Nachbar mäht am 1 Mai den Rasen ... inordnng

Nein 63%
JA 37%

27 Stimmen

12 Antworten

Nein

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz legt fest, dass motorbetriebene Geräte an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Gesetzestext

Hast Du die Frage nicht schon mal gestellt? 🤔Na egal, hier steht

In den meisten Gemeinden ist der Betrieb von lauten Maschinen und Geräten wie Ketten-oder Kreissägen sowie die Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren an Sonn-und Feiertagen ganztägig und an Werktagen von 20 Uhr bis acht Uhr verboten. https://www.news.at/wohnen/rasen-maehen-sonntag

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/rasenmaehen_und_ruhezeiten.html

Woher ich das weiß:Recherche
JA

Solange sich die Geräusche in Grenzen halten.


Christiangt  01.05.2025, 11:31

Ja mit Sense und Schere :=)

Nein

Solange es nicht motorisiert geschieht ist es tatsächlich legitim und das obwohl ein manueller Spindelmäher so manch motorisierten Kameraden locker in der Lautstärke aussticht.

Deswegen ist es IMHO meist nicht in Ordnung, auch wenn es legitim sein mag.

Wobei, wenn der Nachbar auf allen Vieren robbt und mit der Nagelschere die einzelnen Halme schneidet, dann kann man das wohl durchgehen lassen *SCNR*.