Österreich - Ausweispflicht

2 Antworten

Wie schon erwähnt, besteht in Österreich nur für Fremde die Pflicht einen Ausweis mitzuführen. In den anderen Fällen wird die Sache durch das Sicherheitspolizeigesetz und dem Strafprozessordnung geregelt. Wenn einer eine Übertretung begeht bzw sich strafbar macht oder Zeuge einer strafbaren Handlung ist, muss er sich ausweisen können.

Guckl 
Fragesteller
 18.01.2012, 18:04

Danke.

Hallo, Guckl. Ich hatte schon auf meinen Nachtfahrten Begegnungen mit den Kollegen und habe da nie einen Ausweis bei ( auch D ist keine Ausweispflicht ) Also sagte ich eben, keinen mit zu haben und gab einfach meine Adresse an, wurde Rückfrage im Revier gemacht und ich konnte weiter wandern, weil es stimmte. Wenn die P. aber Zweifel hat, kann sie dich auch mit nehmen. Hast du aber einen Ausweis bei würde ich den zeigen, denn die P. macht auch nur ihren Job und weiß, dass keine Mitführpflicht besteht. Aber der Typ bei 24 Std. war ihnen halt suspekt, lG.

Guckl 
Fragesteller
 16.01.2012, 23:06

Danke.

Aber bei 24 Stunden wars so, dass die Polizisten von einem Mieter einer Gemeindewohnung wegen Lärmbelästigung gerufen wurden, also die wussten, wo er wohnt, weil sie ja da waren. (Hätte ich oben vielleicht noch dazu schreiben sollen ^^)