Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachung.

Bundesebene. 50%
Landesebene. 25%
Kommunale Ebene. 25%
Andere Meinung. 0%

8 Stimmen

3 Antworten

Bundesebene.

Auf kommunaler Ebene sehe ich das Problem der "Vetternwirschaft", in lebensmittelverarbeitenden Betrieben steht man zwar in harter Konkurrenz, aber wenn dann in einem Laden die Kontrolle unangemeldet aufschlägt, dann geht eine Telefonkette los, sodass alle anderen anfangen zu putzen wie die Blöden 😂

Der nächste auf der Liste ist dann gewappnet.

In einem Betrieb in dem ich arbeitete war der Chef mit der Kontrolleurin per Du...

Da wurde dann nicht kontrolliert und protokolliert, sondern Kaffe getrunken, nett geschnackt und per Handschlag mit unterschriebenen Zetteln Adieu gesagt...

Aber ich bin auch immer nur in kleinen Klitschen gewesen...

Auf Landesebene wäre das schon etwas schwieriger und auf Bundesebene müsste man schon ein Industriebetrieb mit entsprechender Lobby sein, um sich bei schwerwiegender Beanstandungen herauszuwinden.

Landesebene.

Bei der Lebensmittelüberwachung durch die kommunale Landrats Ebene sehe ich gleich 2 Probleme.

Erste Lebensmittelkontrolleure wurden von dieser Ebene angewiesen, bei öffentlichen Veranstaltungen bei denen auch Vereine Speisen und Getränke zugunsten der Vereinskasse verkaufen, um des Öffentlichen Frieden wegens auch mal 5 gerade sein zu lassen.

Auf Wählerstimmen angewiesene Landräte sind für Lobbyisten pflegeleichter als das Landesinnenministerium, dem in einigen Bundesländern die Lebensmittelüberwachung unterstellt ist und dadurch auch die Bezeichnung "Putz-Polizei" entstand. Die Fleischerlobby braucht doch nur mit Standortverlagerung zu drohen, und schon gibt es die Anweisung einen Schlachthof in Ruhe zu lassen.

Kommunale Ebene.

Auf mittlerer oder oberer Ebene.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 30 Jahren in der Lebensmittelbranche unterwegs ...