Was für ein Geräusch ist es denn überhaupt?

Eher ein Rauschen oder ein Klopfen?

Woher weisst Du, dass das Geräusch vom Nachbarn kommt?

Ist es ein neueres Haus oder ein älteres mit alter Heizung? Wenn älter, dann könnte das Geräusch von der Umwälzpumpe kommen.

Wenn es Fernwärme ist, würde ich mich beim Rauschen an den Wäremlieferanten wenden, ob er sagen kann, woher das Geräusch kommt. Rauschen wird durch zu hohe Strömungsgeschwindigkeit des Wassers im Rohrnetz erzeugt. Es könnte aber auch an den Heizungsventielen liegen, die nicht weit genug geöffnet sind (beim Nachbarn)

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Netto-Kaufpreis der Wohnung = 150.000,- €

Erwerbskosten (Makler+Notar + GEWST usw. ca. 12%) = 18.000,- €

Brutto-Kaufpreis der Wohnung = 168.000 rund 170.000,- €

Investitionskosten (Maler+Handwerker+Ausstattung) = 0,00 €

Eigenkapital = 30.000,- €

Kreditbedarf: 170.000,- € - 30.000,- € = 140.000,- €

Darlehen Zins + Tilgung

ca. 1,5 %/a bei zeitgleicher Verrechnung der Tilgung mit 2 % = 3,5 %/a

140.000,- € x 3,5 %/a = 4.900,- €/a

Mieteinnahmen / M ? x 10 Monate/a (Sicherheit wg. Mietausfall/Reparaturen usw.) = hier geschätzt 4.900,- €/a = 490,- €/M

Wenn Du mit dieser Kalkulation zu einer Sparkasse gehst, müsste die Finanzierung eigentlich klappen.

Vorraussetzung:

Du hast ein geregeltes Einkommen

Deine Bonität ist nicht schlecht

Die Bausubstanz der Immobilie ist OK

Ein Investitionsstau liegt nicht nicht vor

Die Lage der Wohnung und die Wohnung selber ist mind. durchschnittlich gut,

besser wäre eine bessere Lage (Lage Lage Lage)

Die Stadt in der die Wohnung liegt ist keine sterbende Stadt.

Die Wohnung würde sich sicher vermieten lassen und ein annehmbares Mietklientel ansprechen.

Wenn Du erheblich geringere Mieteinnahmen für die Wohnung (m² ?) erwarten musst, dann wird es auch schwer mit dem Darlehen.

Weshalb wird die Wohnung verkauft?

In welchem Zustand ist das Haus im Ganzen? (Ordentlich und gepflegt oder eher runter gekommen)

Welche Nachbarschaft gibt es? (ordentliches Mietklientel oder Sozialwohnungen?)

Viel Glück

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ich glaube, dass es relativ normal ist, dass Du bei dem Erlebten so darauf reagierst. Dir ist ein Ordnung abhanden gekommen, Vertrauen verletzt worden und Du weisst nicht, was in Zukunft noch alles passieren wird.

Da ist es völlig normal, dass Du durcheinander bist und das äußerts sich durch die Dinge, die Du beschrieben hast.

Dabei spielen Ängste eine große Rolle, und Angst zu haben ist in Deiner Situation auch völlig normal.

Also erstmal ganz locker bleiben.

Aber Du musst ja mit der Situation klar kommen und weisst natürlich nicht wie, denkst an Flucht usw. (auch normal).

Ich würde Dir raten, mit einer Person Deines Vertrauens darüber das Gespräch zu suchen. Das sollte eine Person sein, die älter ist als Du und die ein Freund von Dir sein könnte.

Es ist oft sehr hilfreich, wenn man sich die Sorgen von der Seele reden kann.

Wenn Dir keine Person einfällt, dann wende Dich ruhig auch an Deinen Lehrer. Es könnte aber sein, dass er nicht der richtige Ansprechpartner ist.

Aber dieses Risiko gehst Du bei jedem ein den Du ansprichst.

Du solltest versuchen, Dich nicht so sehr auf die unglückliche Situation zu konzentrieren, sondern Dich ruhig einmal ablenken (Kino z.B. oder Sport)

Dann relativiert sich vieles.

Ich wünsche Dir baldige Entspannung, und denke daran: Du bist nicht allein.

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Keiner kann Dich zwingen, einen Kabelanschluss für TV und /oder Telefon auf Deinem Grundstück verlegen zu lassen. Es gibt keinen Anschlusszwang.

Wenn Du aber einen Anschluss haben möchtest, dann musst Du herausfinden, wer Dir diesen Anschluss anbieten und herstellen kann.

Wenn es neben der Telekom noch weitere Anbieter gibt, dann erkundige Dich über Leistung und Preis und entscheide dann entsprechend.

Bei Umzug hast Du ein Sonderkündigungsrecht bei 1&1 wenn ich nicht irre.

Ich würde immer bei der Telekom abschließen, die sind zwar geringfügig teurer, haben dafür allerdings auch die beste Leistung.

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Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

Merke: Immer Übergabeprotokolle machen, bei Einzug und bei Auszug und unterschreiben lassen, am besten vor Zeugen.

Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:

Alles fotografieren und ein Protokoll anfertigen und von Zeugen unterschreiben lassen.

Wenn Du den Namen des Vormieters kennst, würd eich diesen ansprechen und fragen, ob er eventuell bezeugen kann, dass da keine Fussleisten waren. Genauso mit anderen Punkten.

Du hast jetzt einen schlafenden Hund geweckt und der Vermieter reagiert kaltschnäuzig mit Anwalt. Dieser fährt erstmal die komplette Atellerie auf und schiesst aus allen Rohren in der Hoffnung irgendwas zu treffen. Also erstmal ganz locker bleiben und keine Panik.

Der strittige Punkt werden die Fussleisten sein.

Möglicherweise hat ein Vormieter diese abgebaut und der Vermieter weiss nichts davon!

Wenn es schlecht läuft, dann wirst Du die Fussleisten ersetzen müssen.

Wenn es gut läuft bleibt es bei den üblichen Schönheitsreparaturen wie Streichen. Lass mal Deinen Mietvertrag beim Mieterverein oder RA überprüfen, ob die Klauseln für Schönheitsreparaturen rechtskräftig sind.

Wenn die falsch formuliert sind gelten die nämlich nicht, was gut für Dich wäre.

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Rauchmelder sind nur in Schlafräumen erforderlich. Rauchmelder kann man bei jedem Elektriker kaufen (10 Jahre wartungsfrei unter die Deckegeklebt für 12 €). wegen 20 € würde ich mich nicht beim Verkäufer blamieren wollen.

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Untersuche einmal die Zeitschaltuhr unten rechts und versuche herauszufinden, was damit geschaltet wird. Es kann sehr gut sein, dass das für eine elektr. FussbHeizung ist (dürfte sich aber auch auf Deiner Stromrchnung deutlich bemerkbar machen!). Wenn es die FHZ ist Schaltuhr auf Funktion überprüfen-> ich würde da sofort einen Elektriker einschalten, der kann dann alles gleich richtig machen, z.B. Abklemmen.

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Wenn es eine Gastherme ist und kein Gaskessel dann findet sich sehr wahrscheinlich ein Knopf der 3 Drehstufen hat:

Aus

Sommerbetrieb = nur Warmwasser ohne Heizung

Winterbetrieb = Heizung + Warmwasser

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Klinker ist teurer als Putz in der Herstellung, dafür hat man dann aber keine Unterhaltungskosten (Putz spätestens nach 8 Jahren neu anstreichen).

Klinker ist eine Festlegung für immer, Putz kann unterschiedlich gestrichen werden.

Klinker ist hochwertiger = höherer Wiederverkaufswert.

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wenn Du englisch besser könntest könntest Du den Begriff "ONENIGHTSTAND" ganz einfach auflösen. Das bedeutet nichts anderes als 1 Nacht durchstehen. Wenn man sich mehr als einmal trifft ist die Verwendung des Begriffes einfach nur falsch.  Du / Ihr seid gerade dabei eine Beziehung zu entwickeln und wollt Sex dabei haben. So beginnt jede Liebelei. Ein 1NightStand ist einfach ein bisschen Spass für nur 1 Nacht und dann nie wieder Kontakt.

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Du scheinst von der Materie auch nicht den Hauch eines Schimmers zu haben und es darf angenommen werden, dass Du ein Tagträumer bist, der noch feucht hinter den Ohren ist. Weisst Du überhaupt, wie Immobilie geschrieben wird?

Ein Mindestmaß an Wissen kann sich jeder über Google anlesen, aber der Herr wünscht ja, dass ihm vegoldetes gebratenes in den Mund gefüttert wird.

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ich vermiete bereits seit Jahren nur noch über Immoscout. Bin äußerst zufrieden. Das Portal ist sehr benutzerfreundlich und das Preis/Leistungsverhältnis ist gut. Die Kosten sollte man immer mit den Kosten von Zeitungsanzeigen vergleichen und die Präsenzdauer berücksichtigen.

Ich schlate da immer gleich 4 Wochen, dann habe ich genügend Auswahl.

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Es wird grundsätzlich ein Grundstück mit Wasser versorgt, ergo ist der Grundstückseigentümer der Kunde. Ich würde da nicht so einen bohei drum machen sondern mit dem Versorger sprechen, dass die Mahngebühren aufgehoben werden und dann die Rechnung bezahlen und über die Nebenkosten vom Mieter zurückholen. Das Absperren des Wasseranschlusses und späteres wieder öffen wird teuer und das musst Du dann bezahlen.  Wird nur noch komplizierter.

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die befürchteten Modergerüche werden dann enstehen, wenn Feuchtigkeit vorhanden ist und ein Faulungsprozess entstehen kann. => Keller möglichst abdichten gegen eindringende Feuchtigkeit von aussen / unten (GW) + für ausreichende Belüftung des Kellerraumes sorgen.

Die Frage ob man in einem Kellerraum einen schwimmenden Estricht einbauen soll ist abhängig von dem angestrebten Kompfort. Wenn Wohnräume enstehen soll=sinnvoll. ansonsten diskutabel.

Abdichten von Kellerräumen ist ein Kapitel für sich, da sollte man sich gesondert Wissen aneignen.

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ich würde das nochmal überlegen ob ich das abschneide. Futsch ist Futsch. Wenn Abschneiden, dann möglichst tief (mind. 3 cm unter Wandoberfläche) damit man das Loch verschließen kann.

Ich würde das immer mit ner Flex machen + Schutzbrille

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wahrscheinlich hat der Vermieter die Abrechnung noch nicht erstellt.

Es könnte aber auch sein, dass es "vergessen" wurde.

In jedem Fall würde ich schriftlich beim Vermieter nachfragen und erinnern, dass Du die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist einforderst.

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Schimmel ist eine schwierige Sache, wahrscheinlich hier aber aufgrund Mängel an der Bausubstanz (fehlende Wärmedämmung).

Das mit dem Abfluss des WC-Abwassers ist eindeutig ein Baumangel, der zur Mietminderung berechtigt. Dafür muss man eine Mietminderungsanzeige machen und diese begründen und mit einer Forderung den Mangel abzustellen versehe.

Benutztes Toilettenpapier Muss in das WC und darf aus hygenischen Gründen nicht in den Müll und schon garnicht "im Garten" gelagert werden. Das ist eine gesetzeswidrige Abfallbehandlung.

Du musst den Vorgang rechtlich formal richtig abhandeln. Einfach kein Geld zahlen ist gesetzes- und vertragswidrig. Also Rechtsbeistand beim Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht suchen.

Die Kaution behält der Vermieter auf jeden Fall, bis alle seine Forderungen erfüllt sind, das wäre der falsche Weg und ist auch schlecht für die eigene Bonität.

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Hast Du eine Erbengemeinschaft (die Eigentumswohnung gehört Dir und weiteren Personen, die auch Erben sind) oder meinst Du eine Eigentümergemeinschaft?

Du meinst, der Dachboden ist bereits als separate Wohnung ausgebaut und an den Eigentümer der darunter liegenden Wohnung vermietet?  Wichtig zu wissen ist, wer die Kosten für den Ausbau der Dachwohnung getragen hat. Hat möglicherweise der Eigentümer der darunter liegenden Wohnung die Kosten getragen? Dann kann man die Miete nicht mit normalen Maßstäben messen, was wohl Dein Begehren ist.

Wie kann ein Mietvertrag für die "Dachwohnung" ablaufen? wurde dieser befristet abgeschlossen? Falls es ein "normaler" MVertrag ist greifen hier auch die ges. Kündigungsfristen.

Wenn Du in einer Eigentümergemeinschaft bist und die "Dachwohnung" (Wahrscheinlich ist hier von einem audgebauten Trockenboden o.ä. die Rede?) zum Allgemeineigentum gehört, dann kann nur die Eigentümergemeinschaft in einer Eigentümerversammlung nach den Regularien darüber entscheiden. Wie die Eintscheidung ausgefallen ist, hast Du beschrieben, dem musst Du Dich fügen.

Wichtig zu wissen ist auch, ob die "Dachwohnung" baurechtlich genehmigt ist und im Grundbuch und beim Finanzamt bekannt ist. Falls nicht, kann es hier zu großen Problemen kommen.

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