Wohin steuert die AfD?

Grenzschutz und Einwanderungsstopp 50%
Verteidigung deutscher Kultur und Tradition 40%
Wiederherstellung nationaler Souveränität 10%
Stärkung der direkten Demokratie (Volksentscheide) 0%
Kritik an EU-Zentralismus und Globalisierung 0%

10 Stimmen

4 Antworten

Sie steuert auf einen noch höheren Stimmanteil zu. Mir erschließt sich nicht ganz, wie die Frage gemeint ist.

Ist die Dame da nicht Ulrike Guérot? Die Frau, die in Folge eines Auftritts bei Lanz und der dort vorherrschenden toxischen Männlichkeit Vaginalherpes bekommen hat?

Dann könnte das Gespräch ja durchaus amüsant sein. 😄

Prinzipiell sind das alles Ziele der AfD

Gegen einen generellen Einwanderungsstopp ist die AfD aber nicht. Wirkliche Fachkräfte, die offiziell Einwandern wollen und auch gebraucht werden, möchte die AfD nicht stoppen.


xubjan  14.07.2025, 07:57

Nettes Märchen. Sie will Millionen remigrieren. Darunter auch falsche Deutsche.

Topsictop  14.07.2025, 08:06
@xubjan

Steile These. Da würde ich gerne mal einen offiziellen Programmpunkt sehen, der das bestätigt.

Und bitte langweile mich jetzt nicht mit irgendwelchen 10 Jahren alten Einzelaussagen von Personen, die niemals in der Partei waren, nicht mehr in der Partei sind oder deren einzelne Meinung nicht die Position der Partei wiederspiegelt.

xubjan  14.07.2025, 08:08
@Topsictop

Der Slogan "millionenfach remigrieren" stammt aus dem letzten Wahlkampf. Solltest auch du kennen.

Konkretisiert haben das einige hohe Funktionäre. Höcke. Krah. Sie alle nennen Zahlen, die Deutsche mit Migrationshintergrund einschließen

Topsictop  14.07.2025, 08:15
@xubjan

Keine Angst. Der Bundesvorstand sagt, "Deutsche Staatsbürger aus Zuwandererfamilien seien davon nicht betroffen. Die Partei halte sich an geltendes Recht".

"Ihre Forderungen entsprächen der heutigen Rechtslage" erklärte sie, "oder ließen sich durch verfassungskonforme Gesetzesänderungen umsetzen."

xubjan  14.07.2025, 08:26
@Topsictop

Und an anderer Stelle werden die Fanatiker wie Höcke bejubelt.

Ihre Forderungen entsprächen der heutigen Rechtslage" erklärte sie, "oder ließen sich durch verfassungskonforme Gesetzesänderungen umsetzen."

Das ist glatt gelogen. Bereits die Verweigerung von Asyl, weil jemand von Österreich nach Deutschland die Grenze überschreiten, ist ein klarer Verfassungsbruch. Und das ist beiweitem nicht der einzige...

Topsictop  14.07.2025, 08:30
@xubjan

Die Verfassung ist hier ziemlich deutlich.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

xubjan  14.07.2025, 08:36
@Topsictop

Ja. Ist sie. Soll ich dir die deutsche Sprache erklären? Es ist nicht entscheidend, über welche Länder eine Fluchtbewegung stattfindet, sondern aus welchem Land (Ursprungsland). Das hat auch das BVerfG klargestellt.

Topsictop  14.07.2025, 10:13
@xubjan
Soll ich dir die deutsche Sprache erklären?

Ja, bitte. Das würde ich gerne genauer erfahren

xubjan  14.07.2025, 10:22
@Topsictop

Dann lies den Satz von mir. Ist dir der Unterschied der Wörter "aus" und "über" im Rahmen einer Reise bekannt?

xubjan  14.07.2025, 11:07
@Topsictop

Lustig, dass der Autor dem Bundesverfassungsgericht, der ursprünglichen Gesetzesbegründung und dem Duden widerspricht.

Topsictop  14.07.2025, 11:19
@xubjan

Du willst jetzt aber nicht wirklich behaupten, dass der Deutschlandfunk Fakenews verbreitet?

xubjan  14.07.2025, 11:22
@Topsictop

Wieso nicht? Ich wiederhole: Duden, BVerfG und die ursprüngliche Gesetzesbegründung widersprechen dem Beispiel nun mal deutlich.

Es ging ursprünglich ausschließlich um diejenigen, die bereits das ein oder andere Jahr in einem anderen EU-Land waren und dann zu uns kamen und Asyl gerufen haben.

Topsictop  14.07.2025, 11:24
@xubjan

Ein Urteil des Gerichts, in der der 16a so definiert wird, konnte ich leider nicht finden

xubjan  14.07.2025, 11:35
@Topsictop

Ich suche es gerne nachher heraus, wenn ich zuhause bin. Habe es in den Bookmarks. Falls du recherchieren willst: Es gab einen Fall mit einem, der sogar mehrere Tage in Griechenland war, bevor er weiter flüchtete. Das Entscheidende fürs BVerfG war, dass er erkennbar ständig versuchte weiterzukommen. Somit war es eine nicht unterbrochen Flucht aus einem nicht sicheren Herkunftsland. Er war damit laut BVerfG asylberechtigt.

Hinweis: Der Typ bekam trotzdem Probleme, weil er falsche Angaben im Asylantrag machte. Aber das BVerfG kassierte die ursprüngliche Begründung der Ablehnung wegen Art. 16a trotzdem.

War glaube ich 2017 oder 2018. Also das Urteil. Vielleicht finde ich es nochmal.

Grenzschutz und Einwanderungsstopp

Würde alles ankreuzen, wenn es ginge.

Eigentlich wollte ich schreiben "Immer weiter nach rechts". Aber das geht ja nicht mehr.