Ob der GV nun persönlich vorgesprochen hat oder nicht und ob er gelogen hat oder nicht, ändert nichts an der bevorstehenden Vollstreckung. Ist darüber hinaus auch keine Begründung für eine Beschwerde bei Gericht. In spätestens 14 Tagen kann der GV bei dir vor der Tür stehen (im Bedarfsfall auch mit der Polizei) und vollstrecken.
Bist du zu dem genannten Termin nicht anwesend, so öffnet der Schlüsseldienst die Tür, die Kosten dafür wird man dir auferlegen.
Kleiner Tipp: Noch hast du Zeit wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Bargeld, Hi-Fi Anlage, Fernseher, PC, Gemälde, Bücher ect. aus der Wohnung bzw. dem Nebengelass (Keller, Dachboden, Garage oder Schuppen) zu schaffen.
Nutze die Zeit, sonst ist das alles eventuell für immer weg.