Ist das wirklich Hausfriedensbruch, wenn man einfach trotzdem zu seinem Arbeitsplatz geht, obwohl man an diesem Tag eigentlich frei hat?!

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3 Antworten

Nein

Das Video funktioniert bei mir nicht, deswegen habe ich es mir nicht angeschaut.

Das Betreten des Arbeitsplatzes, selbst wenn man an dem Tag nicht arbeiten sollte, wird aus mehreren Gründen nicht in jedem Fall ein Hausfriedensbruch sein:

  1. Das Betreten ist schon gar kein Eindringen, denn dafür müsste das Betreten gegen den Willen dessen verstoßen, der das Hausrecht für den Arbeitsplatz hat (vermutlich der Arbeitgeber). Der Arbeitgeber wird aber mutmaßlich nichts dagegen haben, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt. Und selbst wenn er etwas dagegen hätte, könnte man dem Arbeitnehmer über einen Tatbestandsirrtum helfen (s. Punkt 2).
  2. Der Arbeitnehmer hat mutmaßlich keinen Vorsatz bzgl. des Hausfriedensbruchs, da er nicht unbedingt gegen den Willen des Arbeitgebers handeln will.
  3. Der Arbeitnehmer ist u.U. gerechtfertigt, etwa wenn er gekündigt wurde und das Gebäude betreten muss, um das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln (vgl. LK-StGB/Krüger Rn. 87).
  4. Wenn der Arbeitnehmer irrtümlich denkt, dass er gerechtfertigt ist, obwohl er das nicht ist, kann u.U. die Schuld ausgeschlossen werden. Das gilt aber nur, wenn der Täter den Irrtum nicht vermeiden konnte.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Jain.

Je nach Arbeitgeber, kann unter bestimmten Umständen durchaus, ein Verstoß vorliegen, die der Arbeitgeber zur Anzeige bringen könnte.

Nein

Du hast ja ein Zutrittsrecht.