Hallo,
so genau kann ich dir das nicht beantworten. Im Strafgesetzbuch gibt es einen Passus "öffentliches Ärgernis":
§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Wenn dich also jemand anzeigt hängt es immer davon ab, wie die Situation beurteilt wird. In der eigenen Wohnung nackt rumlaufen denke ich ist kein Problem. Da muss ja schon jemand aktiv ins Fenster gucken. Im Garten? Finde ich schon schwieriger und traue mir eine Beurteilung nicht zu.
Lieben Gruß
clown999