‐, Familien‐ oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert. 

(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, dass die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist. 

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

Es kann ja immer mal vorkommen, dass ich auch als Fußgängerin oder anderen Situation in eine Polizeikontrolle komme

Wo lebst du? Ich bin als Fußgänger in 34 Jahren in keine Polizeikontrolle gekommen.

AndreaGeb2004 
Fragesteller
 19.12.2021, 22:12

Dann hast du Glück gehabt !

Ich lebe in Deutschland (Bundesland Baden-Württemberg).

Es war in diesem Jahr, als es in Baden-Württemberg Coronabedingt einen Lockdown gab mit Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr gab. Ich bin nach 21 Uhr von der Arbeit (ich arbeite im Krankenhaus) zu Fuss nach Hause. Mit einem Mal hielt ein Polizeifahrzeug neben mir und eine Polizeibeamtin und ein Polizeibeamter kontrollierten mich und fragten weshalb ich trotz Ausgangsbeschränkung noch unterwegs sei. Ich hatte eine Bescheinigung meines Arbeitgebers (Krankenhaus) dabei und konnte erklären weshalb ich mich draußen auf der Straße aufhalte, also dass ich auf dem Weg nach der Arbeit nach Hause war.

Sie verlangten auch meinem Personalausweis, damit ich mich ausweisen konnte.

Also so abwegig ist es nicht, dass man kontrolliert wird.

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Also normaler Bürger musst du zwar einen Personalausweis besitzen (sofern mind. 16 Jahre alt), aber nicht mit dir führen.

Ausnahmen sind möglich, wenn bestimmte Gesetze das vorschreiben. Als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis wäre ich beispielsweise dazu verpflichtet, wenn ich eine entsprechende Waffe führe (§ 38 WaffG).

Faktisch ist es aber gerade aktuell so, dass du dich an diversen Stellen ohnehin ausweisen musst. Sei es hinsichtlich der an vielen Orten inzwischen notwendigen G-Nachweise, sei es hinsichtlich personenbezogener Tickets im ÖPNV.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche