Befristete volle EMR, Akteneinsicht von der DRV bentragen?

Hallo,

ich möchte noch mal an die Experten ( Diecki59 und Huber) wenden. Aufgrund meiner ersten EMR wurde ich von der DRV zu zwei Gutachter geschickt. Der Neurologie Gutachten sagt über 6 Stunden mit Einschränkung und das Augen Gutachten unter 3 Stunden aber bei einer OP müsste neu geprüft werden. Hat der sozialmedizienische Dienst der DRV die Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden aufgrund der bevorstehenden OP genehmigt? Oder sind auch die anderen Krankheiten (chronisch und genedisch) veranlagt berücksichtigt worden? Im Renten Bescheid steht nur der Standardtext drin – Aus medizinischen Gründen ist es nicht unwahrscheinlich…… - . Ich war auch schon mal vor einigen Jahren aufgrund einer anderen Krankheit über die DRV in einer Reha und bin dann mit Einschränkungen wieder arbeiten gegangen. Meine Frage: Macht es Sinn nächstes Jahr bei meinem Verlängerungsantrag gleichzeitig Akteneinsicht einzufordern um festzustellen nach welchen Kriterien die Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden also die volle EMR genehmigt wurde oder soll ich besser abwarten bis der Verlängerungsantrag bearbeitet wurde. Dieser Gedanke beschäftigt schon länger und ich habe Existenzängste. Ich möchte vermeiden, daß die DRV beim nächsten mal die volle EMR aberkannt oder sogar komplett streicht.

Wie soll ich mich am besten verhalten? Danke.

Beste Grüße Alaskaalarm

Erwerbsminderungsrente, DRV, Gutachter, befristet

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