Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne für ein Unternehmen als Fotomodel arbeiten.

Wie könnte das abgerechnet werden?

Die Situation:

  • ich arbeite nur für diesen 1 Arbeitgeber als Fotomodel
  • ungefähr 3-5 x im Jahr für jeweils 1 Tag kurzfristig auf Abruf (wetterabhängig da Outdoor Shootings, bekomme 1 Tag vorher bescheid)
  • Verdienst ca. 500-1.000 € (oder weniger) im Kalenderjahr
  • habe bereits einen 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber

Fragen:

1) Vertrag über kurzfristige Beschäftigung für das Kalenderjahr ginge das?

Oder ginge das nicht, da absehbar dass ich 3-5 x im Kalenderjahr gebraucht werde und es damit evtl. als planbar eingestuft wird)?

2) Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung)?

(aber wie sieht das aus mit den Kosten für die Gewerbeanmledung incl. IHK Beiträge -> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr? Oder gibt es eine Möglichkeit sich bei einem solch geringen Verdienst von den IHK Beiträgen grundsätzlich befreien zu lassen?)

3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotmodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?

4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

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Was ist der genaue Unterschied zwischen einer Honorarkraft, Freiberuflern, Selbstständigen und Nichtselbstständigen?

Eine Grundschule möchte eine stundenweise Kraft mit Fördermitteln einstellen lassen, die über den Förderverein mit Fördermitteln der Stadt bezahlt werden soll.

Der Förderverein gilt laut Förderantrag als Träger.

Wie muss der Arbeitsvertrag und die Arbeit gestaltet sein, damit nicht der Verein sich um Lohnsteuer, Abgaben, Anmeldung beim Finanzamt und Versicherungen kümmern muss, sondern die Hilfskraft selbst?

Was muss im Vertrag stehen? Der Förderverein kann Personalverwaltung nicht leisten, die Schule will dies auch nicht.

Wenn der Verein in jedem Fall verpflichtet ist, sich um Abgaben und Anmeldungen zu kümmern, wird der Vertrag nicht zustande kommen und die Fördermittel werden an die Stadt zurück gezahlt.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kraft als Honorarkraft einzustellen, so dass diese Kraft sich selbst um die Formalitäten kümmern muss?

Es handelt sich um keine Lehrkraft, sondern eine Person, die hier und dort Kinder beaufsichtigt, spielt, vorliest etc.

Ist das zu bewerkstelligen, so dass der Verein ausschliesslich die Stunden bezahlt? Kann man den Bewerber z.B. vertraglich festnageln, die Anmeldungen beim Finanzamt, Versicherungen etc dem Verein vor Arbeitsantritt nachzuweisen?

Welchen Status muss der Bewerber dann haben? Selbständiger? Der Verein kann in keinem Fall Lohnabrechnungen erstellen, dazu fehlt es an kundigen Helfern und Zeit.

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Angestellter Nebengewerbe Rechnung an Chef stellen Scheinselbstständigkeit?

Hallo Leute,

ich habe da mal eine Frage in Bezug auf Angestelltenverhältnis und Nebengewerbe. Ich bin in einem Angestellten Verhältnis und arbeite als Elektroingenieur. In meiner Freizeit baue ich unterschiedliche Produkte für den Modellbau Bereich. Nun beschäftige ich mich seit langem schon damit mich nebenberuflich mit meinen Hobbys Selsbtändig zu machen.

Zusätzlich hat es sich ergeben, dass mein Arbeitgeber Interesse an meinen Produkten hat. Mein Arbeitgeber möchte einen Artikel von mir kaufen. Natürlich nur mit Rechnung. Damit alles seine Richtigkeit hat, möchte ich ein Gewerbe anmelden, um diesen Artikel an meinen Arbeitgeber verkaufen zu dürfen.

Das ist sozusagen der Anstoß für mich endlich ein Gewerbe anzumelden um meine Artikel zu vetreiben.

Jetzt zu meiner Unsicherheit:

Ich habe gelesen, dass ich als Angestellter meinem Arbeitgeber keine Waren verkaufen darf. Denn das wäre dann wie ein Gehalt und müsste Sozialversicherungstechnisch verrechnet werden. Ist das korrekt? Und was kann noch auf mich zukommen?

Zusätzlich habe ich das Problem, da ich von der Kleinunternehmerregelung nach
§19 USTG (Umsatz <<17500€/Jahr) gebrauch machen möchte, mit diesem Autrag ich mein Limit für das Jahr 2017 schon erreiche. DH. ich kann nicht wie geplant weiter Aktiv mein Gewerbe ausüben und meine Produkte vertreiben. Erst 2018 wieder. Dies könnte auch noch dazu führen, dass meine Selbständige Tätigkeit als Scheinselbständigkeit gesehen wird da ich nur einen Auftraggeber in 2017 habe. Was kann da tun? Was habe ich sonst für Möglichkeiten?

Ich möchte ehrlich und Legal mein Gewerbe ausüben und meine Steuern zahlen so wie es sich gehört.

Würde mich über eure konstrutive Meihnung sehr freuen.

MfG Kucki-22

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