"Das habe ich nicht gewusst!" - Ist das im Zweifel immer die beste Begründung die man pauschal in allen Situationen liefern kann?!
26 Stimmen
14 Antworten
Ja
Herr Polizist, ich habe nicht gewusst, dass man nicht betrunken Auto fahren darf
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Psychologie
"Das wusste ich nicht" trifft manchmal zu. Dann ist diese Antwort richtig, aber auch oft nicht ausreichend, um Wogen zu glätten.
Meistens geht es ja um mein Versäumnis oder um meinen Fehler. Dann gebe ich offen zu "ja, mein Fehler" und danach ist mein Gegenüber auch fast immer versöhnlich.
Nein
Lieber ehrlich sein und sagen, man hats vergessen oder so
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrungen aus meinem Leben
Nein
Unwissenheit - Dummheit - schützt vor Strafe nicht.
Nein
Nein. Weil ein "ich habe es nicht gewusst" z.B. allein bei Strafverfahren recht irrelevant ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht wie es so schön heißt