Medizinrecht – die neusten Beiträge

Muss man sich im betreuten wohnen an medikamenten pläne halten bei bestimmten umständen wie einer verordnung?

Ich bin in einem wohmheim und die Medikamente müssen in einem schrank aufbewahrt werden und zu bestimmetn uhrzeiten genommen werden laut hasuordnung. Mann kann sich seine Medikamente mitgeben lassen wenn man vorher bescheidsagt. Nun habe ich eine medikament das laut verordnung des artztes keine bestimmte einahme zeit braucht sondern einfach nur zwei mal täglich zu einer mahlzeit genommen werden muss. Ich hab den abend verpasst und musste sie nachts nehmen aber jz darf ich meine nachtmediaktion erst später nehmen und ich fühle bereits die entzugswirkungen dies ist auch nicht aus medizinischem grund sondern damit man mich noch für den abend eintragen kann. Ich kann auch nicht immer eine mahlzeit zu den zeiten vorbereiten. Nehme ich es ohne mahlzeit ein bekomme ich nebenwirkungen wie durchfall und darm schmerzen. Wie bespreche ich dies am besten mit dem betreuer wie das geregelt wird soweit schies es nich keine sonderregelung gegeben zu haben. Ausserdem frage ich imich ob es rechtlich ok ist eine medikation zu verweigern oder zu regeln trotz der umstände der verordnung vom arzt. Ich will auch meine ernährung regeln und nur essen wenn ich hunger hab das ist dann entweder mittags oder abends. Ich versuche mit einer esstörung umzugehen ich bin adipös. Ich darf die medikamente morgens mitnehmen um sie bei der arbeit zu nehmen und hier nach dem mittag zu der mahlteit oder zum mittagessen und zum abend.

Medizin, Ernährung, Recht, Betreutes Wohnen, Gesundheit und Medizin, medizinrecht, Metformin, Rehabilitation, Sport und Fitness, Entzugserscheinungen, Medikamentenmissbrauch

Was kann ich machen wenn Ärzte mir ein lebensnotwendiges teureres Medikament verweigern?

Ich bekam das Medikament im Krankenhaus, weil ohne das Medikament nichts anderes bei mir wirkt wie es soll, ich bekommen das Medikament weiterhin vom behandelnden Arzt. Andere Ärzte haben sich geweigert mir dieses Medikament zu verschreiben, vermutlich weil es teurer ist, andere Medikamente alleine würden mir auf Dauer schwere Folgeschäden zufügen und mich dann frühzeitig töten (ohne übertreibung). Es ist auch nicht so, dass die Ärzte die Medikamente für mich zahlen, ich bin Krankenversichert.

Der jetztige Arzt stellt sich mir gegenüber auch schon mal so in einer mischung zwischen angewidert aggressiv und offensichtlich so freundlich getan als ob an um mich weggzuekeln, weil eine seiner mitarbeiterinnen meint mit mir nicht klar zu kommen (sie sagte es in meiner gegenwart in dritte person über mich zu einer anderen), ich werde nicht mehr als mensch behandelt, sondern wie ein objekt der größten ärgernis, ich ging aber noch hin, weil ich nach mehrmaligem dringenden bitten das rezept für das medikament von dem arzt noch bekam, ich bin ja auch nicht ein reicher privatpatient.

Was kann ich nun machen wenn sich mein jetziger Arzt (der mir früher sehr gut half und den ich bisher sehr schätzte) demnächst auch noch weigert mir das lebensnotwendige Medikament zu verschreiben? Soll ich den Arzt bei der Ärztekammer melden, bei der Krankenversicherung melden oder verklagen? Bis der Gerichtsprozess etc. vollzogen wäre, wäre ich wahrscheinlich auch schon tot oder hätte schon schwere schäden.

Behandlungsfehler, Gesundheit und Medizin, medizinrecht, unterlassene Hilfeleistung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Medizinrecht