Hilfe. Bedeutet das im Arbeitsvertrag, dass ich sicher gekündigt werden?
Das Arbeitsverhältnis wird auf Grundlage des TzBfG bis zum 31.08.2025 ohne Sachgrund befristet.
(Es steht auf dem 5. vom 6. Blatt meines Arbeitsvertrages, schwarz, kursiv, dick und unterstrichen hervorgehoben.)
(Ich arbeite in einem Supermarkt, als "Verkäufer mit Kassiertätigkeit", bin aber eigentlich für Getränkekisten schleppen/ Lager eingestellt. 15€/h)
Ps.: Außerdem legte mein Chef sogleich nach dem Gespräch, den Arbeitsvertrag vor mich zum unterschreiben. - Er konnte ja einfach sagen: du kannst es dir bis morgen durchlesen, oder so. - Ich sagte, ich lese es bis morgen zur Sicherheit, er willigte ganz natürlich ein und sagt mir dann noch später, es steht nichts besonderes darin, ich müsse mir jetzt 'keine Sorgen' machen. Pss.: Ich habe keine Ausbildung und wurde als Aushilfe für erstmal 30h pro Woche, wie auch viele andere meiner Kolleg-innen genommen.
3 Antworten
Du wirst rechtlich gesehen nicht "sicher gekündigt", sondern du hast einfach einen befristeten Arbeitsvertrag für bis Ende August nächstes Jahr.
Deshalb ist auch keine Kündigung nötig. Es kann aber sein, dass dein Arbeitsvertrag verlängert wird, wenn du anständige Arbeit leistet und sie dich weiterhin brauchen können.
So ein Vorgehen ist heutzutage Usus, man kann es als verlängerte Probezeit ansehen.
Du hast halt erstmal einen befristeten Vertrag. Das machen viele Betriebe um einfach mal zu schauen wie du in dem Betrieb arbeitest. Da es bei einem unbefristeten Vertrag schwierig ist jemand zu kündigen.
Befristeter Vertrag: Nach Ablauf der vereinbarten Frist können Arbeitgeber ohne Angabe eines wichtigen Grundes den Vertrag beenden.
Unbefristeter Vertrag: Der Vertrag lässt sich beidseitig fristgemäß kündigen, wobei Unternehmen einen wichtigen Grund vorbringen müssen.
Das ist schade.
Zunächst einmal wird eine Kündigung selbstverständlich schriftlich nicht begründet. Niemand schaufelt sich von Anfang an sein sicheres Grab.
Als Selbständiger mit Mitarbeitern sollte man immer und sowieso einen Anwalt für Arbeitsrecht im Hintergrund haben, mit dem jeder Schritt abgesprochen wird. Der weiß, was zu tun ist.
Nein, die Beendigung von befristeten Arbeitsverhältnissen bedarf keiner Kündigung. Ab dem 01.09.2025 wirst du dort nicht mehr beschäftigt sein, falls keine Vertragsverlängerung erfolgen wird.
Ah, ich habe gerade bemerkt, dass mein Chef keine der 3 anzukreuzenden Möglichkeiten angekreuzt hat:
- Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit,
- ohne Sachgrund befristet,
- mit Sadhgrund befristet.
Hat er ein Fehler gemacht?
Das Arbeitsverhältnis wird auf Grundlage des TzBfG bis zum 31.08.2025 ohne Sachgrund befristet.
Nein nein, das ist nicht angekreuzt! Ich habe es übersehen. Ich dachte da wäre kein Feld für ein Kreuz davor. Ich dachte, es steht allein.
Totaler Blödsinn. Ich mache grundsätzlich nur unbefristete Verträge und bin noch jeden losgeworden, der sich als untauglich erwiesen hat. Auch nach der Probezeit.