Wollen Behörden, wenn man sich neu bewirbt, immer die Akte von früheren Arbeitgebern im öffentlichen Dienst sehen?
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1 Antwort
Du kannst die Einsichtnahme aber auch verweigern, wenn Du nicht damit einverstanden bist, dass der neue Dienstherr Einblick in Deine Personalakte nimmt.
Aber damit bist Du raus.
Ich war 37 Jahre im ÖD und kenne es nur so, dass man sein Einverständnis zur Einsichtnahme geben musste.
Sachbearbeitung in einem Kommissariat der Polizei (Bürojob).
Ja unvorstellbar, dass ich dort so lange war. Eigentlich wollte ich dort die 40 Jahre noch vollmachen, aber leider kamen gesundheitliche Gründe dazwischen.
Insgesamt habe ich aber 47 Arbeitsjahre und das reicht dann auch für ein Rentendasein. Sollen mal die Jungen ran.
Das ist bedauerlich, also das mit der Gesundheit. 47 Jahre sind schon ein Wort, respektabel. Ich habe bald die 40 voll, darf noch etwa drei Jahre machen. Ich glaube, dann ist es auch gut gewesen.
Ja, das reicht echt. Muss man dankbar sein, dass man das heutzutage schafft.
Okay, hatte mich aber mal für ein Studium im Gehobenen Dienst beworben und da wollten die glaub ich 2wissen,ob ich schon mal im Öd tätig war. Aber so einen Zettel musste ich glaub ich nicht ausfüllen. 🤷🏼♀️