Anwalt macht Fehler in Klageschrift?

Hallo Juris, mein Anwalt hat für mich eine Feststellungsklage beim Arbeitsgericht gestellt. Das war so, seit dem 01.04.2017 trat das neue Leiharbeitsgesetz in Kraft. Es stellt klar, das die Höchstüberlassungsdauer nicht mehr als 18 Monate lang sein sollte. Das Datum meiner Übernahme wäre somit der 01.10.2018 gewesen. Mein Anwalt schrieb aber in die Klageschrift gegen die Beklagte den 01.09.2018 rein. Nun geht das ganze schon lange hin und her. Das ganze geht schon seit Februar 2020 so. Keiner scheint das verkehrte Datum bemerkt haben, selbst das Gericht nicht. Nun hat mich meine Verleihfirma gekündigt und die Entleihfirma. Beide zur gleichen Zeit, Mein Verleiher durch eine ordentliche Kündigung mit Kündigungsdatum zum 30.09.2021. Dagegen läuft jetzt eine Kündigungsschutzklage. Der Entleiher, welcher mich eigentlich eventuell durch Gerichtsbeschluss übernehmen sollte, kündigte mich auch ordentlich, aber mit folgender Begründung. Hiermit kündigen wir höchst vorsorglich ihr angebliches Arbeitsverhältnis zum 30.09.2021 Den Anwalt habe ich jetzt per Email kontaktiert, weil mir der Fehler in der Klageschrift aufgefallen ist. Aber der Anwalt antwortet mir nicht. Gegen den Entleiher läuft jetzt auch gegen diese ordentliche Kündigung auch eine Kündigungsschutzklage. Wegen dem Wortlaut "angebliche Kündigung" könnte da nicht die Gegenpartei nicht bemerkt haben, dass das Datum falsch war, weil sich der Anwalt um einen Monat zu früh verrechnet hat? Bitte gebt mir, wenn ihr die Fragestellung verstanden habt einen konstruktiven Rat. Danke im Vorraus.

Kündigungsschutzklage, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsgericht
Sich vor dem Arbeitsgericht alleine vertreten (ohne Anwalt), ist dies môglich?

Hallo, ich würde mich bei meiner Kündigungs Schutzklage gegen meinen Arbeitgeber gerne selber vertreten.

Bei dem Gütetermin war ich schon alleine und zu dem bald stattfindenden Kammertermin möchte ich auch alleine hin gehen..

Das ganze aus Kostengründen, die Anwälte sind mir einfach nicht genau genug mit ihrer Kosten einschätzung (habe leider keine Rechtsschutz Versicherung). 2.000€ würde mich das aber wohl locker kosten..

Deshalb folgende fragen:

1: Ist es überhaupt erlaubt? Denn in der Gerichts Ladung steht folgendes: „Das persönliche erscheinen des Klägers und eines instruierten der Beklagten zu diesem Termin wird angeordnet. Sie sind vor dem Protokoll geladen.“

2: Ich muss nun auch bald schriftlich meine Antwort auf die des Arbeitgebers einreichen.. Ist dies möglich mit eigenen Worten?

3: Mein Bruttogehalt betrug 1.800€. Das heisst doch das ich alleine im schlimmsten fall nur die Gerichtskosten tragen muss (ca.300€), ist das in etwa korrekt?

4: Was empfiehlt ihr mir alleine vor Gericht, gibt es dort Fehler die sich allein vertredende immer wieder machen?

Ich hoffe sehr das mir vor Gericht auch alleine eine faire Chance gegenen wird, finde es nicht fair das man vor dem arbeitsgericht seine Anwaltskosten auch im Siegesfall selber tragen muss..

Bin für jeden tip dankbar..

Danke im vorraus..

Standort: Hamburg

Kündigung, Kündigungsschutzklage, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsgericht

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