Nach Kanonischem Recht ist der Papst unfehlbar würdet ihr dem zustimmen?

Nein 77%
Ja 23%

30 Stimmen

18 Antworten

Nein

Im Alltag ist es ohne Bedeutung, nachdem ein Papst (Pius XII.) die Unfehlbarkeit für bestimmte Fragen proklamiert hatte, wurde es kaum angewandt. Das Zweite Vatikanische Konzil vertritt sogar eine Unfehlbarkeit für die Gesamtheit der Gläubigen.

Als evangelischer Christ ist mir der Anspruch auf Unfehlbarkeit fremd


TheoLogicus1903  15.07.2025, 08:54

Ja die Gesamtheit der Gläubigen kann im Glauben nicht irren, zur Gesamtheit der Gläubigen zählt tatsächlich auch der Papst und nur weil - damit haben sie vollkommen recht - es im Alltag kaum eine Rolle spielt, sind die kanonischen Bestimmungen, auf die die Frage abzielt unbeschadet bestehend.

Nein

Ich glaube nicht an ein von Gott berufenes Papsttum, weil ich nichtmal an Gott glaube.

Als Religionsführer und Staatschef kann ich ihn jedoch anerkennen.

Deine Aussage ist halt falsch.


Ja

Aber das gilt nur unter sehr engen Voraussetzungen. Die Fälle aus 2000 Jahren Kirchengeschichte kann man an einer Hand abzählen. Es kommt also nur extrem selten vor, und gilt nicht für jede Entscheidung und Äußerung des Papstes.

Im Übrigen bin ich nicht sicher, ob das wirklich im kanonischen Recht steht, oder nicht eher woanders. Also zum Beispiel einem Konzilsbeschluß des ersten vatikanischen Konzils.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Praktizierender Katholik. Lese viel zu Glaubensfragen.
Ja

Natürlich ist allein der lateinische Text rechtsverbindlich, der Zugänglichkeit wegen hier jedoch die deutsche Übersetzung, der relevantesten Canones aus dem aktuellen CIC/1983:

Can. 331 — Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden; deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann.

Can. 333 — § 1. Der Papst hat kraft seines Amtes nicht nur Gewalt in Hinblick auf die Gesamtkirche, sondern besitzt auch über alle Teilkirchen und deren Verbände einen Vorrang ordentlicher Gewalt, durch den zugleich die eigenberechtigte, ordentliche und unmittelbare Gewalt gestärkt und geschützt wird, die die Bischöfe über die ihrer Sorge anvertrauten Teilkirchen innehaben.

§ 2. Der Papst steht bei Ausübung seines Amtes als oberster Hirte der Kirche stets in Gemeinschaft mit den übrigen Bischöfen, ja sogar mit der ganzen Kirche; er hat aber das Recht, entsprechend den Erfordernissen der Kirche darüber zu bestimmen, ob er dieses Amt persönlich oder im kollegialen Verbund ausübt.

§ 3. Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.

Can. 334 — Bei der Ausübung seines Amtes stehen dem Papst die Bischöfe zur Seite, die mit ihm auf verschiedene Weisen zusammenarbeiten können, wozu die Bischofssynode zählt. Hilfe bieten ihm außerdem die Kardinäle sowie andere Personen und ebenso verschiedene, den Zeiterfordernissen entsprechende Einrichtungen; alle diese Personen und Einrichtungen walten in seinem Namen und in seiner Autorität des ihnen übertragenen Amtes zum Wohl aller Kirchen gemäß den im Recht festgelegten Normen.

Can. 749 — § 1. Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt kraft seines Amtes der Papst, wann immer er als oberster Hirt und Lehrer aller Gläubigen, dessen Aufgabe es ist, seine Brüder im Glauben zu stärken, eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend verkündet.

§ 3. Als unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn dies offensichtlich feststeht.

Die dogmatische Formulierung zu den kanonischen Grundlagen findet sich in Pastor Aeternus, Kapitel 4. Auch wenn das Dogma erst 1870 festgehalten worden ist, so ist doch festzuhalten, dass es der Glaubenstradition entspricht, dass dies nur ein fixieren bestehenden Glaubens ist. Dies kommst zum Beispiel darin zum Ausdruck, dass die Unbefleckte Empfängnis Mariens als unfehlbares Dogma gilt obwohl sie knapp 16 Jahre vor dem Dogma der päpstlichen Ineffabilität (also 1854) als verbindlich verkündet wurde.

Allerdings schließt die Kirche (das findet sich in The Bishop of Rome, einem Studiendokument) nicht aus, dass es zu einem Rewording kommt, um die Einheit der Kirche voran zu treiben. Was das konkret bedeutet ist noch unklar.

Mir ist bewusst: Die Antwort ist verkürzt für ausführliche Darlegungen ist dieses Forum nur sehr bedingt geeignet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung