Mit Freund zu Großeltern ziehen/Geld für Eigenheim ansparen?

Mein Freund (28) und ich (22) beschäftigen uns zur Zeit vermehrt mit dem Thema zusammenziehen seit wir leider ein sehr interessantes Angebot für ein Haus aufgrund von fehlendem Eigenkapital nicht wahrnehmen konnten. Klar ist, dass wir nächstes Jahr auf jeden Fall erst einmal zusammen in eine Wohnung ziehen wollen, da seine nur für eine Person ausgelegt ist. Natürlich steht jetzt auch erstmal Sparen auf dem Plan, um über die Jahre ein gewisses Kapital anzuhäufen.

Zur Zeit bin ich noch in der Lehre, aber sobald ich ausgelernt habe und wieder richtig das Arbeiten anfange, verdiene ich sogar noch ein Stückchen mehr als er, also würden wir beide recht gut verdienen. Wir können uns also auch ohne Probleme noch während meiner Lehrzeit eine Wohnung leisten.

Meine Eltern und Großeltern haben jetzt aber auch noch den Vorschlag gebracht, dass wir doch in die obere Etage bei meinen Großeltern ziehen könnten. Dort haben früher mein Onkel und meine Urgroßeltern gewohnt, also wäre dort reichlich Platz für uns zwei. Mit meinen Großeltern verstehe sowohl ich mich sehr gut, als auch mein Freund.

Diese Lösung würde uns natürlich um einiges billiger kommen, als eine eigene Wohnung, da wir nur Strom und Wasser zahlen müssten. Natürlich würden wir auch öfter mal den Einkauf übernehmen oder insgesamt im Haushalt helfen, aber das käme trotzdem auf jeden Fall billiger als Miete.

Gestern habe ich das Thema einfach mal so in den Raum geworfen und mein Freund meinte, das könnten wir uns aif jeden Fall noch überlegen. All zu begeistert hat er zunächst nicht gewirkt, da er dachte, die obere Wohnung wäre recht klein. Aber wenn er sie dann mal sieht, dann sollte dieser Zweifel auch beseitigt sein, da esceine wirkluch geräumige Wohnung oben ist.

Das Ganze wäre natürlich keine dauerhafte Lösung, da wir irgendwann trotzdem gerne etwas Eigenes haben wollen. Aber übergangsweise definitiv keine schlechte Idee.

Meine Frage ist nun, was ihr so für Erfahrungen mit soetwas gemacht habt?

War es bei euch auch nur zeitweise und warum? Auch zum Geldsparen für ein späteres Eigenheim?

Die Meisten ziehen anscheinend eher immer mit den Eltern/Schwiegereltern zusammen, aber eher seltener mit den Großeltern. Dass es zwischen uns und meinen Großeltern dann irgendwie krieseln sollte, bezweifle ich stark.

Habt ihr vielleicht außerdem noch irgendwelche Ratschläge für das Zusammenwohnen mit der Familie und auch für das Sparen für eine Immobilie? 

Beziehung, Eigenheim, Eigenkapital, gemeinsame wohnung, Großeltern, zusammenziehen
Notarvertrag Grundstück- /Hauskauf, Ehepartner, Unterschiedlich Eigenkapital

Hallo Forum,

wir stehen kurz davor ein Grundstück zu erwerben und darauf ein Haus zu bauen.

Das Grundstück wird uns über eine „Gesellschaft zur Grundstücksverwertung“ einschl. einer Pauschale (Eingabeplanung, eines Doppelhauses, Gebühren, Abrisskosten des Altbestands usw.) verkauft.

Parallel wurde von dieser Gesellschaft bereits eine Ausschreibung verschickt und ein Generalübernehmer gefunden, der das Haus zum Pauschalpreis baut.

Es handelt sich also um 2 Verträge: 1. Grundstückskauf 2. GU Vertrag Hausbau

Soweit so gut. Das Grundstück/ Haus will ich zusammen mit meiner Frau erwerben.

Nun zur Fragestellung:

Meine Frau und ich haben sehr unterschiedliches Grundkapital. D.h. Meine Frau gar keines , ich aber kann ca. ein Drittel der Gesamtkosten mit einbringen. Der Restliche Betrag wird über eine gemeinsame Finanzierung jeweils zur Hälfte aufgenommen.

Wir haben keinen Ehevertrag – sind somit eine Zugewinngemeinschaft.

Wie kann ich nun die Höhe meines Eigenkapitals so im Vertrag verankern, damit im Falle einer Scheidung die Anteile richtig berechnet werden können. D.h. sowohl während einer laufenden Finanzierung als auch nach deren Ende.

Ist es richtig, dass diese Anteile in den Notarvertrag gehören, der allerdings ja nur das unbebaute Grundstück betrifft !??! (Der Vertrag zum Hausbau findet ja nicht bei einem Notar statt). Wird beim Verkauf bzw. bei einer Scheidung nur der Notarvertrag des Grundstücks durchleuchtet und die darin verankerten Anteile gelten sowohl bebaut als auch unbebaut.

Da das Grundstück natürlich viel weniger Kostet wie das Grundstück einschl. Haus müssten sich diese Anteile dann Prozentual auf die Gesamtsumme beziehen ??

Wie sollen wir denn am besten Vorgehen oder haben Sie eine ganz andere, viel bessere Lösung für uns?

Danke schon jetzt für die HILFE.

Vertrag, Ehe, Eigenkapital, Grundstück, Notar, Unterschied
Negtaive Beträge in der Bilanz / Negtives Eigenkapital

Hallo zusammen,

bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass in der Bilanz ausschließlich positive Beträge stehen, Aktivseite (Mittelverwendung) und Passivseite (Mittelherkunft) sich ausgleichen müssen und der Differenzbetrag, der auf der Passivseite notwendig ist damit diese der Aktivseite entspricht, gerade das Eigenkapital ist.

Ich bekomme aber jedes Jahr wieder eine Bilanz vorgelegt, in der auch negative Zahlen auftauchen. Das einfachste Beispiel: Ein Kredit wird nicht als positiver Betrag auf die Passivseite geschrieben (als Verbindlichkeit) sondern als negativer Betrag auf die Aktivseite im Abschnitt Umlaufvermögen/Kassenbestand/Guthaben. Darf man das so machen?

An sich ändert sich dadurch die Höhe des Eigenkapitals nicht. Wenn ich den positiven Betrag auf der Passivseite als Verbindlichkeit wegnehme, würde sich das EK natürlich erhöhen, weil es aber als negativer Betrag auf der Aktivseite landet, schrumpft diese natürlich und das EK bleibt das gleiche. Trotzdem bin ich verwirrt, ob das so in Ordnung ist.

Umgekehrtes Bespiel: Anstatt den Fuhrpark als positiven Betrag auf der Aktivseite unter Sachanlagen zu buchen, landet dieser als negativer Betrag auf der Passivseite.

Ich bin verwirrt!?

Zweite Frage: Ich habe auch mal gelernt, dass die Veränderung des EK zwischen zwei Bilanzen der Periodenerfolg des Geschäftsjahr ist und dem Ergebnis aus der GuV ensprechen muss. Also Erträge übersteiegn Aufwendungen -> positive GuV -> EK zwischen Bilanz Vorjahr und aktueller Bilanz ist um entsprechenden Betrag gewachsen. Bei den mir vorliegenden GuVs sowie den zugehörigen Bilanzen kommt das aber kein einziges Mal auch nur annähernd hin. Ich habe auch sämtliche Vorzeichenkombinationen. Also: GuV positiv, EK gewachsen. GuV positiv, EK geschrumpft. GuV negativ, EK trotzdem gewachsen. GuV negative, EK geschrumpft.

Habe ich so schlecht in meiner Rechnungswesen-Vorlesung aufgepasst?

Letzte Frage: Wenn die Passivseite (ohne EK) bereits größer ist als die Aktivseite, man also quasi ein negative EK bräuchte, dann besteht doch Überschuldung, also Insolvenz oder nicht? Konkret ist folgendes passiert: Kreditaufnahme, d.h. Passivseite weist eine Verbindlichkeit auf. Der Kredit wurde in eine technische Anlage investiert. Deren Buchwert auf der Aktivseite ist aber nur die Hälfte des Kredits. Die andere Hälfte ist quasi "verpufft" bzw. sofort als Aufwendung in der GuV ausgewiesen. Das Ergebis: Das EK hätte um die Hälfte des Kredits sinken müssen, weil ja nur die eine Hälfte als Buchwert auf der Aktivseite auftaucht, die andere Hälfte wurde quasi "verbrannt". Man könnte auch einfach sagen: Es war ein schlechter Kauf, weil man viel zu viel bezahlt hat.

Ist das nicht genau der Insolvenzfall?

Insolvenz, Bilanz, Eigenkapital, GuV

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