Muss ich eine unverschuldete Überzahlung zurückzahlen?

Hallo in die Runde,

ich habe hier schon oft Antworten auf verschiedenste Fragen gefunden und möchte nun erstmals selbst eine stellen.

Ich bin als Angestellte im Öffentlichen Dienst beschäftigt (Bundesagentur für Arbeit) und habe aufgrund einer Versetzung in den Monaten Mai bis Juli Trennungsgeld bekommen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten in dem es heißt, man habe sich leider verrechnet und ich solle eine Überzahlung von 600€ zurückzahlen. Ich habe das natürlich umgehend überprüft und tatsächlich: es wurde ein zuvor gewährter Abschlag für Mietkosten nicht verrechnet. Mir war das nicht weiter aufgefallen. Ich bin zum ersten Mal mit Themen wie Trennungsgeld, Trennungsreisegeld usw. konfrontiert. Die überwiesenen Beträge empfand ich im Verhältnis zu den Ausgaben und Umständen die ich so hatte eigentlich ganz angemessen. So habe ich nicht jeden einzelnen Posten überprüft. Zudem hatte ich auch wirklich viel um die Ohren, musste eine Wohnung suchen, den Umzug organisieren und mich in einer neuen Stadt und einem neuen Job zurecht finden. Nebenbei war ich außerdem ständig mit dem Ausfüllen unzähliger Antragsformulare beschäftigt.

Letzten Endes ist das Geld in die Mietkaution für meine neue Wohnung geflossen. Und nun komme ich auch zu meiner eigentlichen Frage: fällt eine Mietkaution unter die Ausgaben, mit denen man eine Entreicherung geltend machen kann? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

Vielen Dank schon mal vorab für den einen oder anderen Tipp und einen schönen Abend allerseits.

Rückforderung, Überzahlung, Ausbildung und Studium
Überzahlung ALG 2, aufgrund eines Minijobs. Wie ist das mit dem Rückforderungsanspruch seitens des Jobcenters?

Hallo zusammen,

es geht um Folgendes:

Unsere Leistungen nach dem SGB II betragen monatlich 1.131,70 Euro.

Nun geht es um den Monat Mai. Ende April wurden die Leistungen für den Monat Mai, wie üblich, im Voraus gezahlt. Zudem wurde am 1. Mai ein Minijob seitens des Leistungsempfängers angetreten. Hieraus ergab sich ein Einkommen in Höhe von 391,31 Euro netto (406,35 Euro brutto). Dies wurde rückwirkend, also ebenfalls für den Monat Mai überwiesen. Nach Abzug des Freibetrags bleibt demnach eine Überzahlung in Höhe von 230,04 Euro, die das Jobcenter nun richtigerweise zurückfordert. Soweit haben wir alles richtig verstanden und sind natürlich gerne bereit, diesen Betrag zu erstatten. Als Laien auf dem Gebiet, sähe das für uns folgendermaßen aus: Regelleistung (1131,70 Euro) - Überzahlung (230,04 Euro) = Auszahlung für Juni (901,66 Euro). Das Einkommen, welches zusätzlich im Juni erwirtschaftet wird ist noch nicht bekannt, sodass wir es hier erst mal außer Acht lassen.

Nun steht in dem uns zugesendeten Anschreiben folgender Absatz, aus dem wir nicht schlau werden:

»... Weiterhin besteht gem. § 43 SGB II die Möglichkeit, dass Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit einem Betrag von 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs mit dem Rückforderungsanspruch aufgerechnet werden können. Ich beabsichtige, von dieser Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. ...«

Was hat das zu bedeuten? Es wäre super, wenn uns jemand dieses »Behördendeutsch« in eine für uns verständliche Sprache übersetzt, da wir daraus absolut nicht schlau werden.

Der Sachbearbeiter räumt uns übrigens die Gelegenheit ein, uns bis Ende Juni zu dem Sachverhalt zu äußern. Was sollen wir ihm dazu schreiben?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

Leistung, Minijob, ALG II, bescheid, Hartz IV, Jobcenter, Rückzahlung, SGB, Überzahlung
Hartz 4 Betriebsnebenkosten Anhörung einer Überzahlung

Hallo wer kann bitte helfen,

ich bin Hartz 4 Empfänger und erhalte regelmässig seit dem Einzug in die Wohnung eine Kostenübernahme meiner entsandenen Betriebskosten vom Jobcenter. Dieses muss ich jedoch jedes Jahr schriftlich beantragen. Weiterhin zahlt das Jobcenter monatlich an meine Wohnungsgesellschaft die Miete direkt auf das Mieterkonto.( habe ich so einrichten lassen)

Nun hatte ich im Jahr 2011 ein Betriebskosten Guthaben von 235,00 Euro. Die Miete wurde dementsprechend gesenkt. Dieses hätte ich beim Jobcenter angeben müssen, habe es jedoch versäumt.

Da ich das Geld aber nicht ausgezahlt bekomme, weil es ja das Geld vom JC ist, habe ich es einfach als Guthaben auf dem Mieterkonto gelassen.

Nun ist die aktuelle Betriebskostenabrechnung ( 1 Jahr später) gekommen, wo ich eine Nachzahlung von 44, 00 habe. Diese habe ich beim Jobcenter eingereicht und um Kostenübernahme gebeten.

Jetzt ist dem Jobcenter aufgrund der eingezahlten Mieten eine Unklarheit entsanden und ich sollte einen Mieterkontoauszug einreichen. Das habe ich getan.

Gestern bekomme ich 4 Schreiben, indem mir mitgeteilt wird, das ich eine Überzahlung der Leistungen erhalten habe und ich soll über 600 Euro zurückzahlen.

Nun zu meiner frage, wie ich eingangs beschrieben habe, zahlt das Jobcenter die Miete stets direkt an die Wohnungsgesllschaft ich habe also direkt nie Kontakt zur Miete. Was ist hier schief gelaufen und warum soll ich jetzt was zurückzahlen????

Weiterhin soll ich eine Erklärung unterschreiben, das ich mich damit einverstanden erkläre, dass ich das Geld überweise.

Hat jemand Ahnung was ich jetzt tun kann?

ich habe die Betriebskostenabrechnung von 2011 mit dem Guthaben, noch nachgereicht.

Hartz IV, Überzahlung
Wie kann ich zuviel bezahlten Kindergartenbeitrag zurück erhalten?

Hallo Freunde :-) Folgende Situation: Mein kleiner Sohn geht seit August 2012 in die Krippe. Mein großer Sohn ist im Kindergarten. Durch Zufall hat sich im Oktober 2012 rausgestellt, dass der Krippenbeitrag um ca. 70 Euro/Monat günstiger ist, weil sein Geschwisterkind ebenfalls einen Kindergarten der gleichen Stadt besucht. Die Krippe ging die ganze Zeit davon aus, dass ich auch den günstigeren Beitrag abgebucht bekäme. War aber nicht so. Also musste ich eine Meldebescheinigung von meinem großen Sohn abgeben. Diese wurde im November von mir eingereicht. Bis einschließlich Dezember 2012 wurde mir aber der normale Beitrag abgebucht, nicht der Vergünstigte. Nun bekomme ich auf mehrmaliges nachfragen und nerven endlich eine Beitragserstattung, aber nur für die Beiträge von November und Dezember, da das Datum der Meldebescheinigung ausschlaggebend ist.

Die anderen zwei Monate sollen nicht erstattet werden. Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass ich im Betreuungsvertrag meinen großen Sohn als Geschwisterkind angegeben habe, aber mir hat niemand gesagt, dass dadurch der Beitrag für den Kleinen günstiger ist und ich dazu eine Meldebescheinigung ausstellen muss.

Aber da sei nichts zu machen. Ich habe gefragt, wie es denn andersrum gelaufen wäre, wenn ich sie aus Versehen zu wenig abgebucht hätten, dann hätten sie mit Sicherheit auf eine Nachzahlung bestanden... Aber gut, die stellen sich quer.

Es geht hier um ca. 290 Euro zuviel bezahlten Beitrag, 138 Euro soll ich nur zurück bekommen. Jetzt meine Frage: IST DAS RECHTENS, dass die den Rest einfach einbehalten wollen? Es muss doch sowas wie AGBs für sowas geben?!!

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, vielleicht liest das ja ein Anwalt, der sich richtig gut mit sowas auskennt?!

Ich will mich auch nicht total unbeliebt in der Krippe machen und direkt selbst zum Anwalt marschieren..

Krippe, Amt, Kindergarten, gutschrift, Überzahlung

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