Gesetzlichen Regelung beim Hundebiss - beide Hunde unangeleint

Folgende Situation:

Hund A an der Leine, Hund B frei. Hund B rennt zu Hund an und pöppelt diesen an. Beide gehen an einander hoch. Wer angefangen hat - keine Ahnung. Wurden getrennt - keiner verletzt.

Da der unangeleinte Hund B nicht an die Leine genommen wurde, wurde auch Hund A abgeleint. Ging dann ca. 20/30min gut. Sind oft aneinander vorbei gelaufen, haben gegenseitig die Markierungen überpinkelt.

Hund A ist ein paar Mal zu dem anderen hin - ohne Haare stellen, ohne knurren - nur so. Irgendwann ist er wieder. Hund B fing an zu knurren und es endete im Kampf, wer angefangen hat, ist nicht sicher - sicher ist aber, dass Hund B geknurrt hat.

Beide Hunde wurden auseinander gerissen. Hund A hat nur einen kleinen Riss im Ohr. Wurde nicht beim TA behandelt - Selbstbehandlung. Hund B ein kleines Loch in der Halskrause und ebenfalls einen Riss im Ohr. Hund A hatte Glück, denn Hund B verbiss sich im Halsband so stark, dass er dieses noch im Maul hatte nach Trennung.

Besitzer des Hundes A hat die Rechnung von Hund B übernommen ohne das klar war, ob dies sein muß. Nun kam jedoch die zweite Rechnung über den Kratzer am Ohr. Anscheinend hätte sich der entzündet. Auf der Rechnung stehen Dinge wie Ohrentropfen und nichts weist darauf hin, dass es was mit dem Kampf zu tun hat.

Nun interessiert uns mal die rechtliche Lage. Müßte Besitzer des Hundes A überhaupt was übernehmen nachdem beide frei waren?

Bitte keine Diskussionen, ob nun die Hunde hätten angeleint sein müssen - das ist hier jetzt irrelevant. Es geht nur um die gesetzlichen Dinge.

Danke

Hund, Versicherung, Recht
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