Architektur

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Schubspannung im T-Träger?

Die Formel für die Schubspannung ist ja mit F_Q der Querkraft, S dem statischen Moment, I dem Trägheitsmoment und b der Breite des Querschnitts. Ich habe dazu zwei Fragen: Darf man die Formel noch anwenden, wenn F_Q nicht mehr zentral auf den Flansch wirkt, sondern etwas neben der MItte (wie im Bild oben)? Wenn die Kraft seitlich auf den Steg wirkt (also in x-Richtung), darf ich dann die obige Formel anwenden, wenn ich Ixx durch Iyy tausche b(y) durch b(x) und Sx durch Sy? Und wahrscheinlich spielt es hier auch wieder eine Rolle ob die Kraft weiter oben oder unten wirkt oder?
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Ändert Bodenmarkierungsfarbe ihre Farbe?

In dieser Frage ist mir aufgefallen, dass ich die Markierungen als rosa in Erinnerung hatte, aber sowohl das Foto (als auch meine neuen Erinnerungen, die ich gestern beim Cardio Training gesammelt hab) sagen, dass die gelb sind... Kann es sein, dass die Farbe sich durch starke Sonneneinstrahlung und durch Regen verändert hat? Die Markierungen sehen auch undeutlicher aus und werden ja auch nur ein paar Tage lang gebraucht... Im Internet finde ich nur Farbe, von der der Hersteller sagt, dass sie besonders lange witterungsbeständig ist... Oder stimmt mit meinen Erinnerungen was nicht... mag mein Gehirn gern alles in rosa erinnern... wie die Vulkanette in „(T)Raumschiff Surprise (Episode 1)“... 😋

Bringt die GTA-Ausbildung+Fachabi Vorteile fürs Architekturstudium an einer Fachhochschule?

Hallöchen, Ich möchte später gerne Architektur studieren aber eher an einer Fachhochschule als an einer Universität. Leider habe ich mich zu spät für die FOS 2 beworben und stattdessen eine Zusage für die Ausbildung zur Gestaltungstechnischen Assistentin (GTA) bekommen. Diese schulische Ausbildung dauert zwei Jahre und danach kann man optional ein zusätzliches Jahr FOS machen. Am Ende hätte ich dann sowohl den Berufsabschluss als auch die Fachhochschulreife. Meine Frage ist: Hat man mit dem GTA-Abschluss in Kombination mit dem Fachabi bessere Chancen, an einer Fachhochschule für Architektur angenommen zu werden? Schließlich sammelt man in der Ausbildung ja schon praktische Erfahrungen im Bereich Gestaltung und Design.

Angestellt als Projektsteuerer und als Freiberufler nebenher - was gibt es zu beachten?

Hallo in die Nachtrunde :) eine kleine Frage an die Fachleute zum Thema Architektur und Ingenieurwesen im Bau. Ich habe Architektur studiert und schon fast 10 Jahre in diesem Beruf (Architekturbüro, Bauherrenvertreter, Projektsteurer) gearbeitet. Ich habe nebenher für einen Makler schon einige wenige Male erfolgreich Grundrisse erstellt. Nun fragt mich der Makler, ob ich auch einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus und zwar für die Nutzungsänderung des Dachgeschosses von Abstellräumen zur Wohnlichen Nutzung übernehmen würde. Anscheinen haben die Verkäufer des Hauses den Dachausbau ohne vorherige Anfrage/Genehmigung der Bauaufsicht durchgeführt. Und nun, wo das Haus verkauft werden soll, fiel es den Käufern (mittlerweile mit Anwalt) auf und des soll eine Lösung her. Ich habe hierzu folgende Fragen, die mir durch den Kopf schießen: Angelegenheit zu kniffelig, weil bereits ein Anwalt im Spiel ist? Bauvorlageberechtigung: Für Gebäudeklasse 2 bin ich meines Erachtens nach bauvorlageberechtigt. Wie könnte ich diese der Bauaufsicht nachweisen? (Zeugnis Dipl.-Ing. Architekturstudium) Aktuell bin ich im Angestelltenverhältnis. Wäre hier eine Freiberufliche Tätigkeit in Verbindung mit Haftpflichtversicherung die beste Wahl? Drohen den Verkäufern Bußgelder (wenn es herauskommt), wenn der Umbau seit mehreren Jahren abgeschlossen und privat genutzt wird? Honorarermittlung: Es fallen kaum Umbaukosten an, da der Umbau schon stattgefunden hat. Wonach berechne ich das Honorar? Eine Baugenehmigung für das Haus soll es geben. Derzeit ist diese aber nicht auffindbar. Baujahr ist 2004. Ich würde hier mit Akteneinsicht bei der Bauaufsicht den Sachstand klären. Angebot: Aktuell wurde angefragt, was die ganze Sache kosten soll. Behörden, Fachingenieure, Planung - ohne genaue Sachstand fällt es mir eher schwer hier eine Einordnung zu machen. Wie würdet ihr hier vorgehen oder herangehen? Letzten Endes soll verhandelt werden, ob der Verkäufer die Baugenehmigung einholt und bezahlt oder der Verkaufswert herabgesetzt wird und die Käufer sich darum kümmern. Ich bin gespannt, welche Gedanken ihr hierzu habt. Beste Grüße in die Nacht Newbie08