2 Antworten

Nein

Nein, denn das ist wieder einmal das beste Beispiel für ein Versagen der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Polizei ist nicht mehr in der Lage, ungestört dem Gesetz und dem Volk zu dienen, sondern wird immer mehr von der Politik kontrolliert.

Das Wort ist 1) erlaubt, 2) wird von vielen Politikern verwendet, 3) steht für den Schutz unseres Volkes, 4) bedeutet Rückführung in die Herkunftsländer und ist 5) Gesetz, das nicht abgewendet wird.

Der Staatsschutz ermittelt also gegen sich selbst. Mal gucken, was dabei herum kommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Politik bestimmt unser Leben - ich lese jeden Tag News
Ja

die verantwortlichen müssen zur rechenschaft gezogen werden, damit die justiz ihre autorität geltend machen und die täter ihrer gerechten strafe zuführen kann


Kerze06  04.09.2025, 00:30

Wegen Sachbeschädigung wird der Staatsschutz nicht aktiv. Der wird nur aktiv, wenn es 1)einen Grund dazu gibt oder wie in diesem Fall 2) die Anweisung dazu erhält, wenn kein Grund dafür besteht.