Im schlimmsten Fall - löst ihr einen Umweltalarm aus - wenn die aufnehmende Kläranlage den phWert nicht mehr in den Griff bekommt.

Im konkreten Fall - kommt es auf die kommunale Vorschriften an. Sofern ihr an den kommunalen Abwasserkanal angeschlossen seid - hat im Sickerschacht Schmutzwasser nichts verloren.

Letztendlich ist es auch die Frage - wohin versickert dieser Schacht? Selbst wenn es "nur" das eigene Grundstück ist - ist Wasser der Waschmaschine fürs Grundwasser auch nicht gut. Aus dem Grund sollst du ja auch zB dein Auto nicht auf deinem Stellplatz waschen- sondern in der Waschanlage.

...zur Antwort

Bedeutet wohl, dass deine Freundin direkt einen zwei Jahres Vertrag abgeschlossen hat und die ordentliche Kündigung vor Umzug nicht möglich ist.

Theoretisch könntest du bereits eine eigene Wohnung besitzen mit Stromanschluss und deine Freundin zieht zu dir.. Praktisch kann deine Freundin dann bei ihrem Umzug vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Zwei Verträge über einen Zähler funktioniert nicht. Stellt ihr Anbieter dann an Hand der Zählernummern fest.

Der Haken - keine Ahnung wie sich die Stromanbieter hier austauschen:, wenn dein neuer Vertrag sich im Abschlussdatum fast mit dem Auszug der Freundin deckt ... Ich denke das Brett wäre mir zu dünn und das Risiko zu groß.

Bleibt die Hoffnung, dass der Anbieter am neuen Ort nicht zu gleichen Konditionen liefert.

Bzw die ordnungsgemäße Kündigungsfrist abwarten.

...zur Antwort

Ob die Person noch lebt, bekommst du gegen Gebühr über eine Auskunft beim Melderegister raus. Eine letzte bekannte Anschrift - hast du ja offensichtlich.

Alternativ würde ich es mit einem Brief versuchen - falls der Empfänger dort nicht mehr gemeldet ist, kommt der Brief zurück.

Liegt die Person im Krankenhaus und besitzt keine sozialen Kontakte, die in der Wohnung nach dem Rechten sehen - wird der Briefkasten evtl bereits überfüllt sein.

Sollte die Person tatsächlich ohne Angehörige oder Notfallkontakt im Krankenhaus gestorben sein: kümmert sich das Ordnungsamt um die Bestattung.

Das KH wird die persönlichen Dinge einlagern - Vermutung.

Alles andere klärt sich erst, wenn entweder Erben oder Gläubiger sich kümmern. Einen Anrufbeantworter.. wird niemand abhören, maximal wenn ein Verbrechen im Raum steht.

...zur Antwort

Wo liegt dein vorrangiges Problem? In der Lebensmittelverschwendung oder in der Geldverschwendung?

Lebensmittel kann man ggfs auch in der Nachbarschaft verteilen oder vielleicht auch der Lebensmittelrettung oder der Tafel anbieten.

Salat kann man portionsweise in die Sauce geben - dann versäuft auch nichts.

Hier kannst du nur jeweils die gemachte Menge notieren und dann was an Reste noch über ist. Er kann irgendwann merken, dass 100g weniger auch noch reichen.

Vielleicht darauf achten, ob es die Vielzahl oder die Menge ist. Es müssen keine vier Sorten Hauptgericht sein.

Gäste und keine Reste - geht bei mir auch nicht. Der Rest kommt in den Gefrierschrank oder wird gewärmt.

Gibt auch gute Hilfen im Internet- wenn du suchst wieviel dies und das pro Person. Dann hättest du eine neutrale Quelle.

Aber letztendlich hilft nur die Einsicht des Kochs, du kannst nur Vorschläge machen, aber keine Vorschriften. Auf dem Weg zur Selbsterkenntnis Tips geben.

Hier ist jede Diskussion zwecklos.

...zur Antwort

Krank - hat nichts mit Arbeitsstunden zu tun. Wenn du dich ordnungsgemäß krank gemeldet hast bzw einen Krankenschein hattest - können diese Stunden nicht mit Minus auftauchen.

Du solltest als Azubi nicht im Minus sein - aber das kannst du doch im Vorfeld am Dienstplan prüfen, ob die Stunden ausreichend sind.

Die Frage ist - wo deine Stunden fehlen. Ich nehme doch an, dass du dir deine Arbeitszeit unabhängig vom AG notierst. Versuch dies heraus zu finden und sprich mit der Ausbildungsleitung.

Mit den Kollegen auf anderen Stationen kannst du nicht vergleichen - vielleicht ist dort mehr Personal vorhanden. Der Dienstplan wird ja vermutlich pro Station geschrieben.

...zur Antwort

Bereits im Krankengeld? Eine Eigenkündigung ohne BEM Gespräch mit dem Ziel dich aus dem Schichtdienst zu nehmen - wird meines Erachtens zu einer Sperre führen.

Auch ohne BEM - wenn die Ursache im Schichtdienst liegt - kann dein Arzt dir dies mit Attest bestätigen. Ggfs spricht der AG dann bei Vorlage des Attest die Kündigung aus, weil er dir dies betrieblich nicht anbieten kann.

Wenn du dir eine Sperre leisten kannst - ansonsten würde ich weitersuchen und mit neuem Jobangebot eine Entscheidung treffen.

...zur Antwort

Du suchst einen Bauplatz - da hilft nur ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder eine Einsicht in den Flächennutzungsplan - ob hier ein Neubaugebiet erschlossen wird.

So schnell wie möglich - kannst du dir meines Erachtens abschminken.

Da bist du tatsächlich vermutlich schneller wenn du nach bereits gebauten Häusern suchst.

...zur Antwort

Ich denke das Versehen wirst du nicht verkaufen können. ;). Die Frage ist - wer ist in der Verantwortung dafür, dass hier keine vernünftigen Unterlagen existieren. Zumindest die Grundversorger müssen doch die Übergabepunkte anzeigen können.

Erste Anfrage wäre daher bei mir die Gemeinde - was ist bei denen an Leitungen erfasst, auch wenn dort in der Regel private Leitungen nicht nachgewiesen werden.

Zweite Überlegung - wenn keine Dienstbarkeit, vielleicht eine Baulast

Dritte Überlegung - steht das Ferienhaus überhaupt mit Baugenehmigung, schlafende Hunde sollte man auch nicht wecken.

Böswillige Entfernung - würde vermutlich auf Schadensersatz raus laufen.

Aufforderung zur Beseitigung ohne Not - wird man sich vermutlich auch dagegen wehren können.

Wäre maximal die Überlegung, ob man für die weitere Duldung noch was regeln kann oder sollte. Alternativ nach mir die Sintflut.

...zur Antwort

Dann wäre es am Besten, wenn die Eltern die Situation bereits zu Lebzeiten regeln. Wenn sie das Haus heute bereits verschenken und noch 10 Jahre leben - ist es komplett aus der Erbmasse raus.

Machen die Eltern nichts, haben kein Testament, leben im Zugewinn - erbt der überlebende Ehegatte zunächst die Hälfte des Verstorbenen, die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Nachlass - sämtliches Vermögen des Verstorbenen, also auch Barvermögen und auch mögliche Schulden.

Erst wenn auch das zweite Elternteil verstorben ist - werden die Kinder Eigentümer zu je 1/4 und können auch nur gemeinsam handeln.

Dir steht dann der Betrag zu auf den ihr euch alle vier einigt - denn dies müsst ihr beim Notar regeln und alle unterschreiben.

Werdet ihr euch nicht einig - bleibt entweder alles so wie es ist oder einer betreibt die Teilungsversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft. Kostet Geld, kann sich über Jahre ziehen und ist meistens mit Verlust verbunden.

Alles nur unter der Voraussetzung die Immobilie muss nicht bereits früher zur Finanzierung eines Pflegeheim verkauft werden.

...zur Antwort

Du kannst entweder die Kopien selbst machen oder eben pro kopierte Seite die 71 cent bezahlen, so verstehe ich zumindest die Preise.

Wobei es je nach Umfang des Dokuments für denjenigen der beglaubigt leichter ist, wenn er auch die Kopien macht.

Original musst du ja ohnehin vorlegen.

...zur Antwort

Sind deine Eltern erst nach deinem Onkel nach Deutschland gekommen? Die Frage wer sich damals um die Bestattung des Onkels gekümmert hatte, wen er vielleicht als Kontaktperson angegeben hat.

Auch wenn das Krankenhaus meines Wissens die Unterlagen 30 Jahre aufbewahren muss - wage ich zu bezweifeln, dass ihr hier Auskunft bekommen würdet. Diesen Anspruch hätten maximal seine Erben. Nach deutschem Erbrecht waren dies seine Kinder, seine Ehefrau oder seine Eltern.

Wenn du zumindest wüsstest welches Krankenhaus - würde ich sagen probier es aus. Aber da ich nicht annehme, dass diese Daten bereits digital vorhanden sind: es wird sich niemand sich auf Grund einer Vermutung in einem Archiv auf die Suche begeben.

...zur Antwort

Wenn der Sohn drei Monate ist - würde ich persönlich Elternzeit beantragen.

Sofern der AG Par 616 BGB nicht über Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen hat , besteht ein Anspruch auf Freistellung von meines Wissens 10 Tagen pro Elternteil

Wenn doch : Mit Zustimmung des AG Mutter kann der Vater die Kindkrank Tage auf Mutter übertragen - fällt dann nicht unter Lohnfortzahlung sondern unter Krankengeld. Einen Kinderkrankenschein - stellt der Arzt aus, die Übernachtung im KH übernimmt die KK soweit von Seiten des Arztes unterstützt. Nur über Monate - dann muss es ein entsprechend ausgelegtes Krankenhaus sein. Über welchen Zeitraum die KK hier leistet - keine Ahnung.

Aber da dies auch eine enorme psychische Belastung für die Mutter ist - kann sie mit ihrem eigenen Arzt reden.

...zur Antwort

Und du musst dies nicht als Arbeitszeugnisse vorlegen?. Deine Berufserfahrung in Verbindung mit deinen Aufgaben insgesamt ist von Bedeutung für die Anerkennung und Bestimmung der Erfahrungsstufe.

Für die Beschäftigungszeit sind die privaten AG nicht von Bedeutung - selbst früherer öffentlicher Dienst zählt hier nicht zwingend mit. Aber darüber macht sich die Personalabteilung Gedanken.

Ein Aufhebungsvertrag muss ja nicht zwingend negativ sein. Neue Stelle in Aussicht, private Gründe..Wenn die Aufhebung nicht die Alternative der fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers war....

...zur Antwort

Wenn du ausgeschlagen hast , geht es um die Nachrücker. Ist die Frage, ob dein Bruder kinderlos verstorben war oder du per Testament zum Erbe wurdest.

Eltern - sind bei ledigen ohne Kinder die ersten Erben. Bedeutet du und deine Geschwister bzw bereits deren Kinder wurden bereits informiert.

Wenn du ausfällst, rückt deine Tochter, dann deine Enkel nach. Wenn ihr den Termin zur Ausschlagung gemeinsam wahr nehmt, fallen die Gebühren nur einmal an.

...zur Antwort

Eine gemeinsam, aufgesetzte Verfügung: öhm. Sie muss es schon komplett selbst geschrieben, unterschrieben und verstanden haben.

Wenn es dann noch die Aufschrift Testament trägt oder als solches zu erkennen ist?.

Letztendlich muss es dann beim Nachlassgericht landen und mögliche gesetzlichen, testamentarisch andere Erben keine Klage erheben - und die Dinge müssen bei Tod noch vorhanden sein. Vielleicht stellen die Dinge ja auch noch verwertbares Vermögen dar.

Allein durch den Wechsel in der Betreuung ändert sich nichts an einer Willenserklärung.

...zur Antwort

Wenn die Bank euch den Kredit nur gemeinsam gibt - wäre es sehr unklug von dir für das Darlehen der Immobilie zu haften aber kein Eigentümer der Immobilie zu werden.

Er muss dir den halben Bauplatz ja nicht schenken, er kann ihn dir verkaufen - dann stimmt auch später die Aufteilung mit halbe halbe, wenn das Haus doch verkauft werden muss.

Wie man dies nun dreht, dass der Kaufpreis nicht fließt, sondern mit einer noch zu erbringenden Leistung von dir verrechnet werden kann.... dafür müsste man eure jeweiligen Finanzen kennen. Vielleicht dein Eigenkapital als Anrechnung für das gemeinsame Darlehen...Oder als Ratenzahlung auf das bewilligte Darlehen. Du tilgst bis zum Ausgleich alleine....

Was aber auf jeden Fall zu empfehlen ist - ein weiterer Vertrag in welchem das eingebrachte Eigenkapital festgehalten wird, wenn sich das jeweilige Anfangsvermögen stark unterscheidet.

...zur Antwort

Privatversichert ohne Geld? Aber die Beiträge für die PKV werden noch gezahlt?

Ggfs prüfen, ob ein Rückkehr in die GKV möglich ist, Rente lässt evtl einen (ehemals) Angestellten vermuten.

Neben dem bereits erwähnten sozialen Dienst der Gemeinde evt beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen.

Wurde ein Pflegegrad beantragt und das Versorgungsamt (Feststellen eines GdB) eingeschaltet?

Ich denke der 20 Jährige ist hier in der Überforderung. Allein die Abrechnung mit der PKV will gelernt sein. Ggfs steht auch für beide Kinder noch der Weg zum Jugendamt offen.

Welche Einnahmen hat der Haushalt im Moment, wer bezahlt die Miete...

...zur Antwort

Kommt drauf an wie du bestattet wurdest. Das normale Grab hat eine Liegezeit zwischen 25 bis 30 Jahren. Sofern deine Knochen dann noch vorhanden sind, bleiben diese dort liegen. Der Teil des Friedhofs wird erstmal auch noch nicht direkt wieder benutzt.

Ein Urnengrab - hat meines Wissens nur zwischen acht und zehn Jahren Liegezeit. Knochen sind dann ohnehin keine mehr vorhanden.

Wenn sich kein Angehöriger findet der dich bestatten muss - gibt es eine Sozialbestattung.

...zur Antwort