Wenn du bereits eine Verwarnung + Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten und mindestens 2 Monate danach deinen dritten A-Verstoß begangen hast, dann folgt zunächst einmal der Entzug der Fahrerlaubnis und es wird eine Sperrfrist mit einer Mindestdauer von 3 Monaten verhängt.
Wenn du dann eine neue Fahrerlaubnis beantragst, ist die Anordnung einer MPU durchaus möglich. Es ist in diesem Fall aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, das entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde nach eigenem Ermessen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine MPU aber auf jeden Fall, wenn dir die Fahrerlaubnis neu erteilt wird und du danach innerhalb der Restprobezeit erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst.