Wäre es strafbar, wenn man theoretisch die Schlaglöcher der Straßen auf eigener Faust schließt oder würde man ein Auge zu drücken?

Ja 62%
Nein 31%
Kommt darauf an 8%

13 Stimmen

3 Antworten

Nein

Strafbar eher nicht, wenn du tatsächlich nur mit dem Willen handelst, die Straße zu verbessern.

Du wirst dich aber schadensersatzpflichtig gemacht haben, primär denke ich da an §§ 823 I bzw. 677 i.V.m. 280 I BGB bzw. § 678 BGB. Ob diese Schadensersatz-Ansprüche jetzt alle durchgehen oder nicht, möchte ich jetzt nicht abschließend beurteilen, aber zumindest einer wird wahrscheinlich durchgehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Deckenstaendig 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 20:35

Welche Schaden müsste ich den zahlen?

VaryNia  14.07.2025, 20:44
@Deckenstaendig

Bei nicht fachmännischer Reparatur der Straße müsstest du die Kosten für die Entfernung des Teers zahlen, mutmaßlich auch bei fachmännischer Reparatur.

Hinzukommen natürlich noch die Schäden, die Dritten durch die fehlerhafte Reparatur entstehen könnten.

Teer ist verboten!

Wenn dann wird das mit Kaltasphalt gemacht.

Wenn du das in ner ruhigen Ecke machst und es keiner sieht, würd's wahrscheinlich gar nicht auffallen :D

Nein

Strafbar wäre das wohl nicht. Eventuell gibt's einen Paragraphen, nachdem es eine Ordnungswidrigkeit ist, man weiß ja nie. 🙄


Deckenstaendig 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 20:03

In Deutschland gibt es für alles einen Paragraphen. Daran kommst du nicht vorbei. 😂