Was tun, wenn der Kauf im 2.-Hand-Geschäft unvollständig ist
Heute hab ich zum 1. Mal in dem 2.-Hand-Geschäft gekauft.
Es handelt sich um ein Puzzle-Set mit vermeintlich 3 x 49 Teilen, das ich meiner Schwester schenken wollte.
Zuhause überkam mich der Graf Zahl in mir, und ich musste nach mehrmaligem Zählen feststellen, dass ein Teil fehlt. Nun hab ich keinen Beleg über meinen Kauf und das Geschäft hatte zum Zeitpunkt meiner Entdeckung bereits geschlossen.
Würdet ihr das Pech als gegeben hinnehmen, oder eine Reklamation anstreben?
Am Dienstag nach Pfingsten ging ich zu dem Geschäft und schilderte der Dame, die an dem Tag dort arbeitete, mein Anliegen. Diese zahlte mir ohne Zögern den Kaufpreis aus und wollte gar nicht wissen, welches der drei Puzzles unvollständig ist, weil sie den Karton ohnehin abschreiben wird.
Die "Bewaffnung" mit euren Ratschlägen war also theoretisch nicht notwendig, hat mir aber ein selbstsicheres Auftreten verliehen.
Danke allen!
3 Stimmen
Definiere "unvollständig"? Hast du einen Pyjama gekauft und nur die Hose ohne das Shirt erhalten?
Verzeihung! Meine Ausführung kam erst später, weil ich mit dem Prozedere noch nicht vertraut bin. Aber nun kannst du meine Geschichte oben lesen.
3 Antworten
Rein rechtlich könntest du vom Laden Nacherfüllung (also die Übereignung des fehlenden Teils) nach § 439 I i.V.m. 437 Nr. 1 BGB verlangen.
Allerdings müsstest du dann beweisen, dass das Teil schon zum Zeitpunkt des Kaufes gefehlt hat. Das dürfte für dich quasi unmöglich sein. Es dürfte zwar theoretisch die Beweislastumkehr des § 477 I BGB greifen, weil es sich um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 I BGB handelt, da würdest du dich aber dennoch länger rumstreiten müssen.
Mein Tipp ist also, mal morgen freundlich beim Laden dein Problem zu schildern und zu fragen, ob du das Puzzle zurückgeben kannst. Dieser Weg hat aus meiner Sicht die höchsten Erfolgschancen.
Ja, das ist natürlich ungünstig, aber ich würde es einfach mal versuchen.
Ja, das werde ich.
Im Gepäck werde ich die von dir genannten §en haben, falls ich mit meiner Freundlichkeit dichtauf Kulanz stoße.
oder ein zweites dazukaufen, und das erste ergänzen,
das Problem wird dabei nur verschoben, da man ja jetzt immer noch ein unvollständiges hat (plus ein vollständiges)
Es gab nur den einen, unvollständigen Karton. Es ist doch ein 2.-Hand-Laden.
Man kann versuchen zu reklamieren. Nur würde ich damit rechnen, dass man dir "unterstellt" du hättest das Teil verloren. Vielleicht kommt man dir ja etwas entgegen beim preis, aber rechne nicht fest damit.
Ich hatte mir mal einen Fahhradträger im Sonderpostenmarkt gekauft, der schon länger da rum lag und nicht bemerkt, dass die eigendlichen trageschienen nicht dabei waren. Der nette verkäufer gab mir einen Drehmomentschlüssel dann als Entschädigung.
Höflich nachfragen, aber nicht all zu enttäuscht sein, wenns nix wird.
Oha! Es gibt doch für alles Paragraphen.
Was die Chancen auf Erfolg beim Reklamieren wohl mindern dürfte, ist der Umstand, dass das Geschäft samstags geschlossen ist und wegen des Pfingstmontags erst am Dienstag wieder geöffnet wird. Und ob dann der Verkäufer, der mich am Freitag abkassiert hatte, wieder Dienst haben wird, ist auch noch fraglich.
Ich seh mich schon ein Puzzleteil basteln.