Nachbar mäht am 1 Mai den Rasen ... inordnng
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12 Antworten
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz legt fest, dass motorbetriebene Geräte an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Gesetzestext
Am 1. Mai gilt bundesweit Feiertagsruhe – und damit ein besonderer Schutz der Stille und Erholung. Wer an diesem Tag im Garten arbeiten möchte, sollte auf lärmintensive Tätigkeiten wie Mähen oder Schneiden verzichten. Leichte, ruhige Arbeiten sind in der Regel erlaubt, sofern sie niemanden stören.
Hast Du die Frage nicht schon mal gestellt? 🤔Na egal, hier steht
In den meisten Gemeinden ist der Betrieb von lauten Maschinen und Geräten wie Ketten-oder Kreissägen sowie die Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren an Sonn-und Feiertagen ganztägig und an Werktagen von 20 Uhr bis acht Uhr verboten. https://www.news.at/wohnen/rasen-maehen-sonntag
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/rasenmaehen_und_ruhezeiten.html
Solange sich die Geräusche in Grenzen halten.
Solange es nicht motorisiert geschieht ist es tatsächlich legitim und das obwohl ein manueller Spindelmäher so manch motorisierten Kameraden locker in der Lautstärke aussticht.
Deswegen ist es IMHO meist nicht in Ordnung, auch wenn es legitim sein mag.
Wobei, wenn der Nachbar auf allen Vieren robbt und mit der Nagelschere die einzelnen Halme schneidet, dann kann man das wohl durchgehen lassen *SCNR*.