Ist meine Angabe „Schmutz in den Ohren“ in der Polizeibewerbung problematisch?
In meiner Polizeibewerbung wurde gefragt, ob ich an Krankheiten, Beschwerden oder Störungen der Ohren leide oder gelitten habe. Da ich einmal eine medizinische Reinigung der Ohren hatte (Schmutz oder Ohrenschmalz)
, habe ich dies angegeben. Jetzt mache ich mir Sorgen, dass dies als Krankheit interpretiert werden könnte und meine Bewerbung negativ beeinflusst. War es falsch, dies so zu formulieren, und könnte ich deswegen im Verfahren ausscheiden?
6 Stimmen
3 Antworten
Hör auf dir Sorgen zu machen, du hast das Ding ja schon abgeschickt, jetzt kannst du nur abwarten was passiert.
Normalerweise schreibt man in diese Fragebögen nur echte Krankheiten rein, Beschwerden die dich dauerhaft beeinträchtigen. Wenn du da irgendwelche vorübergehenden, völlig alltäglichen Kleinigkeiten reinschreibst halten sie dich höchstens für unerfahren, ausschließen werden sie dich deswegen wohl nicht.
Ich denke nicht.
Das schlimmste, das Dir passieren kann, ist, dass man darüber lacht. Wie kommt man darauf, das anzugeben?
Also, alles gut.