Wäre es strafbar, wenn man theoretisch die Schlaglöcher der Straßen auf eigener Faust schließt oder würde man ein Auge zu drücken?
Wir gehen mal davon aus, dass man Teer besitzt, warum auch immer, und die Schlaglöcher schließt. Wir gehen auch davon aus, dass glücklicherweise niemand über die frisch gefüllten Schlaglöcher fährt und es am nächsten Tag trocknet.
13 Stimmen
3 Antworten
Strafbar eher nicht, wenn du tatsächlich nur mit dem Willen handelst, die Straße zu verbessern.
Du wirst dich aber schadensersatzpflichtig gemacht haben, primär denke ich da an §§ 823 I bzw. 677 i.V.m. 280 I BGB bzw. § 678 BGB. Ob diese Schadensersatz-Ansprüche jetzt alle durchgehen oder nicht, möchte ich jetzt nicht abschließend beurteilen, aber zumindest einer wird wahrscheinlich durchgehen.
Bei nicht fachmännischer Reparatur der Straße müsstest du die Kosten für die Entfernung des Teers zahlen, mutmaßlich auch bei fachmännischer Reparatur.
Hinzukommen natürlich noch die Schäden, die Dritten durch die fehlerhafte Reparatur entstehen könnten.
Teer ist verboten!
Wenn dann wird das mit Kaltasphalt gemacht.
Wenn du das in ner ruhigen Ecke machst und es keiner sieht, würd's wahrscheinlich gar nicht auffallen :D
Strafbar wäre das wohl nicht. Eventuell gibt's einen Paragraphen, nachdem es eine Ordnungswidrigkeit ist, man weiß ja nie. 🙄
In Deutschland gibt es für alles einen Paragraphen. Daran kommst du nicht vorbei. 😂
Welche Schaden müsste ich den zahlen?