Wie viel Finderlohn würdet ihr euch wünschen?
nehmen wir an ihr findet eine Brieftasche und da sind 500€ drin die ihr alles zurück bringt
Ich sage nicht erwarten aber wünschen.. was so gerecht wäre
19 Stimmen
7 Antworten
Nichts währe ja voll fies "du hast 500€ verloren gib mir davon 50€!"
Gesetzlich vorgeschriebener Finderlohn bei bis zu 500 Euro sind 5%, in dem Fall bestünde also ein Anspruch auf 25 Euro. Ich würde aber grundsätzlich darauf verzichten, außer der rechtmäßige Besitzer besteht da drauf, dass ich den Finderlohn nehme.
Tatsächlich habe ich mit 16 sogar schon mal eine Geldbörse mit 5.000 Euro gefunden. Diese habe ich samt Geld ohne zu zögern bei der nächsten Polizeidienststelle abgegeben - würde ich jederzeit wieder so machen.
Der rechtmäßige Besitzer konnte ausfindig gemacht werden, und war mir sogar so dankbar, dass er mir 750 Euro Finderlohn gegeben hat, obwohl ich sogar auf meinen Anspruch n. § 971 Abs. 1 S. 2 BGB i.H.v. 160 Euro (5% von 500 Euro + 3% v. 4.500 Euro) Finderlohn verzichten wollte. Aber der Besitzer hat darauf bestanden, dass ich das Geld annehme.
Das Einbehalten der Fundsachen ist eine strafbare Fundunterschlagung n. § 246 Abs. 1 StGB (Unterschlagung).
Die Anzeigepflicht von Fundsachen ergibt sich aus § 965 BGB.
Als Zollbeamtin habe ich einen Eid geschworen, die Gesetze in Deutschland zu wahren, und ich nehme meinen Eid sehr ernst.
naja ich glaube die meisten 💩 auf die Gesetze und können froh sein das in der Brieftasche überhaupt was drin ist
Aha. Einen negativen Finderlohn gibt es auch. "- 10 €". Man soll also 10 € dazu schenken. "0 - 10 €" oder "< 10 €" hast Du ja nicht geschrieben.
Eher symbolisch als Dankeschön für meine Ehrlichkeit.
Von den ersten 500€ eines Fundes stehen einem offiziell 5% Finderlohn zu. Das wären 25,-€!
Ich würde da eher bevorzugen, wenn man den selben Wert wie die Mehrwertsteuer nähme...also 19%...und Das ergäbe dann 95,-€!
Dieser "Mehrwert" sollte es dem Verlierer des Geldes die Sache wert sein...