Das ist eher weniger sinnvoll und kann schnell dazu führen dass du noch mehr Schwierigkeiten bekommst. denn wenn dein Freundeskreis zu "frauenlastig" wird, hat das zur Folge dass du als wenig männlich wahrgenommen wirst und dann bist du für andere Frauen sexuell wenig anziehend. im Endeffekt wirst du als ein Typ enden der bei Frauen ständig in der Friendzone landet.

an sich ist es natürlich kein Problem, wenn man auch mit ein paar Frauen befreundet ist. es macht aber keinen Sinn, sich systematisch mit Frauen anzufreunden, um über diese eine Partnerin zu finden. im gegenteil, du solltest vor allem viele männerfreundschaften pflegen, denn dann wirkst du männlicher und unabhängiger von Frauen; das macht dich sexuell attraktiver.

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Du hast gut erkannt, dass Frauen auf fuckboys stehen. Aber das liegt eher weniger daran, dass sie fuckboys sind. Der Grund ist ihr hohes Maß an Männlichkeit. Männlichkeit ist sehr wichtig wenn du sexuell attraktiv sein willst. Außerdem wollen die meisten Frauen von Männern angesprochen werden, nicht umgekehrt. auch hier sind die fuckboys wieder deutlich im Vorteil, weil der typische fuckboy sehr offensiv flirtet und auf Frauen zugeht. Ich würde dir dringend raten, von dem Vorsatz "ich muss ein richtiger fuckboy werden" abstand zu nehmen - es schadet aber keinesfalls, sich die eben genannten Stärken dieser Typen anzueignen.

Kommen wir als nächstes zu deinem Verhalten. Denn das, was du hier ablieferst, ist garantiert nicht männlich.
Eins vorweg: Ich kann es vollkommen nachvollziehen, dass du deprimiert bist weil du in deinem Alter noch Jungfrau bist. Aber dir muss klar sein, dass dein derzeitiges Benehmen dich keinesfalls weiterbringt. Anscheinend bestehen in deinem Leben größere Probleme, die dich daran hindern, ins Sexleben einzutauchen. welche Probleme das sind, weiß ich nicht. aber es gibt viele Möglichkeiten. da wären z.B. soziale Isolation, ein sehr unattraktiver Körper oder irgendwelche psychischen Probleme. wichtig ist, dass, wenn du Probleme dieser Art hast, du dich zunächst damit beschäftigst, diese aus deinem Leben wegzukriegen. Du brauchst erstmal Stabilität in deinem Leben, bevor du dich dem Thema Frauen & Sex widmen kannst. Ich bin mir relativ sicher, dass deine fuckboy-Strategie gescheitert ist, weil dir genau das gefehlt hat. Du hast dich nur oberflächlich zum fuckboy gemacht, ohne die tieferliegende Basis dafür zu besitzen. Diejenigen fuckboys, die du gesehen hast und die erfolgreich sind, haben diese Basis. Diese musst du dir noch erarbeiten.

Du musst dir auch im Klaren darüber sein, dass das ein langer Weg sein kann, der sehr viel Disziplin und harte Arbeit von dir abverlangen wird, aber du hast keine andere Möglichkeit. Wenn du rumheulst und dir die ganze Zeit einredest, dass es doch eh nicht klappen wird und du für immer Jungfrau bleiben wirst, dann wirst du erst recht für immer Jungfrau bleiben.

Von daher: Setz dich mit dir und deinen Problemen auseinander, arbeite daran diese Probleme aus deinem Leben rauszubekommen und dann kannst du anfangen dich für das Sexleben bereit zu machen. Auch wenn das vllt. 2-4 Jahre dauert - was ist dir lieber: Hart an sich arbeiten und dann in ein paar Jahren den ersten Sex haben, oder ständig rumheulen, nicht an sich arbeiten und für immer Jungfrau bleiben?

Ich wünsche dir viel Erfolg!

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Die Behörde kann dir deswegen die Ausstellung nicht verweigern, aber:

Die Behörde kann dich dazu auffordern, die Führerscheinprüfung noch einmal abzulegen. Wenn zwischen Fahrerlaubnisentzug und Antrag auf Neuerteilung mehrere Jahre vergangen sind, dann ist das nicht unwahrscheinlich.

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Um das ganze mal von der verkehrsrechtlichen Seite zu beobachten:

Hast du den Typen, dem du die Vorfahrt genommen hast, nur behindert oder gefährdet?

Wenn eine Behinderung vorlag, dann liegt eine geringfügige Ordnungswidrigkeit vor, für die es nur ein Verwarnungsgeld gibt. Das hätte in der Probezeit keine weiteren Konsequenzen. Anders sieht es aus, wenn du ihn gefährdet hast. Eine Gefährdung liegt vor, wenn er nur durch schnelles Eingreifen einen Unfall verhindern konnte (z.B. Vollbremsung). Das wird mit Bußgeld + Punkten in Flensburg geahndet und da es sich in diesem Fall um einen A-Verstoß handelt, kommen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre oben drauf.

Das alles droht dir aber natürlich nur dann, wenn er dies zur Anzeige bringt und nach 3 Monaten ist diese Sache verjährt, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid ausgestellt wurde und nicht zwischenzeitlich ein Anhörungsbogen im Briefkasten landet. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass jemand wegen so einer Sache zu den Behörden rennt und Anzeige erstattet, aber es ist theoretisch möglich und es gibt doch immer wieder Einzelfälle, wo jemand sowas wirklich macht. Da bleibt nur Abwarten und Tee trinken.

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Wenn du bereits eine Verwarnung + Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten und mindestens 2 Monate danach deinen dritten A-Verstoß begangen hast, dann folgt zunächst einmal der Entzug der Fahrerlaubnis und es wird eine Sperrfrist mit einer Mindestdauer von 3 Monaten verhängt.

Wenn du dann eine neue Fahrerlaubnis beantragst, ist die Anordnung einer MPU durchaus möglich. Es ist in diesem Fall aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, das entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde nach eigenem Ermessen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine MPU aber auf jeden Fall, wenn dir die Fahrerlaubnis neu erteilt wird und du danach innerhalb der Restprobezeit erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst.

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Es ist ein weit verbreiteter Fehler, die "Gefährlichkeit" eines Fahrzeugs nur anhand der Leistung zu beurteilen.

Die Leistung bestimmt in erster Linie die Höchstgeschwindigkeit deines Fahrzeugs. Für den "alltäglichen Fahrbetrieb" ist das Drehmoment viel relevanter. Es steht für die Kraft deines Motors und bestimmt u.a. die Beschleunigung. Das Drehmoment steigt zwar in Abhängigkeit von der Leistung, dennoch können zwei Autos mit gleicher Leistung große Drehmomentunterschiede aufweisen.

Ein Diesel-Pkw hat deutlich mehr Drehmoment als ein Benziner mit gleicher Leistung. Bei Fahrzeugen mit sehr hohem Drehmoment musst du als Anfänger sehr sorgfältig mit dem Gaspedal umgehen, weil die Beschleunigungskraft ziemlich groß ist. Da kann Gas falsch dosieren beim Einparken schnell dazu führen dass du mit voller Wucht gegen ein geparktes Auto krachst.

Aus meiner Sicht sind folgende Leistungsbereiche für einen Fahranfänger optimal:

Wenn es ein Benziner ist: 150-200 PS
Wenn es ein Diesel ist: 100-150 PS

Selbstverständlich musst du die Größe und die Karosserie des Pkws mit einbeziehen (Stichwort Leistungsgewicht). 150 PS ist bei einem Kleinwagen schon Oberklasse, während es bei einem Kombi der Anfang vom Mittelfeld ist.

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Es ist leider zu spät.
Du hättest damals, wenn überhaupt, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben müssen. Jetzt ist er rechtskräftig (und damit nicht mehr anfechtbar); das hat dazu geführt dass die Führerscheinstelle das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung angeordnet hat. Da ein rechtskräftig geahndeter A-Verstoß vorliegt, kannst du keinen Einspruch gegen das Aufbauseminar einlegen.

Dass du für den Rotlichtverstoß damals keine Punkte bekommen hast, kann nicht sein, denn Verstöße ohne Punkte wirken sich nicht auf die Probezeit aus (für Rotlicht überfahren unter 1 Sek. gibt es laut Bußgeldkatalog 1 Punkt).

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Wurde ich zu unrecht geblitzt?

Hallo. Im Anhang ist das Bild, was die Situation sehr gut (hoffe ich) beschreibt.

Ich kam gestern Abend von der Autobahn (blau schraffiert) herunter. Mein grünes Auto hat den grünen Weg (von rechts nach links) genommen. Also runter von der Autobahn, vorbei am Schild „Autobahn Ende“. Dann war eine Ampel, ich wollte links rum. Die Straße führt über der Autobahn entlang. Ich war dort noch nie und es war dunkel. Ich gab an der Ampel beim Linksabbiegen Gas und fuhr über die Brücke. Und dort stand dann der Blitzer (lila strich)(so eine Säule, die in beide Richtungen blitzt). Ich hatte dort laut Tacho knappe 80 drauf, denke mal nach Toleranz 75 oder so.

heute bin ich den gleichen Weg nochmal gefahren, um zu sehen, ob ich was falsch gemacht oder übersehen habe. Da war es aber hell. Und ich musste feststellen, dass dort nichts von irgendeinem Tempo stand. Von rechts kommend die Straße hat dort ein Schild stehen, dass 50kmh sind. Wohl gemerkt: hier ist noch keine Ortschaft, die ist erst links im Bild.

jetzt meine Frage: woher soll ich wissen, dass dort 50 km/h gilt? Ich kam von der Autobahn runter und bin am Schild „Autobahn Ende“ vorbeigefahren. Damit gilt doch, wenn nichts anderes angegeben, 100 km/h außerorts, oder?! Mein Kumpel hat sogar ein Video davon gemacht, wie ich heute im hellen die Abfahrt runter bin und links abgebogen bin. Dort ist nirgends ein 50kmh Schild aufgestellt gewesen. Nur eben die Straße von rechts kommend hat so eins.

wurde ich also zu unrecht geblitzt? Oder sagt das Schild „Autobahn Ende“ was anderes aus?

es müsste doch eigentlich das 50er Schild auch wiederholt aufgestellt werden, weil ich als verlassender der Autobahn nicht ahnen kann, dass dort 50 km/h gilt, oder?!

für alle, die es interessiert: es ist die Autobahn A4 Fahrtrichtung Chemnitz Abfahrt Siebenlehn aus Richtung Dresden kommend.

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So wie ich es verstanden habe, stellt sich der Sachverhalt so dar:

Auf der Straße, in die du nach der Autobahnabfahrt eingebogen bist, gilt Tempo 50; da diese Begrenzung nach deiner Einmündung jedoch nicht durch ein weiteres Schild wiederholt wurde (das vorhandene Schild war ja für dich nicht sichtbar), konntest du das nicht wissen und bist dementsprechend von Tempo 100 ausgegangen.

Wie die Rechtslage in einem solchen Fall aussieht, kannst du hier nachlesen (unter dem Absatz "Schwierige Fälle"):

https://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

Sobald der Bußgeldbescheid kommt, legst du also Einspruch ein mit der Begründung, dass du als Ortsunkundiger nicht wissen konntest, dass dort Tempo 50 gilt. Wenn du das den Behörden glaubhaft machen kannst, dann hast du gute Chancen den Bußgeldbescheid erfolgreich niederzuschmettern.

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Verstoß mit Punkt(en) in Flensburg = Entweder A- oder B-Verstoß.

Es kommt also darauf an, welchen Verstoß du begangen hast. Wenn du bereits ein Aufbauseminar hinter dir hattest, dann kriegst du bei einem weiteren A-Delikt oder zwei B-Delikten eine Verwarnung von der Führerscheinbehörde. Begehst du mind. 2 Monate nach Erhalt der Verwarnung erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, ist die Fahrerlaubnis erstmal weg.

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Der Brief, in dem dir mitgeteilt wird dass du zum Aufbauseminar musst und sich deine Probezeit verlängert, kommt später von der Fahrerlaubnisbehörde. Es kann mehrere Wochen oder gar Monate dauern, bis dieser Brief kommt.

ob die vom Ordnungsamt auch sagen können, dass ich nur die Strafe zahlen muss und mir halt nichts weiteres erlauben darf

Das Ordnungsamt entscheidet nicht über deine Probezeit. Sobald du deine Strafe bezahlt hast, wird ein Punkt in Flensburg vermerkt. Das Kraftfahrtbundesamt informiert dann die für dich zuständige Fahrerlaubnisbehörde über diesen Vorgang; diese ordnet anschließend die Probezeitmaßnahmen an. Um ohne Verlängerung aus dieser Sache rauszukommen, müsstest du erreichen, dass das Bußgeldverfahren gegen dich komplett eingestellt wird (dann gibt's nämlich auch keine Punkte). Das dürfte aber ziemlich schwierig werden, wenn keine Umstände vorliegen, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen.

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Bzgl. der Probezeit hast du nichts zu befürchten. Der zweite Blitzer "zählt nicht", da dies vor Abschluss des Aufbauseminars passierte. Erst nach Abschluss des Aufbauseminars greift bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei B-Verstößen die zweite Maßnahmenstufe (Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung).

Du musst für den zweiten Verstoß nur das Bußgeld zahlen und kriegst einen Punkt in Flensburg, das wars.

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Wenn du jetzt geblitzt wirst, dann wirst du bei diesem Vorfall genauso behandelt wie wenn du aus der Probezeit raus wärst. Noch hat die Führerscheinstelle nichts von dem Vorfall mitbekommen, die Probezeit ist also vorerst "abgelaufen".

Sobald allerdings der Bescheid wegen dem Unfall rechtskräftig geworden und die Führerscheinstelle das Aufbauseminar angeordnet hat, erfolgt die Probezeitverlängerung - ab diesem Zeitpunkt befindest du dich wieder in der Probezeit.

Quelle: §2a des Straßenverkehrsgesetzes.

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, […], so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde […]

(2a) Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

Was war eigentlich die Unfallursache, wenn ich fragen darf?

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Auf dich kann noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zukommen. Das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde zwar eingestellt, in diesem Fall ist es aber immer noch möglich den Vorfall als Ordnungswidrigkeit zu werten und entsprechend zu ahnden.

Du sagst, dass der Unfall passiert ist, weil du auf der nassen Straße ausgerutscht bist. Das könnte als "nicht angepasste Geschwindigkeit mit Unfallfolge" gewertet werden. In der Probezeit stellt das ein A-Delikt dar, du musst also tatsächlich mit Probezeitmaßnahmen (beim ersten Mal: Aufbauseminar + weitere 2 Jahre Probezeit) rechnen, falls du einen Bußgeldbescheid mit diesem Inhalt bekommst und dieser rechtskräftig wird.

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Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bleiben dir erspart, da Probezeitmaßnahmen nur verhängt werden können wenn der Zeitpunkt des Verstoßes innerhalb der Probezeit lag.

Bußgeld, Punkte & Fahrverbot sind allerdings rechtskonform, da der Bußgeldkatalog für alle Verkehrsteilnehmer gilt, unabhängig davon ob du eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht. Auch als Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer kannst du Punkte in Flensburg sammeln.

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Nein, dafür gibt's keine Probezeitverlängerung. 25 € ist im Verwarnungsgeldbereich. Bei Ordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld gibt es keine Probezeitmaßnahmen. Einfach die Strafe zahlen und fertig.

Probezeitrelevant ist ein Verkehrsverstoß immer dann, wenn es Punkte in Flensburg gibt. Dies ist in der Regel der Fall wenn mindestens 60 € gezahlt werden müssen (ab 60 € spricht man nicht mehr von Verwarnungsgeld, sondern von Bußgeld).

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Der Begriff "Fahranfänger" ist nicht juristisch eindeutig definiert. Allerdings gibt es bei Autovermietungen und Kfz-Versicherungen tatsächlich ungefähre Definitionen von "Fahranfänger".

Bei den meisten Autovermietungen kannst du als 18-jähriger höchstens Kompaktfahrzeuge ausleihen und zusätzlich musst du eine Art "Fahranfänger-Zusatzgebühr" bezahlen. Bei Sixt z.B. werden Mittelklassewagen nur an Leute vergeben die mind. 21 sind, für hochmotorisierte Luxus-Pkw (Lamborghini, AMG etc.) musst du mind. 25 Jahre alt sein. Außerdem ist bei vielen Kfz-Versicherern geregelt, dass ein Fahrer nicht explizit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden muss, wenn er ein bestimmtes Mindestalter erfüllt (auch meistens um die 25 Jahre). Wer das Mindestalter erfüllt, darf dann den versicherten Wagen fahren ohne dass dies der Versicherung extra mitgeteilt werden muss.

Bei Autovermietungen und Kfz-Versicherern wirst du also ungefähr bis zu einem Alter von 25 Jahren als "Fahranfänger" eingestuft und gesondert behandelt. Ansonsten gibt es, wenn du nicht in der Probezeit bist, keine weiteren Besonderheiten.

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Hi, du verwechselst da etwas. Was dir beim zweiten Mal empfohlen wird, ist nicht eine MPU, sondern eine verkehrspsychologische Beratung. Eine MPU ist nicht freiwillig; sie wird angeordnet, wenn du eine Fahrerlaubnis (neu) beantragst und die Führerscheinstelle erhebliche Zweifel an deiner Fahreignung hat. Die MPU muss bestanden werden, damit du eine Fahrerlaubnis erhältst.

Erreichst du die dritte Sanktionsstufe in der Probezeit, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen und es wird eine 3-monatige Sperrfrist angeordnet. Es kann sein, dass du für die Neuerteilung eine MPU machen musst, es ist in diesem Fall aber nicht vorgeschrieben. Das entscheidet die Führerscheinstelle.

Wenn du allerdings nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis innerhalb der Restprobezeit erneut 1 A- oder 2 B-Verstöße begehst, wird eine MPU unweigerlich auf dich zukommen.

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Zitat aus §2a StVG Absatz 5:

Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Anscheinend kann in deinem Fall tatsächlich ein einziger A-Verstoß für eine MPU-Anordnung ausreichen.

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Wenn die zugelassene Höchstgeschwindigkeit 50 km/h ist, muss die Gelbphase der Ampel drei Sekunden lang sein. In einer Sekunde legst du mit 50 km/h ca. 14 Meter zurück; das ergibt mehr als 40 Meter in drei Sekunden.

Es kann eigentlich nicht der Wahrheit entsprechen, dass du nur noch 10 Meter von der Ampel entfernt warst als diese auf gelb sprang. Solange es keine Hinweise darauf gibt, dass die Ampel nicht richtig funktioniert, wird dir ein Einspruch nichts bringen.

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