Ist folgende Körpersprache strafbar?

Ja 50%
Nein 33%
Andere Antwort 17%

6 Stimmen

4 Antworten

Nein

Und der Faustschlag mitten ins Gesicht des Aggressors ist dann Notwehr.

(ich hatte mich verdrückt)

Andere Antwort
oder versuchte Körperverletzung

Versuchte Körperverletzung ist es nicht, da dies voraussetzen würde, das man den Gegenüber verletzen will.

Allerdings ist es so, das sich der scheinbar Angegriffene wehren darf. Und dann kann es im Einzelfall auch schon mal vorkommen, das der scheibare Angreifer nicht mehr glaubhaft machen kann das er nur zum Schein angegriffen hat.

Woher ich das weiß:Recherche
Ja

Ja; denn du provozierst dabei eine Körperliche Auseinandersetzung.

Der gegenüber muss sich verteidigen

Ich würde mich verteidigen wenn das einer bei mir macht

Ja

Und die Strafe erfolgt durch das Gegenüber völlig straffrei.

Putativnotwehr.