Polizeibewerbung: Bezieht sich "Entscheidung nach Aktenlage" auf alle Angaben im Bewerbungsprozess wie Formular usw. plus negative Vorfälle mit der Polizei?

Ja 88%
Nein 13%

8 Stimmen

2 Antworten

Ja

"Aktenlage" bedeutet alles, was dem Entscheider an Akten vorliegt. Das ist also kein persönliches Gespräch und kein Losverfahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lese Fragen durch und vermeide Ferndiagnosen
Ja

Klar. Bei negativen Erfahrungen mit der Polizei bist du so oder so raus.
Charakterlich ungeeignet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Lauhhb 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 15:12

Ich kann mich charakterlich entwickeln

Lauhhb 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 15:11

Aber nicht für immer raus, in meiner Ablehnung stand dass mehr als 2 Jahre vergehen müssen.