Strafrecht mit 21?

Es gilt das allgemeine Strafrecht. 86%
Kommt auf den individuellen Fall an. 14%
Jugendstrafrecht nach wie vor, weil,… 0%

36 Stimmen

9 Antworten

Es gilt das allgemeine Strafrecht.

Als Heranwachsender zählt man zwischen 18 und 21.

Es schimpft sich "bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres". Das 21. Lebensjahr ist am Tag des 21. Geburtstag vollendet. Das heißt, mit 21 zählt einzig und allein das Erwachsenenstrafrecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
Es gilt das allgemeine Strafrecht.

Ab erreichen der Volljährigkeit, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, kann unter gewissen Bedingungen noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Für Personen ab dem 21. Geburtstag gilt automatisch das Erwachsenenstrafrecht.

  • Für Personen ab dem 21. Geburtstag gilt ausschließlich das Erwachsenenstrafrecht.
  • Eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht hängt von der individuellen Bewertung des Einzelfalls und der geistigen Reife ab. (Auszug aus dem nachfolgenden Link)

https://kemalsu.de/mit-21-nach-jugendstrafrecht-verurteilt/#:~:text=F%C3%BCr%20Personen%20ab%20dem%2021,Das%20Jugendstrafrecht%20verfolgt%20erzieherische%20Ziele.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)
Es gilt das allgemeine Strafrecht.

Guten Tag!

Ab dem 21. Lebensjahr kommt das Erwachsenenstrafrecht, sprich: der abstrakte Strafrahmen aus dem StGB zur Anwendung. Das Jugendstrafrecht beziehungsweise Zuchtmittel aus dem Jugendstrafrecht gilt, wenn man das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. In dem Fall gilt man im Sinne des JGG als Jugendlicher. Ist die Person 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre, gilt man nach den JGG als Heranwachsender. Auch in diesem Fall kann, wenn es sich hierbei um eine schwere Verfehlung handelt, das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Erwachsenenstrafrecht auch ab dem 18. Lebensjahr zur Anwendung kommt (siehe Fall Marcel Heße: Doppelmord aus Herne, der wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt wurde).

Kurz: Mit 21 Jahren ist somit das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften
Es gilt das allgemeine Strafrecht.

Für Taten die nach dem 21 Geburtstag begangen wurden kommt das Jugendstrafrecht nicht mehr in Betracht. Entscheidend ist natürlich der Tatzeitpunkt, nicht wann die Straftat verfolgt wird. Insoweit kann man auch noch mit über 90 nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Zudem kommt es bei 18 bis 20 Jährigen auf die Persönliche Reife an.

https://dejure.org/gesetze/JGG/1.html

Woher ich das weiß:Recherche

Bei Heranwachsenden bis 21 wird individuell beurteilt, es gibt eine entsprechende Empfehlung von der Jugendgerichtshilfe an das Gericht.

Meistens ist es ja so, dass die jungen Erwachsenen noch zu Hause leben und die Taten eher mit denen von Jugendlichen vergleichbar sind, denen die Reife fehlt. Das ist im Einzelfall zu beurteilen.

Ab 21 greift das Erwachsenenstrafrecht, dabei wird aber das Alter mitberücksichtigt bzw. die kriminelle Energie tendenziell einfach geringer ausfallen als bei Älteren. Allerdings liegt das Strafmaß höher als im Jugendstrafrecht.

Aber auch bei einer Verurteilung mit Jugendstrafe wird bei jemandem mit 20 die Strafe wohl höher ausfallen als mit 15.