Haftet man bei einer GmbH mit seinem Privateigentum?
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8 Antworten
Ja und nein. Grundsätzlich haftet die GmbH mit ihrem Kapital.
Wirst du als Geschäftsführer in Haftung genommen, dann haftest du mit deinem Privatvermögen
nein, allerdings muss der Geschäftsführer sich mit dem Thema Durchgriffshaftung befassen z.B. bei Insolvenzverschleppung oder Steuerschulden.
Die GmbH haftet grundsätzlich nur mit ihrem eigenen Vermögen. Das bedeutet: Für Schulden, Vertragsverletzungen oder Schadensersatzforderungen haftet in erster Linie die GmbH selbst – nicht die Gesellschafter:innen oder Geschäftsführer:innen mit ihrem Privatvermögen.
Nein, nur mit seinem Anteil in der GmbH.
Wer soll in Haftung genommen werden? Die Gesellschafter sind weitestgehend dagegen geschützt, den Geschäftsführer kann die Durchgriffshaftung treffen.
Es gibt aber ein aber. Wenn eine neue und noch kleine GmbH einen Kredit benötigt, dann muss jemand privat dafür bürgen, denn sie selber ist zunächst nicht kreditwürdig.