Zeugnisse von der Schule und Uni werden in der Regel mit Beglaubigung übersetzt. Für Arbeitszeugnisse reicht meistens eine Übersetzung ohne Beglaubigung aus.
Die beglaubigte Übersetzung wird von einem vereidigten Übersetzer gemacht, der die Übersetzung auch mit einer Beglaubigung versieht. Eine Übersetzung ohne Beglaubigung nachträglich von einem anderen beglaubigen zu lassen, ist normalerweise nicht möglich. Es sei denn es handelt sich um eine Überbeglaubigung durch ein Gericht, aber das ist bei Zeugnissen normalerweise nicht notwendig.
Am besten wendest du dich an ein kompetentes Übersetzungsbüro. Beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern erhältst du z. B. beim Übersetzungsbüro CrossLingua. Du kannst deine Dokumente dort einfach per E-Mail hinschicken und bekommst die Übersetzung dann per Post.
Weitere Informationen findest du hier:
www.crosslingua.de/de/beglaubigte_uebersetzungen