Betreuungsunterhalt nach One Night Stand?

Guten Tag liebe Gemeinde, ich habe derzeit ein großes Problem.

Vor einiger Zeit stieg ich mit jemandem ins Bett, beziehungsweise sahen wir uns mehrmals, zum Verkehr kam es allerdings ein mal als wir ziemlich betrunken waren. Wie es so oft der Fall war kam es unerwartet sodass kein Kondom parat lag, Sie bestätigte mir allerdings per 3-Monats-Spritze zu verhüten. Der Kontakt hielt auch nicht wirklich lange an da Sie immer wieder versuchte mich zu binden und sich so benahm als wären wir in einer Beziehung, dabei habe ich wie von vorne rein mit offenen Karten gespielt und gesagt das ich keine Beziehung oder ähnliches suche. Als sich das ganze in Diskussionen hoch schaukelte erzählte Sie mir das Sie garnicht verhüten würde und dies auch nicht getan hätte. Der Kontakt brach daraufhin jedenfalls ab.

Dies ist nun länger her, schockierend musste ich allerdings feststellen (wer hätte es gedacht) das nach dem üblichen Blick in den Briefkasten solch ein gelber Umschlag vorlag. Als ich sah das dass mehrblättrige schreiben vom Jugendamt war konnte ich mir erstmal nichts darunter vorstellen. Umso mehr traf es mich als ich das Schreiben durch laß, und feststellen musste das die Bekanntschaft von damals inzwischen ein Kind zur Welt gebracht. Sie fordert nicht nur Kindesunterhalt von mir , sondern auch Sonderzahlungen für die Erstausstattung eines Säuglinges sowie Beutreuungsunterhalt?! Auf Kontaktversuche von mir aus geht Sie nicht ein, als Antwort kam Zb. "Wir sehen uns vor Gericht"

Ein Kind passt mir mit Mitte 20 garnicht beziehungsweise in meine Zukunftspläne, dass ganze hatte ich mir bedeutend anders vorgestellt. Mir kommt das ganze so vor als hätte Sie nur jemanden dummen gesucht der Sie schwängert. Auf sozialen Medien war Sie schon damals sehr aktiv und postete so ziemlich jeden Kram den man sich vorstellen kann. So musste ich nun auch feststellen das Sie dauernd postet wie stolz Sie darauf ist Mutter zu sein, Ihre Freizeit genießt und so weiter.

Ich finde es wirklich ungerecht das Sie in diesem Sinne die alleinige Entscheidungsgewalt darüber hat wie sich die Laufbahnen zweier Menschen dadurch verändern.

Sie warf mir übrigens noch unverwantworung vor da ich mich tierisch aufgeregt habe, unverantwortlich finde ich es ein Leben in die Welt zu setzen wenn man sein eigenes nicht einmal so ausgebaut hat das man ein Kind finanziell unabhängig großziehen kann und auf das Geld anderer angewiesen ist.

Ich habe per Mail an das Jugendamt geschrieben, dass ich mir eben nicht vorstellen kann der Vater zu sein (wobei dies zeitlich gesehen passt) mit aussicht auf einen Vaterschaftstest. Würde dieser positiv ausfallen würde ich natürlich Kindesunterhalt zahlen, wobei ich hier auch wieder ungerecht finde das sich dieser nach dem Einkommen und nicht nach dem Bedarf richtet.

Wie sieht das mit dem Betreuungsunterhalt aus? Kann ich dagegen vorgehen, Zb. mit einem Anwalt? Weiß wirklich nicht weiter. Fühle mich sehr hilfslos ich finde das ist die größte frechheit.

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Betreuungsunterhalt / Ist bei mir was zu holen?

Hallo zusammen liebe Community,

folgende Situation.. ich bin mit meiner Freundin getrennt. Am 01.07.18 zieht sie mit meiner Tochter aus. Zu mir wird eine neue Mitbewohnerin kommen bzw einziehen.

Meine Ex Freundin hat nun zusätzlich zum Unterhalt für meine Tochter noch Betreuungsunterhalt über ihren Anwalt gegen mich laufen. Anscheind müssen sie denken das ich richtig gut verdiene... dieses ist aber nicht der Fall. Ich würde ganz gerne hier auf jemanden stoßen der sich auskennt mit dieser Angelegenheit der das gleiche eventuell so schonmal durchgemacht hat. Ich werde nun meine Einnahmen hier einmal preis geben und auch was ich an Ausgaben habe die man davon sicher anrechnen lassen kann (denke ich).

Es ist so das ich 12,45€ pro Std verdiene. Alles über Tarifvertrag. Zusätzlich gibt es einen Branchen Zuschlag von 0,75€ je Std. / alles über 39 Std Woche. Einen Nebenjob habe ich nicht.

Meine Abgaben: 340€ Miete warm. (Also mein Anteil / insgesamt ist die Miete 680€). Unterhalt für meine Tochter: 251€. Fahrkosten zur Arbeit: 267€. Und vom Gericht angeordnet: 100€ Rückzahlung an meine Ex Freundin 10 Monate lang, weil das Ihr Kaution war und ich in unsere Wohnung wohnen bleibe (die Richterin meinte das wird mir angerechnet auf Unterhalt/Betreuungsunterhalt zu meinen gunsten. Genau weiß ich da leider auch nichts.

ich hoffe mir kann jemand sagen ob sie mit diesen Betreuungsunterhalt gegen mich durchkommen wird.. Man fühlt sich ziemlich ausgenommen.. und ich brauch doch auch was zum Leben und um meine Kosten zu zahlen..

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Bin ich meiner Ex-Freundin unterhaltspflichtig?

Guten Tag, und zwar habe ich vollgendes Problem. Meine Ex-Freundin und ich waren 10 Monate lang ein Paar. Sie wurde ungeplant schwanger und wir haben uns entschlossen das Kind zu bekommen, da eine Abtreibung für uns nicht in Frage kam. Wir nahmen uns eine gemeinsame Wohnung in der wir ca 7 Monate lang zusammen lebten. Die Beziehung lief einfach nicht und wir haben uns dafür entschieden gute Freunde zu bleiben und uns gemeinsam aber getrennt um unsere Tochter zu kümmern. Sie zog wieder in ihre Heimatsstadt (45KM entfernt). Sie hat vor der Schwangerschaft studiert und ist momentan nicht arbeiten und kümmert sich um unsere Tochter. Das dortige Jobcenter entschied das ich 3000 Netto im Monat verdiene. Diese Summe entsteht aber aus außer Tariflichen Zahlungen, da ich im Monat nur 2400 Euro zu verfügung habe. Jetzt möchte das Jobcenter das ich für dieses Jahr 6200 Euro nachzahle bezüglich auf das Betreuungsunterhalt für meine Exfreundin. Monatlich soll ich zusätzlich ab sofort 642 Euro an sie und 330 Euro für unsere Tochter zahlen. Wie soll das vonstatten gehen. Ich habe leider Schulden die ich vor unserem Zusammenleben verursacht habe abzuzahlen. (Inkl. einer geringen Geldstrafe. noch 2500 Euro offfen Monatl. Rate 100 Euro) Dazu kommt meine Autofinanzierungsrate( Ich bin auf das Auto beruflich angewiesen) Miete Essen Tanken etc. Bin ich meiner Ex Freundin nun wirklich voll Unterhaltspflichtig nach so einer kurzen unehelichen Beziehung ? Gruß und danke für die kommenden Antworten. Ich habe übrigens Montag einen Termin bei einem Familienanwalt.

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Wie verhält es sich mit Betreuungsunterhalt?

Hallo zusammen, meine Frage kommt aus Sicht des Vaters: Meine ehemalige Freundin bekommt ein bisschen Wohngeld, weil sie nur ein geringfügiges Einkommen hat zurzeit. Unser Sohn geht bedingt durch ihre Berufstätigkeit schon zur Kita. Dadurch, dass sie also staatliche Leistungen erhält, erfolgt die Forderung über den Unterhalt durchs Jobcenter und nicht durchs Jugendamt. Bisher hatte ich ein Einkommen von knapp über 1.600 netto (relevant für die Berechnung). Kindesunterhalt habe ich 288 Euro bezahlt. Nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand 2015) hätten es aber 333 Euro abzüglich hälftiges Kindergeld sein sollen. Also in etwa 240 Euro. Habe ich demnach also bisher schon zum Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt gezahlt? Ich habe vom Jobcenter nur eine Gesamtforderung erhalten und das Wort Betreuungsunterhalt gestern zum ersten Mal gehört. (Die Forderung kommt nicht von meiner ehemaligen Partnerin) Wir pflegen noch einen guten Kontakt zueinander und sprechen auch über solche Dinge. Auch sie wusste nichts davon. Kann man Betreuungsunterhalt also auch bekommen, wenn man es nicht explizit beantragt?

So, zurück zum Betrag 288 Euro. Wenn also 240 Euro Kindesunterhalt waren, dann sind 48 Euro Betreuungsunterhalt oder möglicherweise eben etwas anderes. Jetzt komme ich auf das Thema, weil ich eine Gehaltserhöhung bekommen habe. Ab jetzt stehen knapp 2.000 Euro netto zur Berechnung. Gebe ich nun mein Einkommen und das der Mutter bei einem Onlinerechner für Unterhalt ein, so werden aus 48 Euro Betreuungsunterhalt plötzlich 430 Euro. Damit ist der von mir zusätzlich zu zahlende Unterhalt größer als meine netto Gehaltserhöhung. Kann das sein? Aus derzeit insgesamt 288 Euro sollen 732 Euro werden. Hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn unser Sohn zur Kita geht und sie einer Vollzeittätigkeit nachgeht? Und kann man ihr das Wohngeld streichen, wenn ihr Gesamteinkommen plötzlich höher ausfällt durch den Betreuungsunterhalt?

Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen. Dankeschön!

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Zahlung von Betreuungsunterhalt trotz Erwerbstätigkeit der Mutter und Volltagskitaplatz für Kind?

Ich bin ein verheirateter Ehemann und Familienvater von zwei Kindern. Ich konnte meine Füsse nur ein einziges Mal nicht stillhalten und hab eine junge Frau abgeschleppt. Dies blieb leider nicht ohne Folgen. Nachdem 3 weitere potentielle Väter sich nicht bestätigt haben, war ich an der Reihe und hatte einen Volltreffer. Ich stehe zu meinem Fehler und zahle brav Unterhalt seit Januar. Den Unterhaltsvorschuss habe ich ebenfalls schon zurückgezahlt ans Jugendamt. Mein großes Problem ist jetzt das Jobcenter, das meine Einkünfte erfragt für den Betreuungsunterhalt. Der Junge ist schon 1 1/4 Jahr alt und besucht einen Vollzeit-Kindergarten seit über einem halben Jahr. Die Mutter ist voll erwerbstätig, muss über irgendwie aufstocken mit Hartz IV. Ich finde keinerlei Gesetzestext, wie in diesem Fall entschieden wird. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, dass ich dem Jobcenter Auskünfte geben muss. Ich bin meiner gesetzlichen Pflicht dem Kind gegenüber nachgekommen und habe den offiziellen Titel. Das Jobcenter lässt aber nicht locker. Davon ab, dass wenn meine Kinder und meine berufsbedingten Aufwendungen von meinem Nettogehalt noch abgezogen werden, ich sowieso unter dem Selbstbehalt komme. Es geht mir nur um das Prinzip. Gibt es eine gesetzliche Grundlage bzw. eine Konsequenz, wenn ich keine Angaben gegenüber der Kindesmutter bzw. dem Jobcenter mache? Man kann sich doch nicht jedem gegenüber "nackig" machen. Noch ein Zusatz: die Kindesmutter lebt jetzt mit einem Mann zusammen. Ist das relevant?

Betreuungsunterhalt, Jobcenter

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