Polizeibewerbung: Bezieht sich "Entscheidung nach Aktenlage" auf alle Angaben im Bewerbungsprozess wie Formular usw. plus negative Vorfälle mit der Polizei?
8 Stimmen
2 Antworten
Ja
"Aktenlage" bedeutet alles, was dem Entscheider an Akten vorliegt. Das ist also kein persönliches Gespräch und kein Losverfahren.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lese Fragen durch und vermeide Ferndiagnosen
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Ja
Klar. Bei negativen Erfahrungen mit der Polizei bist du so oder so raus.
Charakterlich ungeeignet.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter
Aber nicht für immer raus, in meiner Ablehnung stand dass mehr als 2 Jahre vergehen müssen.