Internationale Rechnungslegung Konzernabschlüsse, sind meine Antworten so richtig (bin mir unsicher aufgrund der Länder)?
Beurteilen Sie die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses in folgenden Fällen (bei allen Unternehmen handelt es sich um Kapitalgesellschaften): a) U 1 hält 50,1% der Anteile an U 2 mit Sitz in Miami, USA. - Es muss ein Konzernabschluss erstellt werden b) U 1 hält 39% der Anteile an U 3. - kein Konzernabschluss c) U 3 hat mit U 4 mit Sitz in London, UK, einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. - U3 muss Konzernabschluss erstellen d) U 5, Sitz in Vaduz, Liechtenstein, hält 60% der Anteile an U 1 sowie 75% der Anteile an U 3. -U5 muss erstellen e) U 1 hält 49,9% der Anteile an U 6. - keinen aufstellen f) U 7 hält 100% der Anteile an U 8, die Ausübung des Stimmrechts ist jedoch auf 30% der Anteile begrenzt. - unklar eher nein g) U 7 hält 30% der Anteile an U 9 (Sitz in Südafrika), hat jedoch mit den übrigen Gesellschaftern von U 9 vereinbart, dass U 7 5 der 9 Aufsichtsratsmitglieder bestimmen kann. Nach südafrikanischem Recht bestimmt der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder (Annahme). - ja muss Konzernabschluss erstellen